Nix wie weg! ÖAMTC Reisetipps - page 8

Was muss ich
beachten?
Allgemeine Bestimmungen für Reisen
von Jugendlichen
Grundsätzlich bestimmen in Österreich die
Erziehungsberechtigten von Jugendlichen bis zum
18. Geburtstag (in ihrer Obsorge), den Aufenthalt.
Das bedeutet, gegen deren Willen dürfen
Jugendliche nicht verreisen. Mit dem Einverständnis
der Eltern können Jugendliche, die über 14 Jahre alt
sind und ein eigenes Einkommen haben, selbst
Reisen buchen. Üblicherweise verlangen Reiseveran-
stalter eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen
Vertreters. Alle weiteren Informationen für
Jugendliche unter 18 Jahre gibt’s unter
.
Beförderungsbestimmungen und
Richtlinien der Transportunternehmen
Prinzipiell obliegt es jedem Transportunternehmen
(Airline, Fähre, Bus, Bahn) in den eigenen
Bestimmungen und Richtlinien Beschränkungen (z.B.
Mindestalter) festzusetzen. Unter 18-Jährige sollten
daher vorab beim jeweiligen Transportunternehmen
nachfragen welche Bestimmungen gültig sind. Nach
den Beförderungsbestimmungen mancher Airlines
oder Fähren müssen Passagiere einen gültigen
Reisepass mit sich führen.
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