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Lobby-Gesetz

Das in den erläuternden Bemerkungen des Entwurfs genannte Hauptziel des Gesetzes (klare Verhältnisse bei Tätigkeiten, die der Beeinflussung staatlicher Entscheidungsprozesse dienen) kann nur begrüßt werden.

Vorbildlich ist die sehr zweckmäßige Zweiteilung der Interessenträger in solche, die gewinnorientiert die Interessenvertretung als Leistung am Markt anbieten (Interessenvertretungsunternehmen), und solche, zu deren (ideellen) Tätigkeitsbereichen eben auch die Interessenvertretung gehört, die aber keine isoliert kommerziellen Ziele dadurch verfolgen (Interessenverbände).

Der ÖAMTC bekennt sich - unabhängig von bestehenden Rechtspflichten - zu größtmöglicher Transparenz bei der Kontaktaufnahme gegenüber Funktionsträgern der öffentlichen Hand und versteht sich in diesem Bereich auch als Leitbild für einen ehrlichen und sachlichen Dialog zwischen den Partikularinteressen der Bevölkerung (insbesondere der ÖAMTC-Mitglieder) und Funktionsträgern der öffentlichen Hand.