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DruckenMöglicherweise zahlreiche Parkstrafen in Wien zu Unrecht ausgestellt
Organmandat trotz gültiger Verlängerung des Parkpickerls

Dem ÖAMTC wurden in den vergangenen Tagen mehrere Fälle herangetragen, wonach Autobesitzer trotz gültigem Parkpickerl einen Strafzettel wegen Abstellen des Fahrzeuges ohne Parkschein erhalten haben. Der Club recherchierte prompt und konnte nach einem Telefonat mit einem Wiener Bezirksamt feststellen: behördeninterne Softwareprobleme haben offenbar dazu geführt, dass manche Verlängerungen von Parkpickerl nicht an die Parkraumüberwachung weitergeleitet wurden.
Martin Hoffer, Leiter der ÖAMTC-Rechtsdienste:
"Parksheriffs wird somit bei der Überprüfung betroffener Fahrzeuge fälschlicherweise angezeigt, dass kein Parkpickerl vorhanden ist. Da natürlich auch kein Parkschein gelöst wurde, stellen sie einen Strafzettel aus."
Strafzettel trotz gültigem Parkpickerl
Fahrzeuglenker, die in dem Parkpickerlbezirk, in dem sie leben, einen Strafzettel bekommen haben, sollten daher genauer hinsehen, ob der Tatvorwurf gerechtfertigt ist. "Wer einen aufrechten Bescheid und somit ein gültiges Parkpickerl hat, benötigt natürlich keinen Parkschein in seinem Bezirk", erklärt der Jurist. Wer dennoch ein Organmandat vorfindet, solle die Strafe keinesfalls bezahlen, sondern Einspruch erheben. Mitglieder des Mobilitätsclubs können sich an die ÖAMTC-Rechtsberatung wenden.
Wurde die Strafe hingegen bereits bezahlt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückzahlung.
Martin Hoffer:
"Die Behörde wäre dennoch angehalten, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit bereits geleistete Zahlungen gegen Nachweis des aufrechten Bescheids zurückzuerstatten - schließlich darf ein solcher Fehler nicht zulasten der Betroffenen gehen."
