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ÖAMTC zu FSG-Novelle: Maßnahmen oft ohne wissenschaftliche Grundlage

Club fordert Befristung und Evaluierung vor endgültiger Umsetzung.

Am, 3. November 2016, endet die Begutachtungsfrist zur 18. Novelle des Führerscheingesetzes (FSG). "In der Novelle werden einmal mehr Maßnahmen gefordert, ohne ausreichende wissenschaftliche Belege für ihre Effektivität oder Erfordernis zu präsentieren", kritisiert ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka den Entwurf, der dem Club vorliegt. "Das gilt in diesem Fall in drei wesentlichen Punkten: Probezeitverlängerung, Handyverbot als Probezeitdelikt und Alkohol-Wegfahrsperre, auch bekannt als 'Alko-Lock'."

Club fordert wissenschaftliche Belege

So ist es nach Ansicht der ÖAMTC-Expertin beispielsweise unklar, ob im ersten Jahr nach der Probezeit tatsächlich ein massiver Anstieg an Verkehrsdelikten zu verzeichnen ist. Auch ob bei jungen Lenkern in der Probezeit die Handynutzung im Auto zu besonders vielen Strafen führt oder ob tatsächlich täglich hunderte alkoholisierte Autofahrer trotz Führerscheinentzug unterwegs sind und dabei Unfälle verursachen, ist nicht statistisch belegt.

"Selbstverständlich steht der Club für Maßnahmen ein, die die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen. Allerdings dürfen diese Maßnahmen nicht auf Behauptungen oder Hochrechnungen basieren", stellt die ÖAMTC-Juristin klar und gibt anhand der geplanten Aufnahme des Handyverbots in den Katalog schwerer Verstöße ein Beispiel: "Handynutzung während der Fahrt wird nicht als gesondertes Unfallmerkmal erfasst und auch nicht nach Alter erhoben. Der unterstellte Zusammenhang zwischen jugendlichen Fahranfängern, Handy am Steuer und Unfallhäufigkeit wird also nicht von konkreten Zahlen untermauert."

Evaluierung der Maßnahmen erforderlich

In seiner Stellungnahme zum Entwurf schlägt der ÖAMTC daher vor, die fehlenden Grundlagen für die geforderten Maßnahmen zu schaffen. "Wir stimmen einer befristeten Einführung der Probezeitverlängerung und des Handyverbots als Probezeitdelikt zu. Im Gegenzug fordert der Club aber eine Evaluierung der Maßnahmen, um ihre Wirksamkeit zu erforschen", erklärt Zelenka abschließend. "Erst dann kann guten Gewissens eine permanente Einführung befürwortet werden."