ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

Schadensablöse statt Reparatur

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Wenn Reparaturkostenschätzung und Ablöseangebot auseinanderklaffen ...

Unfall Schaden ÖAMTC
Unfall Schaden © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger

Wie viel muss die Versicherung zahlen?

Energisch knallte Ing. Ernst K., 62, zwei Schriftstücke auf den Schreibtisch im Rechtsberatungszimmer: „Da ist die Reparaturkostenschätzung von EUR 3.400,-. Und hier das Ablöseangebot von EUR 1.500,-. Eine Frechheit, ich gehe vor Gericht!“ Sein abgestelltes Auto war bei einem Unfall beschädigt worden. Die gegnerische Versicherung hatte auch schnell die Haftung anerkannt. Herr Ing. K. wollte jedoch keine Reparatur, sondern eine Schadensablöse, sprich Bargeld. „Ob ich repariere oder nicht, geht die Versicherung gar nichts an“, teilte er dem Juristen mit, um verschwörerisch fortzusetzen: „Unter uns, ich kenne in Ungarn eine billige Werkstätte …!“

Schluss mit Ablöse-Märchen

Begründung der Versicherung: Bei Ablöse wird der Stundensatz mit nur EUR 30,- gerechnet. Und: Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt! - Alles Märchen, weiß der ÖAMTC. Bei Ablöse steht in der Regel weniger zu, das stimmt. Aber aus ganz anderem Grund: Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des Schadens. Doch was ist dieser Schaden, wenn nicht repariert wird? Das sagt schon der Hausverstand: Die Differenz zwischen dem Fahrzeugwert VOR dem Unfall und NACH dem Unfall (Wrackerlös). Dieser „objektive Minderwert“ hat nichts mit den Reparaturkosten zu tun. 

Schummeln nützt nichts

Dennoch kann man bisweilen mit der energischen Behauptung, „sicher reparieren zu wollen“, die volle Höhe der Reparaturkosten als Ablöse herausbekommen. Aber Vorsicht: Viele Versicherungen forschen nach, ob tatsächlich fachgemäß repariert wurde. War die Reparatur billiger (Pfusch, Ausland), fordern sie den zu viel bezahlten Betrag zurück. Zu Recht: Der Empfänger wäre nämlich unrechtmäßig bereichert.

Tausend Euro mehr

Der Fall wurde routiniert gelöst: Der ÖAMTC ließ den Wert des beschädigten Fahrzeugs ermitteln, wonach die Versicherung die Ablöse sofort auf EUR 2.500,- erhöhte. Herr Ing. K. war hoch zufrieden, umso mehr, als ihm der Clubjurist auch noch eine Unkostenpauschale und Abschleppkosten verschaffte. Auf die hätte Ing. K. in der Aufregung glatt vergessen.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-215 30. Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Aktuelle Informationen zu allen Rechtsfragen rund um Auto, Verkehr, Reise und Freizeit auch unter Vorschriften & Strafen.

Buchtipp

"Nein, meine Strafe zahl ich nicht!" Verlag Guthmann & Peterson

Direkt aus der täglichen Rechtsberatungs-Praxis erfährt man die besten Tipps für Autolenker, Zweiradfahrer, Fußgänger, Gebrauchtwagenkäufer, Strafmandat-Empfänger, Abschlepp-Opfer, Schmerzengeld-Begehrer, Reisemangel-Reklamierer etc.

„Nein, meine Strafe zahl ich nicht!“

Autoren: Gabriele Pfeiffer/Martin Stichlberger
(216 Seiten, 22 Zeichnungen; EUR 16,80)

Erhältlich im Buchhandel oder direkt beim Verlag: auto@guthmann-peterson.at

Mehr Infos

1371_23 Bild_Rechtsberatung_1440x506px.jpg ÖAMTC

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

© ÖAMTC
ÖAMTC Stützpunkt