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Nutzungsvereinbarung ÖAMTC ePower

gültig ab 1. September 2022  

Präambel

(1) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH, Baumgasse 129, 1030 Wien, FN 469168 d, betreibt in der Rolle eines Charge-Point-Operators ihre eigenen Ladestationen für E-Fahrzeuge und bietet zudem in der Rolle eines E-Mobility-Providers eigene Elektromobilitätsleistungen unter der Produktmarke „ÖAMTC ePower“ an.

(2) Das ÖAMTC ePower Konzept dient der Abdeckung des österreichweiten steigenden Bedarfs an Ladestationen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge (nachfolgend als „E-Fahrzeuge“ bezeichnet). Zu diesem Zwecke stellt die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH Kunden, die ihr E-Fahrzeug an einer Ladestationen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH und/oder seiner Roaming-Partner laden wollen, seine ÖAMTC ePower App und/oder ÖAMTC ePower Ladekarte (RFID- und/oder NFC-Technologie) zur Verfügung.

1. Begriffsdefinitionen

(1) Ein „Charge-Point-Operator“ (nachfolgend als „CPO“ bezeichnet) ist der technische Betreiber von öffentlich und halb-öffentlich zugänglichen Normal- und Schnellladepunkten. Er ist unter anderem für die Installation, Betrieb und Service der Ladestationen zuständig und stellt seine Ladeinfrastruktur Kunden anderer Energy-Mobility-Provider bereit. Die Strombelieferung muss nicht zwingend durch den CPO erfolgen.

(2) Ein „Energy-Mobility-Provider“ (nachfolgend als „EMP“ bezeichnet) ist der Anbieter von Elektromobilitätsdienstleistungen, die den Kunden Zugang zu bzw. Benutzung der Ladestationen anderer CPOs bzw. Roaming-Partner über eine App oder Ladekarte ermöglicht (nachfolgend als „ÖAMTC ePower Ladeprodukte“ bezeichnet).

(3) „Kunden“ im Sinne dieser Nutzungsvereinbarung sind natürliche und juristische Personen, die Mitglieder des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und TouringClub (ÖAMTC) sind, sich gemäß dieser Nutzungsvereinbarung erfolgreich und ordnungsgemäß registriert haben und berechtigt sind Ladevorgänge an den ÖAMTC ePower Ladestationen sowie an den Ladestationen von anderen CPOs bzw. Roaming-Partnern durchzuführen.

(4) „Roaming-Partner“ sind CPOs mit denen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH entsprechende Roaming-Verträge abgeschlossen hat. Die Standorte der Roaming-Partner können der ÖAMTC ePower App oder zusätzlich auch der ÖAMTC ePower Website unter www.oeamtc.at/ePower (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) entnommen werden.

(5) „Standorte“ sind diejenigen von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH betriebene Ladestationen, die für das Laden von E-Fahrzeuge genutzt werden können. Die Standorte der ÖAMTC ePower Ladestationen (nachfolgend als „Standorte“ bezeichnet), können der ÖAMTC ePower App, sowie der ÖAMTC ePower Website unter www.oeamtc.at/ePower (nachfolgend als „Website“ bezeichnet) entnommen werden.

(6) „AC“ ist die Abkürzung für Alternating-Current und ist die englische Bezeichnung für Wechselstrom.

(7) „AC-Ladestationen“, allgemein bekannt als Normalladestationen, können eine Ladeleistung bis 22kW Wechselstrom abgeben. Letzterer wird im E-Fahrzeug in Gleichstrom umgewandelt.

(8) „DC“ ist die Abkürzung für Direct-Current und ist die englische Bezeichnung für Gleichstrom.

(9) „DC-Ladestationen“, allgemein bekannt als Schnellladestationen, laden mit einer Leistung über 22 kW. Sie transformieren den Wechselstrom durch einen Gleichrichter direkt in der Ladestation und geben den Gleichstrom danach an die Batterie weiter. Aufgrund der weit höheren Leistung von Schnelladestationen können E-Fahrzeuge um einiges schneller aufgeladen werden, als mit Normalladestationen.

2. Gegenstand und Abschluss der Nutzungsvereinbarung

(1) Diese Nutzungsvereinbarung gilt für die Benutzung der öffentlich zugänglichen ÖAMTC ePower Ladestationen sowie für Ladestationen von Roaming-Partnern, die für das Laden von E-Fahrzeugen mittels der ÖAMTC ePower Ladekarte und ÖAMTC ePower App freigeschaltet sind (zusammen, nachfolgend als „Ladedienstleistungen“ bezeichnet), einschließlich der Abrechnung dieser Ladevorgänge durch die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH.

Für die Nutzung der Ladestationen von Roaming-Partnern, sind die dort geltenden Bestimmungen ebenfalls vom Kunden zu beachten.

(2) Diese Nutzungsvereinbarung gilt als mit dem Kunden abgeschlossen, wenn

  • der Kunde sich in der ÖAMTC ePower App vollständig registriert und die Bestätigung der Registrierung an den Kunden per E-Mail versendet wurde (siehe Punkt 3.) oder
  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene ÖAMTC ePower Registrierungsformular per E-Mail (epower@oeamtc.at) oder auf postalischem Wege bei der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH einlangt ist.

Das ÖAMTC ePower Registrierungsformular ist an folgende Adresse zu übermitteln:

ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
Abteilung New Business WNB
Baumgasse 129
A-1030 Wien

Mit dem wirksamen Abschluss der Nutzungsvereinbarung erhält der Kunde die Berechtigung die ÖAMTC ePower Ladestationen gemäß dieser Nutzungsvereinbarung zu benützen.

3. Registrierung

3.1. Registrierung und Kundenkonto

(1) Der Kunde muss sich registrieren und ein ÖAMTC ePower Kundenkonto (nachfolgend als „Kundenkonto“ bezeichnet) eröffnen, um die ÖAMTC ePower Ladeprodukte nutzen zu können. Die Registrierung des Kunden kann (i) in der ÖAMTC ePower App oder (ii) durch das Ausfüllen des ÖAMTC ePower Registrierungsformulars erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet seine persönlichen Daten sowie Zahlungsmitteldaten vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben. Eine Registrierung ist nur mit einer aktiven ÖAMTC-Mitgliedschaft möglich.

(2) Die vom Kunden angegeben Zahlungsmitteldaten werden beim Zahlungsdienstleister optile GmbH, Ganghoferstraße 39, D-80339 München, hinterlegt, damit die Kosten für die einzelnen Ladevorgänge bzw. Entgelte gemäß dem Preisblatt von dem vom Kunden angegebenen Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) abgebucht werden können.

(3) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich vor, im Rahmen der Registrierung und bei jeder Änderung des Zahlungsmittels eine Autorisierungsbuchung auf der Kreditkarte des Teilnehmers in der Höhe von höchstens 1 (ein) Euro vorzunehmen. Durch die Autorisierungsbuchung erfolgt keine Abbuchung, sondern eine bis zu einem Monat andauernde Reservierung des genannten Betrages zwecks Validierung der Kreditkartengültigkeit.

(4) Die aktuellen AC- und DC-Ladetarife sowie allfällige sonstige Gebühren sind der ÖAMTC ePower App oder dem auf der ÖAMTC ePower Webseite bereitgestellten Preisblatt zu entnehmen.

(5) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich vor, die Registrierung eines neuen Kunden bzw. Eröffnung eines Kundenkontos ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

3.2. ÖAMTC ePower App

(6) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH stellt dem Kunden kostenlos seine ÖAMTC ePower App (nachfolgend als „App“ bezeichnet) in den entsprechenden App-Stores für die Mobile Betriebssysteme iOS und Android zur Verfügung. Mit der App kann der Kunde ÖAMTC ePower Ladestationen und Ladestationen von Roaming-Partnern mittels der Übersichtskarte finden, sowie sich an diesen Ladestationen identifizieren, Ladevorgänge freischalten und bezahlen.

(7) Die Anmeldung nach erfolgter Registrierung erfolgt mittels Eingabe einer verpflichtenden E-Mail-Adresse und Passwortes.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten, sie nicht an Dritte weiterzugegeben und sie vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Der Kunde hat seine Zugangsdaten unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unberechtigte Personen davon Kenntnis erlangt haben könnten.

(9) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH und seine Lizenzgeber sind Inhaber sämtlicher Rechte an der App, einschließlich der darüber abrufbaren Inhalte und Daten. Der Kunde darf die App nur zum dafür vorgesehen Zweck gemäß dieser Nutzungsvereinbarung einsetzen.

(10) Der Kunde ist verpflichtet, die App zu aktualisieren, sobald ein neuer Release der App verfügbar ist, um sicherzustellen, dass diese funktioniert und/oder keine Sicherheitslücken aufweist.

3.3. ÖAMTC ePower Ladekarte

(11) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH stellt den Kunden eine ÖAMTC ePower Ladekarte (nachfolgend als „Ladekarte“ bezeichnet) zur Verfügung. Mit dieser Ladekarte kann sich der Kunde an sämtlichen ÖAMTC ePower Ladestationen sowie an Ladestationen der Roaming-Partner ohne App oder sonstigen Identifikationsmedium identifizieren, Ladevorgänge freischalten und bezahlen.

(12) Nach Eröffnung seines Kundenkontos erhält der Kunde auf Wunsch eine ÖAMTC ePower Ladekarte direkt an einem ÖAMTC Standort oder per Post zugestellt. Die erste ÖAMTC ePower Ladekarte ist kostenlos, die Kosten für weitere ÖAMTC ePower Ladekarten sind dem auf der ÖAMTC ePower Webseite bereitgestellten Preisblatt zu entnehmen.

Defekte ÖAMTC ePower Ladekarten werden kostenlos ersetzt, sofern der Defekt dem Kunden nicht anzulasten ist.

Der Ersatz von verlorenen, gestohlenen oder vom Kunden beschädigten Ladekarte wird dem Kunden gemäß dem auf der ÖAMTC ePower Webseite bereitgestellten Preisblatt in Rechnung gestellt.

(13) Der Kunden hat den Verlust oder Diebstahl der ÖAMTC ePower Ladekarte umgehend der ÖAMTC ePower Service-Line unter der Telefonnummer 0800 203 120 (nachfolgend als „Service-Line“ bezeichnet) so rasch wie möglich zu melden, damit diese von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH umgehend deaktiviert werden kann. Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH übernimmt keinerlei Haftung für den missbräuchlichen Gebrauch einer verlorengegangenen oder gestohlenen Ladekarte.

Wird die Karte für Zahlungen eingesetzt, bevor die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH deren Sperrung veranlassen hat können, muss der Kunde etwaig anfallende Kosten für Ladevorgänge selbst bezahlen.

3.4. Direct-Payment

(14) Ladevorgänge an der ÖAMTC ePower Ladestation können ebenfalls mittels Direct-Payment (Direktbezahlung) oder mittels einer App oder Ladekarte eines Roaming-Partners getätigt werden.

4. Leistungen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH

4.1. Ladestationen finden

(1) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH nennt den Kunden seine Ladestationen und die seiner Roaming-Partner, an welchen dieser sein E-Fahrzeug mit Strom aufladen kann. Zu diesem Zweck bietet die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH die Möglichkeit die Standorte seiner Ladestationen und die seiner Roaming-Partner über eine Übersichtskarte in der ÖAMTC ePower App einzusehen.

4.2. Laden des E-Fahrzeuges

(2) Vor dem Start des Ladevorgangs hat der Kunde den Stecker seines Ladekabels mit der entsprechenden Steckdose der Ladestation zu verbinden. Hierbei hat der Kunde hat die technischen Spezifikationen des E-Fahrzeuges bzw. Angaben des Fahrzeugherstellers zu beachten.

Um den Ladevorgang zu starten, muss der Kunde entweder die ÖAMTC ePower Ladekarte vor das Lesegerät der Ladestation halten oder diesen in der App starten. Um den Ladevorgang zu beenden muss der Kunde die ÖAMTC ePower Ladekarte nochmals vor das Lesegerät der Ladestation halten oder den Ladevorgang in der App beenden. Nach Beendigung des Ladevorganges hat der Kunde das Ladekabel seines E-Fahrzeuges von der Ladestation zu trennen.

4.3. Abstellen des E-Fahrzeuges

(3) Die für das Aufladen des E-Fahrzeuges bereitgestellten Stellplätze dürfen ausschließlich zum Aufladen des E-Fahrzeuges verwendet werden. Widerrechtlich abgestellte E-Fahrzeuge werden zur Anzeige gebracht.

4.4. Unterbrechungen der Ladedienstleistungen

(4) Die ÖAMTC ePower Ladestationen stehen dem Kunden gemäß der in der ÖAMTC ePower App und auf der ÖAMTC ePower Webseite angegebenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann jedoch weder den ununterbrochenen Zugang sowie Funktionieren seiner Ladestationen noch bestimmte Ladezeiten und -kapazitäten gewährleisten.

Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH ist in allen Fällen, die eine Unterbrechung des Betriebs notwendig machen, berechtigt die Verfügbarkeit seiner Ladestationen und App temporär einzuschränken oder zu unterbrechen, insbesondere

  • bei Unterbrechungen des Betriebs bedingt durch technische Störungen und deren Behebungen oder durch notwendige Reparatur-, Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten;
  • bei Unterbrechung der Telekomleitungen und/oder Internetverbindung zwischen den Ladestationen und Servern der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH, seiner Roaming-Partner und/oder Service-Provider;
  • bei Über- oder Unterlast im Stromversorgungsnetz;
  • bei Fällen höherer Gewalt („Force-Majeure“), also bei außerordentlichen Vorkommnissen (z.B. Naturereignissen, Streiks, Epidemien, etc.), die außerhalb der Kontrolle der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH liegen;

5. Newsletter und Werbung

Der Kunde kann sich im Zuge der Registrierung in der ÖAMTC ePower App für den ÖAMTC ePower Newsletter anmelden und diesen jederzeit mittels einer E-Mail an epower@oeamtc.at kündigen.

Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH ist berechtigt, den Kunden, der sich für den Newsletter angemeldet hat, über seine App (z.B. via Push-Notifications), im Newsletter oder über anderweitige Kommunikationskanäle mit personalisierter und/oder standortgebundener Werbung zu beliefern.

6. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich,

  • die ÖAMTC ePower Ladestation gemäß dieser Nutzungsvereinbarung zu benützen;
  • ausschließlich aufladbare, für den Straßenverkehr zugelassen E-Fahrzeuge an den Ladestationen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH oder dessen Roaming-Partner anzuschließen, die mit ihren einzelnen Komponenten (z.B. Ladekabel, Ladekabelstecker, etc.) allen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in gebrauchsbereitem, sicherem und fachgerecht gewartetem Zustand befinden;
  • die technischen Angaben des E-Fahrzeugherstellers hinsichtlich der Dauer und maximaler Leistung des Ladevorgangs zu befolgen;
  • bei Aufleuchten einer Warnleuchte, Anzeige einer Warnmeldung und/oder Ertönen eines Warnsignals an der Ladestation und/oder E-Fahrzeug, alle erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, insbesondere sofern ungefährlich und möglich (d.h. bei keinen Anzeichen für Funkenschlag oder -bildung,  Brand- oder Glühstellen, Rauch- und Feuerentwicklung, etc.), die Verbindung von E-Fahrzeug und Ladestation zu trennen, um seine eigene Sicherheit und die von Dritten zu gewährleisten;
  • Beschädigungen, mechanische oder technische Störungen oder einen sonstigen Untergang der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH ePower Ladestationen der 24/7-verfügbaren Service-Line unter der Telefonnummer 0800 203 120 unverzüglich zu melden.
  • den Anweisungen des vor-Ort anwesenden Personals von ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH oder dessen Roaming-Partner Folge zu leisten.

(2) Der Kunde haftet für Schäden, die er in Verletzung seiner in Pkt. 6 Ziffer (1) angeführten Pflichten an der Ladestation oder deren Umgebung verursacht hat und hält die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH darüber hinaus gegenüber Dritten (z.B. Roaming-Partner) schad- und klaglos.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH über Änderungen seiner persönlichen Daten sowie Zahlungsmitteldaten vollständig zu informieren. Diese Änderungen sind vorzugsweise in der App einzutragen, können jedoch auch

  • postalisch an die
    ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
    Abt. New Business WNB
    Baumgasse 129
    A-1030 Wien
    oder
  • per E-Mail an epower@oeamtc.at

übermittelt werden. Zustellungen von Mitteilungen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH an den Kunden können rechtswirksam an die zuletzt an ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH bekannt gegebene E-Mailadresse erfolgen.

7. Pflichten der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH

(1) Die Pflichten der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH beschränken sich auf die Bereitstellung ihrer ÖAMTC ePower Ladestationen, Vermittlung von Ladestationen seiner Roaming-Partner, sowie auf die Entgegennahme bzw. Abrechnung von Zahlungen für Ladevorgänge an seinen ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH ePower Ladestationen.

(2) Die vermittelten Ladestationen werden von Roaming-Partnern oder von diesen beauftragten Dritten betrieben. Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, den Zustand und die Sicherheit dieser Ladestationen und schließt jegliche Haftung für dieses aus.

8. Haftung der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH

(1) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH, was deren persönliche Haftung betrifft.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH haftet nicht für eine ständige Verfügbarkeit seiner Ladedienstleistungen Dies gilt insbesondere für die in Pkt. 4.4 genannten Fällen.

Die Haftung der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

9. Haftung des Kunden und Nutzungsausschluss

(1) Der Kunde haftet der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH für Schäden, die der Kunde verschuldet hat im gesetzlichen Umfang. Dies beinhaltet insbesondere die Beschädigung der ÖAMTC ePower Ladestationen und/oder direkte oder indirekte Schäden an Personen und Gegenständen, die dadurch eingetreten sind, dass der Kunde schuldhaft gegen die vorliegenden Nutzungsvereinbarung oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Schadens hat dieser darüber hinaus die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten.

(2) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich ebenso vor ein bestehendes Kundenkonto ohne Vorankündigung zu sperren und den Kunden vom Bezug der Ladedienstleistungen temporär oder dauerhaft ausschließen, wenn (i) der Kunde die Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung verletzt, (ii) der Kunde die in Rechnung gestellten Ladedienstleistungen nicht fristgerecht bezahlt, (iii) sich der Kunde in einer anderen Weise treu- oder gesetzeswidrig verhält, oder (iv) wenn die Sperrung des Kundenkontos im mutmaßlichen Interesse des Kunden ist (z.B. bei einem etwaigen Missbrauch des Kundenkontos durch Dritte).

Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH unterrichtet den Kunden über die erfolgte Sperrung des Kundenkontos schriftlich per E-Mail.

10. Zahlungsabwicklung und Forderungen

(1) An ÖAMTC ePower Ladestationen stattfindende Ladevorgänge werden dem Kunden kWh-basiert, d.h. entsprechend der tatsächlichen Menge des Elektrizitätsbezugs, verrechnet. An Ladestationen der Roaming-Partner stattfindende Ladevorgänge können dem Kunden sowohl zeit- als auch kWh-basiert verrechnet werden. Für letzteres obliegt die Art der Abrechnung dem Roaming Partner, nicht der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH.

Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich vor in weiterer Folge dem Kunden eine Blockierungsgebühr (nachfolgend als „Idle-Fee“ bezeichnet) zu verrechnen. Diese wird dem Kunden nach Überschreitung einer maximalen Verweildauer des E-Fahrzeugs am ÖAMTC ePower Ladestellplatz je angefangene Minute verrechnet bis dieser den ÖAMTC ePower Ladestellplatz räumt. Die maximale erlaubte Verweildauer kann sich für AC- und DC-Ladevorgänge unterscheiden.

Die kWh-basierten Tarife und Idle-Fees (samt Angabe der maximalen Verweildauer für AC- und DC-Ladevorgänge) sind der ÖAMTC ePower App, sowie dem auf der ÖAMTC ePower Webseite bereitgestellten Preisblatt zu entnehmen. Die angegebenen Preise verstehen sich jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

(2) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Preise gemäß des Preisblattes. Die Entgelte für das Laden des E-Fahrzeuges sind nach Beendigung des Ladevorganges fällig, werden jedoch spätestens am Ende eines jeden Monats fällig gestellt.

(3) Der Kunden erhält spätestens am Anfang des Folgemonats eine E-Mail mit Auflistung der getätigten Ladevorgängen und den angefallenen Kosten. Die Rechnung wird je nach Höhe der angefallenen Kosten im gleichen Monat, ansonsten zwischen dem 4. und dem 8. Tag des Folgemonats an den Kunden übermittelt. Die angefallenen Kosten werden am Tag des Rechnungsversandes vom hinterlegten Zahlungsmittel des Kunden abgebucht.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm angegebene Zahlungsmittel über eine ausreichend hohe Deckung verfügt. Ist eine Abbuchung vom angegebenen Zahlungsmittel nicht möglich, hat der Kunde eine Mahngebühr (gemäß Preisblatt) zu entrichten. Darüber hinaus ist die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 (vier) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern.

(5) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich ausdrücklich vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte (Inkassounternehmen) abzutreten. Im Falle des verschuldeten Zahlungsverzugs durch den Kunden, verpflichtet sich dieser, die tatsächlich angefallenen Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die Kosten des eingeschalteten Inkassounternehmens, die sich aus den jeweiligen geltenden Verordnungen für Höchstgebühren im Inkassowesen ergeben, sowie die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, zu zahlen.

11. Vertragsdauer und Kündigung des Vertrages

(1) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann zum jeweils Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 (vier) Wochen sowohl von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH als auch vom Kunden schriftlich postalisch oder per E-Mailgekündigt werden. Ein entsprechendes Schreiben ist

  • vom Kunden unterfertigt postalisch an die
    ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
    Abt. New Business WNB
    Baumgasse 129
    A-1030 Wien
    oder
  • per E-Mail an epower@oeamtc.at

zu übermitteln.

(2) Jeder Vertragspartner kann die Nutzungsvereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen.

Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann insbesondere dann aus wichtigem Grunde kündigen, wenn der Kunde

  • mit Zahlungen in Verzug ist;
  • bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht, oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist;
  • trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen der Nutzungsvereinbarung nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Verletzungen nicht unverzüglich beseitigt.

12. Widerrufsrecht für die Registrierung – Auszug aus dem FAGG

(1) Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen diese Nutzungsvereinbarung bzw. seine ÖAMTC ePower Registrierung zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses und beträgt 14 (vierzehn) Tage.

Um sein Widerrufsrecht auszuüben, hat der Kunde die

ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
Baumgasse 129, 1030 Wien
Telefon: 0800 312 120
E-Mail: epower@oeamtc.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Der Kunde kann, muss aber nicht, das hierfür beigefügte Muster-Widerrufsformular heranziehen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(2) Folgen des Widerrufs:

Wenn der Kunde diese Nutzungsvereinbarung widerruft, hat die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH dem Kunden allfällige Zahlungen für nicht erfolgte Dienstleistungen unverzüglich und spätestens binnen 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieser Nutzungsvereinbarung durch den Kunden bei der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunde wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Hat der Kunde verlangt, dass die Ladedienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunden die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieser Nutzungsvereinbarung unterrichten, bereits erbrachten Ladedienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in der Nutzungsvereinbarung vorgesehenen Ladedienstleistungen entspricht.

Ein Widerruf des jeweiligen Einzelnutzungsvertrages ist gemäß §18, Abs. 1, lit. 10 des Fern- und Auswärtsgeschäft-Gesetzes (nachfolgend als „FAGG“ bezeichnet) nicht möglich.

(3) Muster-Widerrufsformular (Anhang 1, Teil B zum FAGG):

Gerne können Sie für den Widerruf auch unser Muster-Widerrufsformular verwenden.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an die

ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH
Baumgasse 129
A-1030 Wien

Telefon: 0800 312 120
E-Mail: ePower@oeamtc.at

Hiermit widerrufe ich/wir den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Benutzung der ÖAMTC ePower Ladekarte und/oder Registrierung in der ÖAMTC ePower App zur Nutzung von Ladestationen der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH und dessen Roaming-Partner.

Bestellt am: ……………………………………………………


Erhalten am: ……………………………………………………


Name des Verbrauchers: ……………………………………………………


Anschrift des Verbrauchers: ……………………………………………………


Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier): ……………………………………………………


Datum: ……………………………………………………

13. Änderung der Rahmennutzungsvereinbarung

Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann diese Nutzungsvereinbarung jederzeit nachträglich ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens ein Monat im Vorhinein schriftlich (per E-Mail oder in sonstiger geeigneter Weise) bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats ab Mitteilung der Änderung einen schriftlichen Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird der Kunde bei der Bekanntgabe von Änderungen durch die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH besonders hingewiesen.

14. Aufrechnung und Übertragbarkeit von Rechten

(1) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf von der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH anerkannte, unbestrittene oder gerichtlich festgestellte (rechtskräftige) Gegenforderungen bezieht oder wenn die Gegenforderung des Kunden im rechtlichen Zusammenhang mit einer Verbindlichkeit der ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH steht.

(2) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH kann die Rechte und Pflichten aus dieser Nutzungsvereinbarung bzw. den Einzelnutzungsverträgen ohne vorherige schriftlicher Zustimmung des Kunden an Dritte übertragen.

(3) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dieser Nutzungsvereinbarung bzw. den Einzelnutzungsverträgen nicht auf einen Dritten übertragen.

15. Allgemeine Bestimmungen

(1) Die ÖAMTC Verbandsbetriebe GmbH behält sich vor, das Preisblatt jederzeit zu ändern.

(2) Auf diese Nutzungsvereinbarung und die auf ihr basierenden Einzelnutzungsverträge ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

(3) Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig bzw. Vertragsbestandteil. Änderungen, Ergänzungen oder Kündigungen dieser Nutzungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformvorbehalt.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit dieser Nutzungsvereinbarung in ihren übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, entstehende Lücken entsprechend dem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen.