Nix wie weg! ÖAMTC Reisetipps - page 19

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Bei Gepäckverlust
Bei Verlust oder bei Beschädigung des Reisegepäcks
nimm am besten sofort Kontakt mit der Airline, der
Bahn oder dem jeweiligen Transportunternehmen auf.
Diese bieten meist eine erste Überbrückungshilfe an.
Bei Krankheit oder Unfall
Bei Erkrankung ist eine rasche Erstversorgung
notwendig. Suche einen Arzt bzw. ein Krankenhaus
auf um Dich behandeln zu lassen. Die europäische
Krankenversicherungskarte (Rückseite der e-card)
ist gültig bei Vertragsärzten und –krankenhäusern
innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen
und der Schweiz. In Bosnien-Herzegowina, Mazedonien,
Montenegro, Serbien und der Türkei benötigst Du einen
Urlaubskrankenschein. Diesen erhältst Du bei Deinem
Dienstgeber bzw. bei der Krankenkasse kostenlos. In
allen anderen Ländern müssen Behandlungskosten
selbst bezahlt werden und können dann bei Deinem
Sozialversicherungsträger rückerstattet werden. Im Ernst-
fall kontaktiere umgehend Deine Reiseversicherung.
ÖAMTC TIPP
Lass Dich nicht dazu drängen etwas zu unterschrei-
ben, dessen Inhalt Du nicht verstehst! Vorsicht
auch vor Helfern, die großzügig anbieten, das Auto
in eine Werkstatt zu schleppen. Das Angebot könnte
kriminelle Hintergründe haben.
ÖAMTC TIPP
Beim ÖAMTC ist für bis 19-Jährige die Mitgliedschaft
gratis. Somit steht Dir die ÖAMTC Rechtshilfe bei
Problemen rund um die Uhr zur Verfügung.
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