Achtung, Abschleppgefahr: ÖAMTC warnt vor Falschparken im Weihnachtstrubel
Rechtsberater Nikolaus Authried erklärt, wann eine behördliche Abschleppung droht und was Betroffene im Ernstfall beachten sollten
Weihnachtsshopping-Finale, Christkindlmarktbesuche und abschließende Besorgungen vor dem großen Fest: Die letzte Woche vor Weihnachten ist angebrochen – und damit herrscht noch regeres Treiben auf Österreichs Straßen, vor allem in den Städten. Der ÖAMTC warnt daher vor Unachtsamkeiten bei der Parkplatzsuche: "Autofahrende sollten sich trotz weihnachtlichem Trubel nicht dazu verleiten lassen, das Fahrzeug achtlos oder gar illegal abzustellen. Denn wer im Stress beim Parken schleißig ist, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern oft auch eine Abschleppung – mit teuren und mühsamen Folgen", betont Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland.
Falschparken lohnt sich nicht – in diesen Fällen riskiert man eine Abschleppung
Eine behördliche Abschleppung kann oft schneller passieren, als viele denken. "Eines ist klar: Falschparken lohnt sich nicht – am besten bei der Parkplatzsuche gut aufpassen und im Zweifelsfall die nächstgelegene Parkgarage aufsuchen", so Authried. Der Rechtsberater des ÖAMTC zählt beispielhaft auf, in welchen Fällen eine Abschleppung droht:
- Abstellen des Fahrzeugs in einem Halte- und Parkverbot mit Zusatz "Abschleppzone"
- (Potenzielle) Behinderung von öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. auf Schienenstraßen oder bei Bushaltestellen
- Unrechtmäßiges Parken auf Parkplätzen, die Personen mit Behinderungen vorbehalten sind oder explizit für andere Berechtigte reserviert sind, beispielsweise für Botschaftsangehörige.
- Abstellen eines Autos ohne Kfz-Kennzeichen im öffentlichen Raum
"Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn ein abgestelltes Fahrzeug den Verkehr beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, darf abgeschleppt werden. Das heißt auch, es muss nicht erst konkret eine Straßenbahn oder ein Autobus dadurch behindert werden – es genügt die Besorgnis, dass es zu einer Verkehrsbeeinträchtigung kommt", erläutert der ÖAMTC-Rechtsberater.
Was tun, wenn das eigene Fahrzeug abgeschleppt wird?
Autobesitzer:innen, deren fahrbarer Untersatz möglicherweise zu Unrecht abgeschleppt wurde, rät der Jurist des Mobilitätsclubs: "Wer den Fall prüfen lassen möchte, sollte beim Abholen des Kfz von der Verwahrstelle die Abschleppkosten vorerst noch nicht bezahlen und stattdessen einen Bescheid verlangen." Gegen diesen könne man binnen zwei Wochen ein Rechtsmittel einbringen. "Ist die Abschleppung hingegen einmal bezahlt, ist eine Rückforderung der Kosten nur mehr unter enormem Aufwand über den Verfassungsgerichtshof (VfGH) möglich und die Aussicht auf Erfolg eher gering", warnt der Leiter der ÖAMTC-Rechtsberatung.
Egal, ob eine Abschleppung nun aber zu Recht oder unrechtmäßig erfolgt: Wenn man zu einem Zeitpunkt zum Wagen zurückkehrt, wo dieser noch nicht zur Gänze hochgehoben worden ist, fallen noch keine Kosten an. "Sobald das Auto aber vom Abschlepp-Lkw komplett hochgehoben wurde, werden auch die Abschleppkosten fällig", so Nikolaus Authried abschließend.
Bei Fragen oder Problemen rund um Abschleppungen stehen die Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung als Ansprechpartner zur Verfügung – kostenlos und exklusiv für Mitglieder. Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert im Streitfall die Rechtsdurchsetzung. Juristische Nothilfe rund um die Uhr: Bei Notfällen, die einer sofortigen Unterstützung bedürfen, sind die ÖAMTC-Jurist:innen auch in der Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen unter der Nummer des Schutzbrief-Notrufs [+43 (0)1 25 120 00] erreichbar.
Alle Infos und Kontaktmöglichkeiten unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.