Die letzte Ernte
ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Fahrbahnverschmutzung mit Folgen.
Ihr Recht von Mag. Teresa Bartunek, ÖAMTC-Juristin
Verunreinigungen der Fahrbahn können teuer werden
Schmutz.
Landwirt B. holte an einem regnerischen Herbsttag die letzte Ernte von seinen Feldern ein. Die Erde war matschig, die Fahrten zwischen Acker und Hof hinterließen deutliche Schlammspuren auf der Straße. Kurz darauf näherte sich Herr M. mit seinem Pkw auf der schmutzigen Fahrbahn einer Kurve, bremste in letzter Sekunde, geriet jedoch ins Schleudern und landete im danebenliegenden Rübenacker. An seinem Auto entstand großer Schaden, aber immerhin blieb Herr M. unverletzt. Die hinzugerufene Polizei konnte anhand der Erdspuren den Landwirt aufspüren, der die Verunreinigung zugab und Herrn M. seine Versicherungsdaten mitteilte.
Pech.
Kurz darauf erhielt Herr M. eine Ablehnung der Versicherung mit knapper Begründung: Er hätte die Erdklumpen bemerken müssen und habe nicht rechtzeitig reagiert. Dass Herr B. durch seine Sorglosigkeit eine Gefahrenquelle geschaffen hatte, die zu dem Unfall führte, ließ die Versicherung dabei komplett außer Acht, obwohl dies einen klassischen Haftungsgrund darstellt. Bei der ÖAMTC-Rechtsberatung wurde Herr M. anhand einschlägiger Urteile bestärkt, die Ablehnung nicht zu akzeptieren: B. hatte die verkehrsgefährdende Verschmutzung erkannt und nichts unternommen, um die Gefahr zu beseitigen. Dieses Verhalten stellt zudem einen Verstoß gegen § 92 StVO dar, der als Schutznorm zur Vermeidung von Gefahren auf der Straße besonders zu beachten ist.
Bereinigt.
Nach zähen Verhandlungen folgte einige Monate später die gute Nachricht: Die Versicherung übernahm drei Viertel der Kosten – ein Mitverschulden musste sich M. jedoch anrechnen lassen, da er bei einer angepassten Fahrweise den Schaden wohl hätte minimieren können.
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