Jetzt Drucken

Auto k.o. durch Blitz & Co. – Fahrzeugschäden durch Unwetter über Kaskoversicherung gedeckt

Polizze checken und auf Selbstbehalte achten – Schäden unverzüglich melden

Nach der Sommerhitze der vergangenen Tage herrscht nun in weiten Teilen Österreichs Unwettergefahr. Immer wieder sorgen Regen, Hagel, Sturm und Überschwemmungen für massive Schäden an Fahrzeugen. "Wer sich unsicher ist, ob seine Versicherung den entstandenen Schaden übernimmt, wirft am besten einen Blick in die Polizze", rät ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. "In der Regel werden Schäden durch Naturgewalten bei Kfz durch eine Voll- oder auch bloß eine Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten und auch die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt." Wichtig für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist die richtige Vorgehensweise: "Die Schadensmeldung sollte unverzüglich erfolgen. Von Vorteil ist eine Dokumentation mit Fotos", weiß der Experte des Mobilitätsclubs. ”Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Zeugen namhaft zu machen.”

Je nach vertraglicher Regelung sind auch Selbstbehalte möglich. War das Auto an einer gefährdeten Stelle, z. B. unter einem offensichtlich morschen Baum geparkt, könnte die Versicherung die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Anders ist es, wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder sein Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte. Ein Totalschaden ist speziell bei älteren Fahrzeugen ärgerlich, weil im Regelfall entweder nur der anhand einer aktuellen Schätzung und der so genannten Wrackbörse ermittelte Zeitwert ersetzt wird bzw. die ersatzfähigen Reparaturkosten ungefähr mit diesem Wert begrenzt sind.

Haftpflichtversicherung allein hilft bei Unwetter nicht – außer Schaden entstand durch Dritte 

"Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, sieht bei einem Unwetterschaden kein Geld von der Versicherung”, stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Ausnahme: Der Schaden wurde durch einen Dritten verursacht. Entsteht also am Fahrzeug ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter (Bundesland oder Gemeinde). Dazu muss aber der Geschädigte dem Straßenerhalter eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Übrigens: Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit.

Vorsicht bei Wasser im Fahrzeuginneren – unbedingt Profis überlassen

Wurde ein Fahrzeug vom Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen, darf es nicht mehr gestartet werden. Daher bei einem Wasserschaden unbedingt Profis mit Abschleppung und Reparatur betrauen. Wenn durch den Regen Sand und Wasser in das Fahrzeuginnere geraten sind, kann das die Bremsen beschädigen, was sich oft erst Monate nach dem Unglück herausstellt. Daher die Bremsen auf jeden Fall überprüfen lassen.

Vom Unwetter überrascht – richtiges Verhalten am Steuer

”Gerät man während einer Fahrt in einen Hagelschauer oder starken Regenguss, gilt für alle: Geschwindigkeit reduzieren, Abstand vergrößern und besonders aufmerksam und vorausschauend fahren”, sagt ÖAMTC-Jurist Hoffer. ”Lenker sollten außerdem das Licht und eventuell die Nebelschlussleuchten einschalten. Bei sehr starker Sichtbehinderung oder Aquaplaning-Gefahr sollte man an einem möglichst sicheren Platz anhalten.” Die eingeschaltete Warnblinkanlage macht nachfolgende Lenker auf das abgestellte Fahrzeug aufmerksam. Wer auf der Autobahn unterwegs ist, sollte diese rasch verlassen und am nächsten Rastplatz Schutz suchen. ”Der Pannenstreifen ist grundsätzlich nur für technische Notfälle gedacht", warnt der Experte.

Übrigens: Entstehen durch ein Unwetter Schäden am Fahrrad oder E-Bike, sind diese normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt.

Zeigt sich die Versicherung nach der Meldung mit der Schadenabwicklung zurückhaltend, können sich ÖAMTC-Mitglieder an die Juristen des Mobilitätsclubs wenden, Kontakt unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.