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Abbiegen bei Rot an Radlerampeln

Nur dort, wo beschildert.

Fahrrad - Rechtsabbiegen bei Rot Fahrschule Fürböck / A. Seger
Fahrrad - Rechtsabbiegen bei Rot © Fahrschule Fürböck / A. Seger

Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen in Wien bei 337 roten Ampeln rechts abbiegen. Die betroffenen Ampeln sind beschildert. Ausgewählt wurden für das Rechtsabbbiegen bei Rot insbesondere Orte, wo vor und nach dem Abbiegen Radverkehrsanlagen vorhanden sind, man etwa von einem Radweg in einen anderen abbiegt. Liste.

Zusatzschild bei Ampel

Der Pfeil erlaubt ein Abbiegen bzw. Geradeausfahren für Radfahrende, auch wenn die Ampel rot ist. Es handelt sich dabei um eine Option, es kann auch weiterhin auf die grüne Ampel gewartet werden. Das Verkehrszeichen ist jeweils in der Nähe der roten Ampel angebracht, das kann auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sein. Das Verkehrszeichen gibt an, ob ein Abbiegen nach rechts oder ein Geradeausfahren bei Rot ermöglicht wird. Nur an Kreuzungen mit diesem Zusatzschild ist ein Fahren für Radfahrende bei Rot erlaubt.

Ein Halt ist unbedingt vorgeschrieben

Es darf nicht direkt weitergefahren werden, sondern es ist ein Halt zwingend vorgeschrieben. Halten bedeutet, dass das Fahrrad zum Stillstand gebracht werden muss. Ein Fuß muss dabei nicht auf dem Boden stehen. Es muss aber auf jeden Fall auf Fußgängerinnen und Fußgänger geachtet werden.

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