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Alltagsgeschichten: Einfahrt freihalten!

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Auch Parken gegenüber Garageneinfahrt kann verboten sein.

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Einfahrt blockiert -was tun?

Familienfeier in der Kleingartenanlage. Der Tag ist heiß, die Zufahrtsstraße eng, eine Seite der Einbahn komplett verparkt. Herr B. findet endlich eine Lücke. Was ihm gar nicht auffällt: Er parkt genau gegenüber einer Garageneinfahrt. - Kann denn das verboten sein?! Kann es! Der Verwaltungsgerichtshof sagt: „Es kommt darauf an, ob ein durchschnittlich geschickter Lenker ohne komplizierte Lenkmanöver und ohne größeren Zeitaufwand die Einfahrt benutzen kann.“ Kurzes zwei- bis dreimaliges Reversieren sei noch zumutbar.

Selbsthilfe: Was ist erlaubt?

Man ahnt es schon: Der Garagenbesitzer möchte tatsächlich wegfahren. Dies wäre nur unter langem Reversieren möglich. Was darf/kann er tun?

a) Die umliegenden Gärten abklappern und den Lenker suchen? JEIN. Muss er nicht; aber menschenfreundlich wäre es allemal. 

b) Die Polizei verständigen und die Abschleppung anregen? JA.

c) Ein Taxi nehmen und dieses Herrn B. verrechnen? JA.

d) Ein privates Abschleppunternehmen beauftragen? NEIN. Dies wäre selbst bei Privatgrund  nur sehr eingeschränkt zulässig, aber hier keinesfalls: Es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche (von jedermann benutzbar, Schranken oder „Privat-Tafel“ nicht vorhanden).

Böse Überraschung: Besitzstörungsklage

Der Garagenbesitzer wählte Möglichkeit e): eine Besitzstörungsklage! Herr B. pilgerte damit zur Rechtsberatung. „Das Verfahren samt ca. 1.500,- Kosten würden Sie verlieren“, erklärte ÖAMTC- Jurist Dr. Stichlberger, worauf Herr. B stöhnte: „Da wäre ja die Abschleppung billiger gekommen!“ Der Jurist nahm Kontakt mit dem gegnerischen Anwalt auf; Herr B. zahlte die bisherigen Kosten (ca. 300,-) und musste sich verpflichten, künftige Besitzstörungen zu unterlassen. So konnte der Gerichtstermin vermieden werden.

ÖAMTC-Tipp:

Dies ist die einzig sinnvolle Art, einer (berechtigten) Besitzstörungsklage zu begegnen! Übrigens hat eine solche Klage zwar Abschreckungseffekt, bringt aber dem Kläger keinen Groschen. Auch das Nachbarschaftsklima dürfte sie nicht gerade verbessern. Vorbeugen ist daher besser als klagen, z.B. mit einer deutlichen Tafel: „Hauseinfahrt – auch gegenüber freihalten!“

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten.

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite. Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter ÖAMTC-Rechtsberatung.