ÖAMTC Reisen -Kultur & Reisen 25/26

www.elitetours.at Reisen mit Niveau - 81 - L a n d Do 30.07.26 - So 02.08.26 26met0730 Abfahrt: 08:30 Arrangement im DZ € 717,00 Zuschlag DZ zur Einzelnutzung € 189,00 Totentanzspiel inkl. Bustransfer € 37,00 Friesach © Friesacher Burghofspielen Günther Jagoutz Metnitztaler Totentanz Bei dieser Kunst- und Kulturfahrt, die jedes vierte Jahr stattfindet, tauchen wir mit allen Sinnen in die faszinierende Geistes- und Gedankenwelt des Mittelalters ein. Die Themen des Todes und der letzten Dinge haben die Menschen seit jeher fasziniert und gleichzeitig in Furcht versetzt, waren aber für den armen und unfreien mittelalterlichen Menschen geradezu überlebenswichtig. Im Tod sind alle Menschen gleich - arme und reiche, freie und unfreie! Es ist daher nicht verwunderlich, dass diese Thematik auch in der Kunst Niederschlag fand. Das Metnitzer Totentanzspiel beruht auf alten Liedern und Texten aus dem 16. und 17. Jahrhundert und thematisiert die Gleichheit aller Menschen vor dem Tod, der keine Standes- und Altersunterschiede kennt und nur zu oft unerwartet und unerbittlich dem Menschen gegenübertritt. Dieses zur Besinnung anregende Spiel, von Laienschauspielern und den Metnitzer Stimmen gestaltet, wird so zu einem unvergesslichen Erlebnis für die Besucher. Als Kulisse dient dazu das großartige Totentanzfresko am Karner. Die Pfarre Metnitz und die Akteure freuen sich auf ihren Besuch! Reiseprogramm: 1.Tag: Wien - Grafendorf bei Hartberg (Kreuzkapelle mit Totentanzfresken von Johann Cyriak Hackhofer, Stiftsmaler des Stiftes Vorau) - St. Johann bei Herberstein (barocke Pfarrkirche und ehemalige Augustinereremitenkirche Hl. Johannes der Täufer mit Fresken von Hackhofer über die letzten Dinge und mit einem Boulle-Tabernakel von 1730) - Pack - Gurk 2.Tag: Gurk - Strassburg (Besichtigung der 850 Jahre alten Bischofsburg mit Schlosscharakter samt Volkskunde- und Jagdmuseum) - Pisweg (romanischgotische Pfarrkirche Hl. Lambert, frühgotischer Karner mit Fresken von 1280 im späten Zackenstil) - St. Veit an der Glan - Schaumboden (250 Jahre alte Pfarr- und Wallfahrtskirche Hl. Dreifaltigkeit am Gray - Blockbaukirche) - Gurk 3.Tag: Vormittag: Gurker Dom (ältestes erhalten gebliebenes Fastentuch Kärntens - um 1458 vom Meister Conrad von Friesach auf 89 m2 Leinentuch fertiggestellt, zählt zugleich zu den bedeutendsten europäischen Zeugnissen mittelalterlicher Malkunst, Schatzkammer mit hochwertiger Sammlung sakraler Kunst aus Kärnten) - anschließend Mittagsbuffet im Hotel - Metnitz (gotische Pfarrkirche Hl. Leonhard mit Bildzyklus „Ein Totentanz“ vom 91-jährigen Professor Peter Brandstätter, gotischer Karner, Totentanzmuseum samt Totentanzfresko von 1500 und Brauchtumsmuseum) - Gelegenheit zum Abendessen 20:15 Flaggenparade des Privilegierten Metnitzer Schützenkorps am Pfarrplatz 21:30 Totentanzspiel beim Karner anschließend Rückfahrt nach Gurk 4.Tag: Gurk - Schloss Pöckstein (ehemalige Bischofsresidenz - gilt als bedeutendster klassizistischer Bau Kärntens) - Wien Inkludierte Leistungen: Busfahrt lt. Programm, Unterbringung im ****JUFA Hotel Stift Gurk,1 x Nächtigung/ Frühstücksbuffet, 2 x Halbpension, Kostenfreier Zutritt zum Wellnessbereich, Reiseleitung: Mag. Ursula Debera, Elite Leistungspaket Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Elite Tours Reisebüro GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Elite Tours Reisebüro GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz. STANDARDINFORMATIONSBLATT für Pauschalreiseverträge Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 — Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. — Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. — Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. — Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. — Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. — Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. — Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. — Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. — Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. — Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. — Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. — Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Elite Tours Reisebüro GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien AG, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, 01/3172500, info@europaeische.at kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Elite Tours Reisebüro GmbH verweigert werden. Eine vollständige Fassung des Bundesgesetzes über Pauschalreisen und verbunden Reiseleistungen finden Sie unter: www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

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