S16: Auf- und Abfahrtssperren an Samstagen ab 20. Dezember
Maßnahmen bis 28. Februar 2026.
Um den Verkehr auf der Arlberg Schnellstraße (S16) an reisestarken Samstagen der Wintersaison 2025/2026 möglichst flüssig zu halten, wurden für den Zeitraum von 20. Dezember 2025 bis 28. Februar 2026 Auf- und Abfahrtssperren verhängt.
Die Abfahrtssperren gelten an sechs besonders verkehrsstarken Samstagen jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr:
- 20. Dezember
- 27. Dezember
- 7. Februar
- 14. Februar
- 21. Februar
- 28. Februar
Maßnahmen S16:
- Einfahrts- und Ausfahrtsrampe Fahrtrichtung Arlberg bei der Anschlussstelle Bings
- Ausfahrtsrampe der Halbanschlussstelle Braz-West
- Einfahrtsrampe Fahrtrichtung Arlberg bei der Halbanschlussstelle Braz-Ost
- Einfahrtsrampe Fahrtrichtung Arlberg bei der Anschlussstelle Langen a. A.
Für die lokale Bevölkerung können sich somit an den genannten Samstagen kleinräumige Umwege ergeben: Verkehre mit Ziel im vorderen Klostertal (Bings, Stallehr, Außer- und Innerbraz) sind angehalten, die Anschlussstelle Bludenz-Ost und die L97 als Route zu wählen. Als Alternative zur Einfahrtsrampe bei Langen für den Verkehr in Richtung Tirol stehen die Anschlussstellen Wald a.A. oder St. Anton a.A. zur Verfügung.
Begleitmaßnahmen
Als Begleitmaßnahme ist an den genannten Samstagen wird eine Dosierampel auf der L97 zur Bündelung des Verkehrs bei der Ortseinfahrt von Dalaas eingesetzt. Ebenfalls soll die Engstelle auf der L97 bei Braz-Ost durch wechselseitiges Anhalten des Verkehrs für die Durchfahrt von Lkw, Bussen und Traktoren Richtung Arlberg, verbunden mit einem Fahrverbot für Lkw mit über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge) auf der L97 zwischen den Halbanschlussstellen Dalaas und Braz Ost, entschärft werden. In Langen ist am Knoten ASt Langen/L97/L197 eine Regelung durch Handzeichen geplant, um das Einfahren von Klösterle kommend zu erleichtern. Im Langener Tunnel wird der Verkehr Richtung Arlberg einstreifig geführt, um im Falle von Blockabfertigung im Arlbergtunnel flexibler reagieren zu können.
In Bludenz wird von der Stadt Bludenz ein Einfahrtsverbot in die Klarenbrunnstraße in Fahrtrichtung Klarenbrunn/Moos umgesetzt.
Im Fall von sehr starkem Verkehrsaufkommen und damit verbundenen Behinderungen der Ortsdurchfahrten im Raum Bludenz - Klostertal, können von Seiten des Landes Vorarlberg auch kurzfristig ergänzende Maßnahmen (z.B. Durchfahrtsverbote für ortsfremden Verkehr) erlassen werden.