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Ktn: Fahrverbote für Schwerverkehr

Vermeidung von Straßenschäden.

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Zur Vermeidung von Straßenschäden wurde auf folgenden Straßenabschnitten in Kärnten ein Fahrverbot für den Schwerverkehr mit unterschiedlichen Tonnagebeschränkungen verhängt. Die Verordnung gilt bis 30.04.2024.

Betroffen sind Straßenabschnitte auf folgenden Verbindungen:

  • L31, Zlaner Straße (7,5 t) 
  • L32, Stockenboier Straße (7,5 t)
  • L33, Kreuzner Landesstraße (12 t)
  • L34, Farchtensee Landesstraße (7,5 t)
  • L36, Kerschdorfer Straße (12 t)
  • L40, Fresacher Landesstraße (7,5 t)
  • L45a, Buchholzer Straße (7,5 t)

Folgende Ausnahmeregelungen gelten:

Ausnahmeregelungen: Einsätze von Organen der öffentlichen Sicherheit sowie von Rettungsorganisationen, Straßendienst und Wirtschaftsdienst der Gemeinde, Einsätze und Übungen des Bundesheeres, Behebung von Störungen des Entsorgungs- oder Versorgungsnetzes für Elektrizitäts- oder Telekommunikations- oder Wasserdienstleistungen und der Regionalwärme, Öffentlicher Personenverkehr, Zu- und Abfahrten von Gästen zu Beherbergungsbetrieben, Frischmilchtransporte zu Molkereien, Gesundheitliche Behandlung von Tieren, Viehtransporte, Tierkörperverwertung und Futtermitteltransporte, Versorgung mit Lebensmitteln insbesondere Lebensmittelgeschäften.

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