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DruckenSUMMER-Splash: Insolvenz des Maturareise-Veranstalters „Splashline“
So bekommen Kunden ihr Geld zurück.

Am 29. Mai 2020 hat die Splashline Travel und Event GmbH Insolvenz angemeldet.
Bereits geleistete An- oder Restzahlungen der Kunden müssen nach der Pauschalreiseverordnung zurückgezahlt werden.
Achtung!
Reisende, die bei Splashline gebucht haben, müssen innerhalb von 8 Wochen - also bis zum 24. Juli 2020 - ihre Ansprüche auf Rückerstattung aller geleisteten Kosten beantragen. Darunter fallen Anzahlungen bis 20 Prozent, Restzahlungen und auch etwaige notwendigen Kosten für eine Rückbeförderung aus dem Urlaub.
Musterformular & Kontakt
Auf der Seite des Abwicklers findet sich ein Musterformular für den Antrag:
Kontaktdaten des Abwicklers:
call us Assistance International GmbH
Waschhausgasse 2 | 1020 Wien | Österreich
E-Mail: splashline@call-us.com
+43 (1) 31670-895
+43 (1) 31670-70895 Fax
Kostenlose Rechtsberatung für ÖAMTC-Mitglieder
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Reiseveranstalters oder -vermittlers stehen die Club-Juristen beratend zur Seite. Für ÖAMTC-Mitglieder ist dieser Service kostenlos.
Terminvereinbarung und nähere Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.
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