Fahrverbote für Ausweichverkehr bis 2. November
Maßnahmen für die Bezirke Innsbruck, Innsbruck-Land, Kufstein, Imst und Reutte
Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr gelten bis inklusive Sonntag, 2. November jeweils an den Wochenenden und Feiertagen in der Zeit von 7:00 bis 19:00 Uhr auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Innsbruck, Innsbruck- Land, Kufstein, Reutte und Imst. Die Fahrverbote für den Bezirk Schwaz enden am 26. April. Zudem werden an neuralgischen Punkten Dosierampeln eingesetzt.
Diese Verordnung triff alle Kraftfahrzeuge, auch Motorräder, die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen davon sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Mit diesen Maßnahmen soll im Fall von Staus auf Hauptverbindungen Ausweichverkehr und damit verbundene Staus entlang von Ortsdurchfahrten verhindert werden.
Fahrverbote Bezirk Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr von 18. April bis 2. November
Fahrverbote Bezirke Kufstein, Imst und Reutte
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr von 1. Mai bis 2. November
Die Fernpass Straße (B 179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen!
Weitere Informationen zu den Fahrverboten in Tirol hier.