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Montag, 27.April 2026

Fahrverbote für Ausweichverkehr ab 1. Mai

In den Bezirken Innsbruck, Innsbruck-Land, Imst, Kufstein und Reutte.

Die Fahrverbote für den Ausweichverkehr beginnen am 1. Mai und gelten bis inklusive 1. November 2026 in den Bezirken Innsbruck, Innsbruck-Land, Imst, Kufstein und Reutte jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie an bestimmten Fenstertagen von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Diese Verordnung triff alle Kraftfahrzeuge, auch Motorräder, die sich auf der Durchreise befinden. Ausgenommen davon sind Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr. Mit diesen Maßnahmen soll im Fall von Staus auf Hauptverbindungen Ausweichverkehr und damit verbundene Staus entlang von Ortsdurchfahrten verhindert werden.

Fahrverbote Innsbruck und Innsbruck-Land

Details Großraum Innsbruck/Wipptal hier.

Details Seefelder Plateau hier.

Fahrverbote Bezirk Reutte

Details dazu hier.

Die Fernpass Straße (B 179) ist von den Fahrverboten nicht betroffen!

Fahrverbote Bezirk Kufstein

Details dazu hier.

Fahrverbote Bezirk Imst

Details dazu hier.

Weitere Informationen zu den Fahrverboten in Tirol hier.