Ausgewählte Abschnitte
Ausgewählte Länder
- Österreich
- Belgien
- Deutschland
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Russland
- Schweiz
Österreich
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | Freiland | Autostraße | Autobahn |
Motorrad, Kfz bis 3,5 t | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h* |
Kfz bis 3,5 t mit leichtem Anhänger (bis 750 kg) |
100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Kfz bis 3,5 t mit schwerem Anhänger (Gesamtgewicht Gespann bis 3,5 t) |
80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Kfz bis 3,5 t mit schwerem Anhänger (Gesamtgewicht Gespann über 3,5 t) |
70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Kfz über 3,5 t (z.B. schweres Wohnmobil), auch mit Anhänger |
70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
*Auf folgenden Autobahnen gilt von 22 bis 5 Uhr 110km/h: Tauern-Autobahn (A10), Inntal-Autobahn (A12), Brenner-Autobahn (A13) und Rheintal-Autobahn (A14).
Gut zu wissen: Durch gesonderte Beschilderung oder Verkehrstelematik können auch abweichende Limits angeordnet werden (z.B. 100 km/h aufgrund einer IGL-Feinstaubverordnung).
Kindersicherung
Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,35 Meter benötigen ein dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechendes Rückhaltesystem (z.B. Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung), das nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärts gerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden. Das Rückhaltesystem muss der ECE Regelung Nr. 44/03 oder nachfolgend entsprechen. Mehr Infos zur Kindersicherung im Auto
Licht am Tag
Motorräder und Mopeds müssen mit Licht fahren. Bei schlechten Sichtverhältnissen müssen auch Pkw tagsüber mit Licht fahren.
Mitführpflichten
Pkw | Motorrad |
Verbandszeug | Verbandszeug |
Warndreieck | |
Warnweste |
Gut zu wissen: Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges muss eine Warnbekleidung mitführen, die der ÖNORM EN 471 (beim ÖAMTC erhältlich) entspricht. Die Reflexbekleidung muss grundsätzlich der Lenker anziehen, wenn er auf Freilandstraßen, Autobahnen oder Schnellstraßen ein Pannendreieck aufstellt oder wenn er sich außerhalb des Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße aufhält. Der ÖAMTC empfiehlt, für jede Person im Fahrzeug eine Warnbekleidung mitzuführen, vorgeschrieben ist das aber nicht.
Promillegrenze
0,5 Promille; 0,1 Promille für Personen mit Probeführerschein oder AM-Führerschein (bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) und für das Lenken eines Lkw oder Busses
Rettungsgasse
Auf Autobahnen und Schnell- bzw. Autostraßen muss vorausschauend eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn sich ein Stau aufzubauen beginnt. Die Rettungsgasse wird wie folgt gebildet: Alle Fahrzeuge auf dem äußerst linken Fahrstreifen müssen sich möglichst weit links, Fahrzeuge auf den anderen Fahrstreifen so weit rechts wie notwendig einordnen.
Gut zu wissen: Ist ein Pannenstreifen vorhanden, darf dieser mitbenützt werden, wenn dies die Bildung der Rettungsgasse erfordert. Nur Einsatz-, Pannendienstfahrzeuge sowie Fahrzeuge des Straßendienstes sind berechtigt, die Rettungsgasse zu benützen. Bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie widerrechtlichem Befahren der Rettungsgasse drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
Mehr Infos bei Asfinag
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer bis 12 Jahre.
Ausnahme: In Niederösterreich müssen Radfahrer bis 15 Jahre einen Helm tragen.
Wer das Fahrrad mit in den Urlaub nehmen möchte oder gleich einen Radurlaub plant, sollte sich daher vorab über die jeweiligen Bestimmungen und praktischen Tipps informieren.
Winterausrüstung
Winterreifen: Für Pkw und Lkw bis 3,5 t hzG sowie „Microcars“ gilt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Schneematsch, Eis) Winterreifenpflicht – sowohl für österreichische als auch ausländische Kfz. Zeitraum: 1. November bis 15. April. Bereifung: An allen Rädern müssen Winterreifen (Kennzeichnung „M+S“, „M&S“, Alpine-Symbol oder Schneeflockenzeichen) mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm (Radialreifen) bzw. 5 mm (Diagonalreifen) angebracht sein. Alternativ zu den Winterreifen können auch Schneeketten verwendet werden (auf mindestens 2 Antriebsrädern), allerdings nur, wenn die Fahrbahn fast durchgängig schnee- oder eisbedeckt ist.
Strafe: Bei einfachen Verstößen 35 Euro; bei einer Anzeige aufgrund einer hohen Gefährdung bis zu 5.000 Euro.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur bei schnee- oder eisbedeckter Fahrbahn erlaubt oder wenn dies durch entsprechende Beschilderung (blaue, runde Tafel mit Schneekettensymbol) vorgeschrieben ist. Empfohlene Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung ist vom 1. Oktober bis 31. Mai erlaubt. Geschwindigkeitsbegrenzungen: 80 km/h (Freiland),100 km/h (Autobahn). Spikes dürfen nur an Fahrzeugen bis max. 3,5 t Gesamtgewicht und Anhängern mit max. 1,8 t Achslast in Verbindung mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern angebracht werden (inklusive der des Anhängers, falls vorhanden). Die Fahrzeuge müssen am Heck mit einem Spike-Aufkleber (erhältlich beim ÖAMTC) versehen werden. Die Verwendung von Reifen, deren Spikes mehr als 2 mm über die Lauffläche herausragen, ist unzulässig.
Zusätzliche Infos
- Vormerksystem: Für einige schwerwiegende Verkehrsdelikte gibt es neben einer Geldstrafe eine Vormerkung im Führerscheinregister. Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält 13 unfallrelevante Verkehrsverstöße. Mehr Infos: www.oeamtc.at/vormerksystem
- Sicherungsseil bei Anhängern: In Österreich benötigen Anhänger ohne Bremse eine Sicherungsverbindung (z. B. Reißleine oder Sicherungskette). Allerdings reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Das Nichtvorhandensein der Sicherungsverbindung wird in der Regel mit einer Strafe bis zu 100 Euro geahndet. Die trifft nicht nur den Fahrer, sondern auch den Fahrzeughalter.
- Strafmandat ohne Anhaltung: Es kann Bildmaterial aus bildgebenden Überwachungsverfahren (Section Control, Radar, Abstandsmessung, Rotlichtüberwachung) auch zur Ahndung nachfolgender Übertretungen der Verkehrsvorschriften verwendet werden: Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelmes, Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf einem Motorrad oder Motorfahrrad.
Belgien
Verkehrsbestimmungen
In Belgien gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h (30 km/h in der Nähe von Schulen).
In der Hauptstadt Brüssel gilt generell ein Tempolimit von 30 km/h. Ausnahmen sind bestimmte Hauptstraßen, wo das Tempolimit 50 oder 70 km/h beträgt.
Kraftfahrzeug | außerorts* | Schnellstraße**/Autobahn |
Motorrad, Pkw, Gespann, Wohnmobil bis 3,5t |
70 km/h |
120 km/h |
Wohnmobil und Gespann über 3,5t | 70 km/h | 90 km/h |
* 90 km/h in der Region Wallonie.
** Mit mindestens 2 Fahrstreifen in jede Richtung (baulich getrennt).
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz.
Kinder bis 3 Jahre dürfen ohne Kindersitz nicht transportiert werden (ausgenommen Taxis). Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind finden Sie unter www.oeamtc.at/reisenmitkind.
Licht am Tag
Für Motorradfahrer vorgeschrieben. Motorräder müssen mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) fahren.
Mitführpflichten
• Pkw: Warndreieck, Warnweste, Verbandszeug (für in Belgien zugelassene Pkw), Feuerlöscher (für in Belgien zugelassene Pkw)
• Motorrad: Schutzkleidung (Handschuhe, langärmelige Jacke, lange Hose oder Overall, Stiefel, die über die Knöchel reichen), Warnweste
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
– Parkverbot besteht an Randsteinen mit einer gelben gestrichelten Linie oder weißen Zickzacklinien.
– Die Parkdauer in blauen Kurzparkzonen ist am Beginn der jeweiligen Zone angegeben. In gebührenfreien Parkzonen wird eine Parkschiebe benötigt.
Das Abstellen des Fahrzeuges ist immer nur auf der rechten Fahrbahnseite in Fahrtrichtung gestattet, außer in Einbahnstraßen.
Das Halten und Parken ist innerhalb von 20 m vor Ampeln und Verkehrszeichen verboten, sofern keine Ausnahme gekennzeichnet ist.
Es herrscht Parkverbot vor und nach einem Schild, das auf eine Bus-, Oberleitungsbus- oder Straßenbahnhaltestelle hinweist.
Hier finden Sie die wichtigsten Parkregelungen in den größten Städten auf einen Blick:
Parken im historischen Zentrum von Antwerpen
Parken in Brügge
Park and Ride-Transitparkplätze in Brüssel
Parken in Gent
Parken in Leuven; Die Stadt bietet zudem eine Parkplatzfunktion an: www.leuven.be/parkings/nl/
Parken in Mechelen
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille
Rettungsgasse
Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Die Verwendung von Schneeketten ist nur bei schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
Spikereifen: Im Zeitraum von 1. November bis 31. März ist die Verwendung bei Fahrzeugen bis 3,5 t erlaubt. Spikes müssen an allen Rädern (inklusive Anhänger) angebracht werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Spikereifen beträgt auf Autobahnen 90 km/h, auf den übrigen Straßen 60 km/h. Fahrzeuge mit Spikereifen müssen am Heck eine weiße Plakette mit rotem reflektierenden Rand mit der Aufschrift "60" aufweisen.
Zusätzliche Infos
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
- Abschleppen: Es ist verboten, liegengebliebene Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen auf dem Pannenstreifen abzuschleppen.
- Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.
- Strafen: Die Polizei kann Strafen an Ort und Stelle erheben, unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist.
- Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Deutschland
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | außerorts | Autobahn |
Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5t | 100 km/h | 130 km/h* |
Gespann bis 3,5 t, Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h** |
* empfohlene Richtgeschwindigkeit
** Für in Deutschland registrierte Gespanne bis 3,5 t mit Ausnahmegenehmigung (Plakette am Anhänger) gilt auf Autobahnen 100 km/h. Bei der DEKRA Niederlassung in Österreich kann auch für ein österreichisches Gespann eine Bestätigung ausgestellt werden, die jedoch der deutschen Behörde vorzulegen ist.
Kindersicherung
Kinder bis 12 Jahre und kleiner als 1,50 Meter benötigen eine dem Gewicht und der Größe entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein. Mehr Infos zu Reisen mit Kindern.
Licht am Tag
Pflicht für Motorräder und Mopeds
Mitführpflichten
- Pkw: Verbandszeug, Warndreieck, Warnweste, tragbare & gelb blinkende Warnleuchte (nur Fahrzeuge über 3,5 t)
Gut zu wissen: In neu erworbenen Verbandskästen müssen 2 medizinische Masken enthalten sein. Alte Verbandskästen dürfen jedoch auch weiterhin verwendet werden. Diese Regelung gilt nur für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge. Mehr Infos beim ADAC
Motorräder und Kleinkrafträder
Mitnahme von Kindern auf Motorrädern: Es gibt keine generelle Altersangabe, doch ist für Kinder unter sieben Jahren ein spezieller Sitz mit Fußstützen und Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.
Parken
Halten ist an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Ein- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten.
Parken ist vor und nach Kreuzungen und Einmündungen bis zu 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Verläuft in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg, müssen vor Kreuzungen und Einmündungen mind. 8 Meter eingehalten werden.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,0 Promille in den ersten 2 Jahren nach Führerscheinausstellung und für unter 21-jährige.
Rettungsgasse
Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich, eine Rettungsgasse zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet werden.
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es gilt eine situative Winterreifenpflicht: Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis muss mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Ab 1. Oktober 2024 dürfen nur noch Reifen verwendet werden, die das "Schneeflockensymbol" enthalten.
Schneeketten: Die Verwendung ist erlaubt und kann bei winterlichen Verhältnissen in bergigen Regionen durch Verkehrsschilder vorgeschrieben sein. Für Fahrzeuge mit montierten Schneeketten gilt ein Tempolimit von 50 km/h.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten. Ausnahme: Strecke über das kleine deutsche Eck (Verbindung Bad Reichenhall – Lofer).
Zusätzliche Infos
- Fahrrad-Heckträger: Wird das hintere Kennzeichen vom Heckträger verdeckt, muss eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto - E-Scooter: Um mit dem eigenen E-Scooter in Deutschland fahren zu dürfen, ist eine deutsche Haftpflichtversicherung erforderlich, die man nur mit Hauptwohnsitz in Deutschland abschließen kann. Vor dem Hintergrund der deutschen Rechtslage rät daher der ÖAMTC, den eigenen E-Scooter nicht mit nach Deutschland zu nehmen, sondern besser vor Ort einen zu mieten.
- Überstehende Ladung: Ladung, die mehr als 1 m über die Rückleuchten des Fahrzeuges hinausragt, ist entweder durch eine hellrote, mind. 30 x 30 cm große, gespreizte Fahne oder durch eine rote Leuchte bzw. einen Rückstrahler zu kennzeichnen. Bei Entfernungen unter 100 km darf die Ladung bis zu 3 m, bei größeren Entfernungen höchstens 1,5 m nach hinten hinausragen. Nach vorne darf die Ladung nicht über das Fahrzeug hinausragen.
- Ampel: Befindet sich bei Ampelanlagen ein Zusatzschild mit einem nach rechts gerichteten, grünen Pfeil, darf bei Rot nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden.
- Sicherungsseil für Anhänger: In Deutschland muss das Sicherungsseil mit dem Karabiner in eine an der Karosserie oder am Kupplungsträger befestigte Öse oder in eine Bohrung in der Kugelstange eingehakt werden, darf aber auch um den Kugelhals geschlungen werden, falls es weder Öse noch Bohrung gibt.
- Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Straßen, wenn sich Schul- oder Linienbusse mit Warnblinkern der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.
- Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Straßen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.
- Beim Überholen müssen Autofahrer einen Abstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern von mindestens 1,50 m innerorts einhalten. Außerorts sind mindestens 2 m vorgeschrieben.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Dänemark
Verkehrsbestimmungen
In Dänemark gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Fahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t | 80 km/h | 130 km/h |
Gespann*, Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h |
* 70 km/h außerorts für Gespanne über 3,5 t
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Mehr Infos: Reisen mit Kind
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
- Pkw Pflicht: Warndreieck
- Motorrad: keine
Parken
- Auf unbeleuchteten Straßen muss Parklicht eingeschaltet sein.
- In Kopenhagen ist Parken außerhalb von Sonn- und Feiertagen meist gebührenpflichtig.
Mehr Infos zum Parken in Kopenhagen: www.kk.dk/parkering
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur
Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte
Promillegrenze
0,5 Promille
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer.
Winterausrüstung
Winterreifen: Keine generelle Pflicht.
Schneeketten: Können verwendet werden, wenn die Straßen durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt sind.
Spikereifen: Zwischen 1. November und 15. April erlaubt, müssen jedoch auf allen Rädern montiert sein.
Zusätzliche Infos
- Wohnwagengespanne müssen 2 zusätzliche Außenspiegel anbringen.
- Übernachten in Wohnmobilen ist auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen sowie in Strandnähe nicht gestattet.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto - Grönland und die Färöer Inseln gehören zwar zum Königreich Dänemark, sind aber autonome Gebiete. Das hat zur Folge, dass sich unter anderem die Verkehrsbestimmungen von denen in Dänemark unterscheiden können.
Mehr Infos: www.aka.gl, www.taks.fo
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Finnland
Verkehrsbestimmungen
In Finnland gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h*
Fahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw | 80 - 100 km/h | 100 - 120 km/h |
Gespann* | 60 - 80 km/h | 60 - 80 km/h |
Wohnmobil bis 3,5 t | 80 - 100 km/h | 80 - 100 km/h |
* ungebremste Anhänger max. 60 km/h
Gut zu wissen: Aufgrund des Verkehrsaufkommens, der Straßenzustände sowie der Witterungsverhältnisse können die Höchstgeschwindigkeiten niedriger sein.
Kindersicherung
Kinder kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos: Reisen mit Kind
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck, Warnwesten
- Motorrad: Warnwesten
Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne bei Dunkelheit verlassen, müssen eine Warnweste oder reflektierende Kleidung tragen.
Parken
- Auf unbeleuchteten Straßen muss Parklicht eingeschaltet sein.
- Viele Parkplätze verlangen die Benutzung einer Parkscheibe.
- Kurzparkzonen sind in den Städten üblich, bezahlt werden kann oft mit Kreditkarte oder Smartphone z. B. unter www.easypark.fi oder www.parkman.fi.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille
Radfahrer
Es besteht Helmpflicht für alle Radfahrer.
Winterausrüstung
In Finnland sollte zwischen November und April immer mit winterlichen Verhältnissen gerechnet werden – je nördlicher die Region, desto weiter kann sich dieser Zeitraum ausdehnen.
Winterreifen: Sind bei winterlichen Verhältnissen mit einer Profiltiefe von mind. 3 mm (5 mm empfohlen) verpflichtend. Bei Gespannen mit schweren Anhängern (> 750 kg) müssen auch am Anhänger Winterreifen montiert sein.
Schneeketten: Dürfen bei entsprechenden Witterungsverhältnissen verwendet werden, wenn die Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Spikereifen: Erlaubt bei entsprechenden Witterungsverhältnissen, wenn sie auf allen Rädern montiert sind.
Gut zu wissen: Im Winter muss, gerade in den nördlichen Teilen der Länder, stets mit schnee- und eisbedeckter Fahrbahn gerechnet werden. Vor allem Straßen abseits der Autobahnen werden nicht durchgehend geräumt.
Zusätzliche Infos
- Fußgänger müssen außerhalb geschlossener Ortschaften im Dunkeln reflektierende Kleidung oder Reflektoren tragen.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto - Wildunfälle sind meldepflichtig (Tel. 112).
- Besondere Verkehrsschilder:
Finnisch | Deutsch |
leiriytyminen kielletty | Camping verboten |
kielletty | verboten |
sateella liukas | Rutschgefahr bei Nässe |
aluerajoitus | regionale Geschwindigkeitsbegrenzung |
kiertotie | Umleitung |
ajo sallittu omalla vastuulla | Befahren auf eigene Gefahr |
aja hitaasti | langsam fahren |
tietyö | Baustelle |
tie rankenteilla | Straße im Bau |
päällystetyötä / kunnossapitotyö | Straßenarbeiten |
moottoritie | Autobahn |
maantie | Landstraße |
valtatie | Bundesstraße |
keskusta | Stadtmitte, Zentrum |
silta | Brücke |
lautta, lossi | Fähre |
satama | Hafen |
rautatieasema | Bahnhof |
lentoasema | Flughafen |
opastus | Information |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Frankreich
Verkehrsbestimmungen
In Frankreich gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
In Paris gilt in weiten Teilen der Stadt Tempo 30. Ausgenommen sind die Stadtautobahn sowie einige größere Verkehrsachsen (z.B. Champs-Elysées).
Fahrzeug | außerorts | Schnellstraße* | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Gespann, Wohnmobil (bis max. 3,5 t) |
80-90 km/h | 110 km/h | 130 km/h |
Gespann über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h | 90 km/h |
Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 100 km/h | 110 km/h |
* 2 Fahrspuren in jeder Richtung
Gut zu wissen: Bei Führerscheinbesitz unter 3 Jahren sowie bei Niederschlag gelten 100 km/h auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen. Ist die Sichtweite auf 50 m eingeschränkt, gilt auf allen Straßen ein Tempolimit von 50 km/h.
Kindersicherung
Kinder bis 10 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Die Beförderung auf dem Beifahrersitz ist nur dann erlaubt, wenn das Auto keine Rücksitze oder Sicherheitsgurte hat bzw. alle Rücksitze bereits mit Kindern unter 10 Jahren besetzt sind. Bei rückwärtsgerichteten Kindersitzen muss der Beifahrerairbag deaktiviert sein.
Licht am Tag
Für einspurige Kfz vorgeschrieben, für alle anderen Kfz empfohlen. Abblendlicht ist bei schlechter Sicht (Regen, Schneefall und Nebel) sowie in Tunneln und Galerien vorgeschrieben.
Mitführpflichten
- Pkw: Warnwesten (griffbereit), Warndreieck
- Motorrad: Warnwesten (inkl. Motorrad-Beifahrer)
Hinweis: Das Mitführen eines Alkotests ist seit Mai 2020 nicht mehr vorgeschrieben.
Gut zu wissen
Das Tragen einer Warnweste im Falle einer Panne oder eines Unfalles außerhalb von Ortschaften ist für alle Fahrzeuginsassen, die das Fahrzeug verlassen, vorgeschrieben.
Parken
- Blaue Markierungen auf der Straße oder am Randstein weisen auf das begrenzte Parken mit Parkscheiben in den sogenannten "Zones Bleues" hin.
- Gelbe, unterbrochene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auch in Tunnels und Unterführungen ist das Parken verboten. Gelde Zick-Zack Linien signalisieren Bushaltestellen. In Paris steht die gelbe X-Markierung für Ladezonen.
- Durchgezogene gelbe Streifen bedeuten Halte- und Parkverbot. Auch unter Brücken gilt Halte- und Parkverbot.
- Weiße Bodenmarkierungen mit dem Schriftzug "payant" sind gebührenpflichtig.
- Kurzparkzonen sind durch Verkehrszeichen gekennzeichnet und gebührenpflichtig.
- Im Ortsgebiet ist das Abstellen von Fahrzeugen nur in Fahrtrichtung erlaubt. In Wohngebieten ist das Parken oft nur auf einer Straßenseite erlaubt, ohne dass eine Beschilderung in den betreffenden Straßen angebracht wird. Dabei kann es sein, dass die Straßenseite im Zweiwochenrhythmus gewechselt wird. Fahrzeuge dürfen nicht länger als an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unverändert abgestellt sein.
- Parkverstöße: Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge werden mit einer Autokralle versehen oder abgeschleppt.
Mehr Infos zum Parken in Paris: www.paris.fr/stationnement
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,2 Promille in den ersten 3 Jahren des Führerscheinbesitzes
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht für Radfahrer. Radfahrer müssen nachts sowie tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb der Ortschaften eine Warnweste tragen.
Winterausrüstung
Winterreifen: In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Winterreifen (M+S Kennzeichnung) müssen auf allen 4 Rädern montiert sein und eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm aufweisen. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt.
Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr abrufbar.
Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.
Schneeketten: Können durch entsprechende Beschilderung angeordnet werden. Schneeketten müssen auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.
Spikereifen: Für Kfz bis 3,5 t hzG von 1. November bis 31. März erlaubt (je nach Département abweichende Zeiträume möglich). Wenn es die Wetterlage verlangt, kann dieser Zeitraum verlängert werden. Höchstgeschwindigkeit: 90 km/h. Ein weißer Aufkleber mit der schwarzen Aufschrift „90“ ist hinten links am Fahrzeug anzubringen.
Zusätzliche Infos
- Motorräder: Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern (auch Roller, Mofas, Quads etc.) müssen CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Biker. Helme müssen außerdem mit reflektierenden Elementen oder Aufklebern ausgestattet sein.
Gut zu wissen: Die in Frankreich angewandte Norm ECE 22.06 betrifft nur die Hersteller und Verkäufer von Motorradhelmen. Die Helme nach der Norm ECE 22.05 dürfen weiterhin verwendet werden.
Zur Erinnerung: Ein Motorradhelm sollte im Durchschnitt alle fünf Jahre ausgetauscht werden.
- Ladung: Ragt die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Vorrichtung angebracht werden. Diese muss vertikal, in einer Höhe von 40-90 cm über dem Boden befestigt werden. Bei Nacht oder schlechter Sicht ist zusätzlich ein rotes Licht erforderlich (aus 150 m Entfernung erkennbar).
- Ampeln: Ein gelber blinkender Pfeil bedeutet, dass in die angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf, auch wenn die Ampel rot zeigt. Der Querverkehr hat allerdings Vorfahrt.
- Rauchen: Ist in Kfz in Gegenwart von Minderjährigen verboten.
- Ablenkung am Steuer: Wer sich am Steuer durch Aktivitäten (z.B. Essen, Schminken, lautes Musik hören etc.), die die Konzentration beeinträchtigen, ablenken lässt, kann bestraft werden.
- Telefonieren am Steuer: Ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt, bei der die Sprachübertragung über externe Lautsprecher im Fahrzeug oder den Telefonlautsprecher erfolgt. Die Verwendung von Kopfhörern, Ohrstöpseln oder Headsets zum Telefonieren oder Musik hören ist beim Fahren generell verboten.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos Fahrradträgern fürs Auto
- Wohnmobile über 3,5 t hzG: Alle Kfz über 3,5 t (auch Wohnmobile) benötigen an Fahrer- und Beifahrerseite sowie am Heck spezielle Toter-Winkel-Aufkleber, um Fußgänger und Zweiradfahrer vor der Gefahr des toten Winkels zu warnen. Insgesamt werden drei Aufkleber benötigt, je einer auf Fahrer- und Beifahrerseite sowie einer am Heck (beim ÖAMTC erhältlich, ausgenommen in Kärnten und der Steiermark). Diese Regelung gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wohnwagengespanne sind nur dann betroffen, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein hzG von mehr als 3,5 t haben. Mehr Infos
Wohnmobile zwischen 3,5 und 12 t hzG benötigen außerdem Aufkleber am Heck, die die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 80 außerorts, 100 auf Schnellstraßen bzw. 110 km/h auf Autobahnen anzeigen. Die Aufkleber müssen im Durchmesser mind. 20 cm groß und die Zahlen in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund mind. 15 cm groß sein. Anzubringen sind sie entweder horizontal nebeneinander oder vertikal übereinander in aufsteigender Reihenfolge 80 - 100 - 110. - Reservierte Fahrspuren für Fahrgemeinschaften und besondere Kfz: Eine weiße Raute als Bodenmarkierung oder Verkehrszeichen mit blauem Hintergrund kennzeichnet Fahrspuren, die Fahrzeugen mit mind. zwei Insassen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und besonders emissionsarmen Kfz (Elektroautos und Wasserstofffahrzeugen, aber keine Hybridfahrzeuge) vorbehalten sind. Auf Zusatztafeln kann die Mindestanzahl an Insassen im Fahrzeug angegeben werden. Diese Maßnahme ist ein Verkehrsversuch, der bereits in den Metropolregionen Lyon, Grenoble, Straßburg, Nantes und Rennes zur Anwendung kommt. Weitere Städte sollen folgen. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe in Höhe von 135 Euro. Mehr Infos
Zusatztafeln & Hinweisschilder
Französisch | Deutsch |
Toutes Directions | = alle Richtungen |
Rappel | = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits) |
Ralentir | = langsam fahren |
Centre Ville | = zur Stadtmitte |
Déviation | = Umleitung |
Passage interdit | = Durchfahrt verboten |
Serrez à droite | = Rechts halten |
Vous n'avez pas la priorité | = Sie haben keine Vorfahrt |
Fin d'interdiction de dépasser | = Ende des Überholverbots |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Niederlande
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t |
80 km/h | 100 km/h | 130 km/h* |
Gespann und Wohnmobil über 3,5 t |
80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Gespann bis 3,5 t | 80 km/h | 90 km/h | 90 km/h |
*zwischen 6 und 19 Uhr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h.
Kindersicherung
Kinder unter 18 Jahren und kleiner als 1,35 Meter benötigen sowohl auf dem Vorder- als auch Rücksitz einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Mehr Infos zum Thema Reisen mit Kind finden Sie unter www.oeamtc.at/reisenmitkind.
Licht am Tag
Tagsüber gibt es keine Lichtpflicht.
Mitführpflichten
• Pkw: keine Mitführpflichten
• Motorrad: keine Mitführpflichten
Parken
• Generelles Parkverbot gilt an Randsteinen mit gelber Linie. Eine blaue Markierung bedeutet, dass eine Parkschiebe benötigt wird.
• Parkverbot 5 m vor einer Kreuzung.
• Im Tunnel gilt ein Halte- und Parkverbot.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
0,5 Promille
0,2 Promille für Personen, die ihren Führerschein kürzer als 5 Jahre besitzen
Radfahrer
Kinder bis 8 Jahren dürfen nur mit einem Fahrradsitz befördert werden.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
- Sicherungsseil für Anhänger: Ungebremste Anhänger benötigen eine sog. „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbständig macht, falls er sich vom Zugfahrzeug losreißt. Größere Anhänger mit eigener Bremse benötigen eine sog. „Reißbremsvorkehrung“ (auch "Abreißseil" oder „Handreißbremskabel“).
Wichtig: Die sowohl für ungebremste als auch für gebremste Anhänger vorgeschriebenen Sicherungs- bzw. Abreißseile müssen zusätzlich mit einer speziellen Öse oder Bügel am Zugfahrzeuges so befestigt sein, sodass sie nicht abrutschen können. Es ist nicht ausreichend, das Sicherungskabel in einer Schlaufe lose über die Anhängerkupplung zu legen. - Strafen: Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden hohe Strafen erhoben.
- Diese besonderen Verkehrszeichen sollten Sie im Urlaub kennen.
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Norwegen
Verkehrsbestimmungen
In Norwegen gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t |
80 km/h | 90 - 110 km/h |
Gespann*, Wohnmobil über 3,5 t | 80 km/h | 80 km/h |
* 60 km/h gilt für Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn das aktuelle Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg beträgt.
Kindersicherung
Kinder unter 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden, in der EU zugelassenen, Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos: Reisen mit Kind
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
- Pkw Pflicht: Warndreieck
- Motorrad: keine
Gut zu wissen: Für in Norwegen zugelassene Fahrzeuge, z. B. Mietwagen, gilt eine Mitführ- und Tragepflicht (beim Verlassen des Fahrzeugs nach Unfall oder Panne) für Warnwesten.
Parken
- Park- und Halteverbote sind durch Schilder mit der Beschriftung "All stans forbudt" gekennzeichnet. Manchmal ist auch eine Zusatztafel mit der Dauer des Halte- bzw. Parkverbots angebracht.
- Eine durchgehende weiße Linie am Fahrbahnrand bedeutet Parkverbot.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur
Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte
Promillegrenze
0,2 Promille
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Für Fahrzeuge bis 3,5 t besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Zwischen 1. November bis einschließlich dem 1. Sonntag nach Ostern muss die Mindestprofiltiefe der Reifen jedoch 3 mm betragen. In Nordland, Troms und Finnmark gilt dies von 16. Oktober bis einschließlich 30. April.
Schneeketten: Bei winterlichen Verhältnissen außerhalb dieses Zeitraums können Reifen mit einer geringeren Profiltiefe (mind.1,6 mm) auch mit Schneeketten ausgestattet werden.
Spikereifen: Dürfen während der oben genannten Zeiträume oder bei winterlichen Verhältnissen auch darüber hinaus verwendet werden. Voraussetzung ist, dass sie an allen Rädern montiert sind (inkl. Anhänger). Für die Einfahrt in einige Städte wie z. B. Oslo oder Bergen ist eine Spikereifen-Gebühr zu zahlen.
Mehr Infos: StadtBergen, Stadt Oslo, www.vegvesen.no/en
Zusätzliche Infos
- Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder; Rentiere und Elche überqueren häufig - und in der Dämmerung - die Straßen.
- Unfälle mit Wild sind dem Norwegischen Informationszentrum für den Straßenverkehr bekannt zu geben.
- Das Übernachten in Wohnmobilen oder -anhängern ist an Rastplätzen und je nach Beschilderung verboten. Campingtoiletten dürfen nur an Entsorgungsstellen entleert werden.
- Wohnwagengespanne müssen 2 zusätzliche Außenspiegel anbringen.
- Gespannfahrer: Wegen mitunter enger, kurvenreicher und steiler Strecken auf Bergstraßen oder entlang der Fjordküste benötigen Gespannfahrer gutes fahrtechnisches Können. Die Straße Rv 63 (Trollstigen und Geiranger) hat Steigungen bis zu 12 %.
Mehr Infos: www.camping.no - Berg- und Passstraßen: Im Winter sind etliche Berg- und Passstraßen nicht befahrbar. Auskunft über aktuelle Sperren sind beim norwegischen Verkehrsamt zu finden. Nach starken Schneefällen können Passstraßen gesperrt und die Durchfahrt nur in einer geführten Kolonne erlaubt werden („Kolonnekjøring“). Neben Winterkleidung, Abschleppseil und Schneeschaufel sollte auch ausreichend Verpflegung mitgeführt werden.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das „normale“ hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden.
Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto - Besondere Verkehrsschilder
Norwegisch | Deutsch |
Forbikjøring forbudt | Überholverbot |
gjennomkjøring forbudt | Durchfahrt verboten |
kjør sakte | langsam Fahren |
omkjøring | Umleitung |
svake kanter | Fahrbahnrand nicht befahrbar |
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Polen
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h.
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t | 90 km/h | 100 km/h* | 140 km/h |
Gespann, Wohnmobil über 3,5 t | 70 km/h | 80km/h | 80 km/h |
* Auf vierspurigen Schnellstraßen gilt für Pkw, Motorrad und Wohnmobile bis 3,5 t ein Tempolimit von 120 km/h.
Bei Abschleppfahrten: Tempolimit im Ort: 30 km/h, auf Überlandstraßen 60 km/h.
Kindersicherung
Kinder unter 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe entsprechenden zugelassenen Kindersitz.
Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein. Kinder unter 1,35 m und schwerer als 36 kg dürfen auf dem hinteren Sitz ohne Kindersitz befördert werden.
Mehr Infos:
Reisen mit Kindern
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck, Feuerlöscher, Warnwesten
- Motorrad: Warnwesten
Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste anlegen.
Parken
Parkplätze mit dem Zeichen "strzezony - 24h" werden gegen Gebühr rund um die Uhr bewacht. Beim Parken auf unbeleuchteten Straßen muss bei Dunkelheit das Standlicht eingeschaltet werden.
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende zur
Gültigkeit des Parkausweises für Behinderte.
Promillegrenze
0,2 Promille
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten: Sind nur auf schneebedeckten Straßen zulässig
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zusätzliche Infos
- Vorrang: Straßenbahnen haben an Kreuzungen gleichrangiger Straßen Vorrang.
- Mobiltelefone: Die Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten ist nicht nur Fahrern, sondern auch Fußgängern beim Betreten und Überqueren von Straßen verboten.
- Dashcam: Die Verwendung ist erlaubt. Voraussetzung ist, dass sie leicht entfernbar ist und die Aufnahmen kontinuierlich überschrieben werden.
- Verkehrskontrollen: Besonderheiten und richtiges Verhalten: Beamte in Zivil dürfen außerorts keine Verkehrskontrollen durchführen. Polizist:innen müssen auf Verlangen ihren Namen, Dienstgrad und auch ihren Dienstausweis vorzeigen. Als Betroffener muss man bei einer Kontrolle den Fahrzeugmotor ausschalten, die Hände aufs Steuer legen und im Wagen sitzenbleiben. Auf Aufforderung ist man verpflichtet, der Polizei Zulassungsschein und Führerschein auszuhändigen.
- Strafen: In Polen müssen Ausländer bei einem Verkehrsvergehen die Strafe vor Ort entrichten. Verkehrsvergehen werden mit hohen Geldstrafen belegt. Die Strafe ist in der polnischen Währung gegen Aushändigung einer Quittung an den Polizeibeamten zu entrichten. Wird die Bezahlung verweigert, darf der Beamte den Fahrzeugführer bis zu 48 Stunden vorläufig festnehmen und eine richterliche Entscheidung abwarten. Für die Dauer des Verfahrens werden dem Verkehrssünder die Reisedokumente entzogen.
- Rettungsgasse: Bei stockendem Verkehr muss auf Straßen ab 2 Fahrspuren, wie in Österreich, eine Rettungsgasse gebildet werden.
- Verkehrsschilder: Eine grüne Tafel mit dem Namen des jeweiligen Ortes dient nur der Information über die Gemeinde, erst eine weiße Tafel mit der Silhouette einer Stadt signalisiert den Beginn der Tempobeschränkung im Ortsgebiet. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit in. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.
Russland
Verkehrsbestimmungen
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet 60 km/h
Wer seinen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt, darf höchstens 70 km/h fahren.
Kraftfahrzeug | außerorts | Autobahn |
Motorrad, Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t | 90 km/h | 110 km/h |
Gespann bis 3,5 t, Wohnmobil über 3,5 t | 70 km/h | 90 km/h |
Kindersicherung
- Kinder bis 12 Jahre benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz.
Licht am Tag
Ist ganzjährig für alle Fahrzeuge vorgeschrieben
Mitführpflichten
- Pkw Pflicht: Verbandszeug, Warndreieck, Feuerlöscher
- Motorrad Pflicht: Verbandszeug, Warndreieck
Promillegrenze
0,3 Promille
Winterausrüstung
Winterreifen: Pflicht vom 1. Dezember bis 1. März des Folgejahres
Schneeketten: Schneeketten sind bei Fahrten im Ural Gebirge empfohlen.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist erlaubt.
Pannenhilfe & Schutzbrief-Nothilfe
Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs kann über die ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe telefonisch unter +43 1 25 120 00 angefordert werden.
Als Mitglied mit einem Schutzbrief haben Sie besonders gut vorgesorgt. In der Schutzbrief-Nothilfe arbeitet ein Team, das auf jede Art von Notfall vorbereitet ist und die passende Hilfeleistung für Sie organisiert.
Mehr Infos zum Schutzbrief
Notrufnummern
- Feuerwehr: 112
- Polizei: 112
- Rettung: 112
- ÖAMTC Schutzbrief-Nothilfe: +43 1 25 120 00
- Touristenpolizei St. Petersburg: +7 812 3030 555
ÖAMTC Tipp
Notrufnummern vor Reiseantritt im Mobiltelefon speichern.
Unfall im Ausland - was tun ?
Tipps und Infos sowie eine Übersetzungshilfe des europäischen Unfallberichts hier nachstehend als Download.
Schweiz
Verkehrsbestimmungen
In der Schweiz gilt Rechtsverkehr.
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
Kraftfahrzeug | außerorts | Schnellstraße | Autobahn |
Motorrad*, Pkw, Wohnmobil bis 3,5t | 80 km/h | 100 km/h | 120 km/h |
Gespann** | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Wohnmobil über 3,5t | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
* Mopeds inner- und außerorts 30 km/h.
** Für Gespanne mit leichtem Anhänger (hzG max. 3,5 t) gilt auf Schnellstraßen und Autobahnen 100 km/h, sofern sie dafür zugelassen sind und die technischen Anforderungen erfüllt werden.
Gut zu wissen: Auf dreispurigen Autobahnen pro Richtung, darf die ganz linke Fahrspur nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die schneller als 100 km/h fahren dürfen.
Kindersicherung
Kinder bis 12 Jahre und unter 1,50 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe, in der EU zugelassenen Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert sein.
Mehr Infos: www.oeamtc.at/reisenmitkind
Licht am Tag
Es muss mit Abblendlicht (alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Gut zu wissen
Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.
Mitführpflichten
- Pkw: Warndreieck (griffbereit, nicht im Kofferraum)
- Motorrad: keine
Parken
An gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halte- und Parkverbot. Öffentliche Parkplätze sind meistens kostenpflichtig und in
Zonen unterteilt:
- Weiße Zone: Gebührenpflichtig, in der Nähe befindet sich ein Parkautomat.
- Blaue Zone: Kostenlos, Parken mit blauer Parkscheibe (max. Parkdauer ist beschildert) erlaubt.
- Gelbe Zone: Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze
Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über
Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende
Promillegrenze
- 0,5 Promille
- 0,1 Promille gilt bei Führerscheinbesitz unter 4 Jahren
Radfahrer
Es besteht keine Helmpflicht.
Winterausrüstung
Winterreifen
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings gibt es die Vorschrift, dass Lenker:innen das Fahrzeug jederzeit beherrschen müssen - ist dies im Winter nur mit Winterreifen möglich, müssen diese auch verwendet werden.
Bei Verkehrsbehinderung oder Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen können also Strafen oder eine erhebliche Mithaftung anfallen. Die Mindestprofiltiefe für Reifen beträgt in der Schweiz 1,6 mm, für Winterreifen wird jedoch eine Mindestprofiltiefe von 4 mm empfohlen.
Schneeketten
Eine Verwendungspflicht von Schneeketten wird durch Verkehrszeichen angeordnet. Sie müssen auf mind. 2 Antriebsrädern montiert sein. Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gelten, z.B. durch das Zusatzschild „4 x 4 ausgenommen“.
Spikereifen
Spikereifen sind von 1. November bis 30. April für Fahrzeuge bis 3,5 t erlaubt, sie müssen jedoch auf allen Rädern (inkl. Anhänger, falls vorhanden) montiert sein. Die Verwendung muss durch einen Heckaufkleber angezeigt werden. Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikereifen beträgt 80 km/h.
Das Befahren von Autobahnen und Autostraßen ist nicht gestattet. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind einzig die A 13 zwischen Thusis und Mesocco sowie die A 2 zwischen Göschenen und Airolo. Einzelne Kantone können die Verwendungsperiode verlängern oder nur die Nutzung auf bestimmten Strecken zulassen.
Zusätzliche Infos
- Rettungsgasse: Die Regelung ist gleich wie in Österreich. Auf mehrspurigen Abschnitten halten sich Verkehrsteilnehmende auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie notwendig nach rechts.
- Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt.
- Auf Bergstraßen hat das aufwärts fahrende Fahrzeug Vorrang.
- Das Mitführen und Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten; auch GPS-Navigationssgeräte, die im Rahmen ihrer Zusatzfunktionen vor Geschwindigkeitskontrollen waren. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder eine Haftstrafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet.
- Überhängende Ladungen sind bei Tag und Nacht auffällig zu kennzeichnen. Die Ladung ist so anzuordnen, dass die Lenkachsen wenigstens 20 % des Betriebsgewichts tragen und bei Einachsanhängern der Schwerpunkt vor der Achse liegt.
- Ladung: Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen jeweils rechts und links außen Rückspiegel angebracht werden, damit der Fahrer die Fahrbahn seitlich neben der Ladung und mindestens 100 m nach hinten sehen kann. Gepäckträger, Dachroste, Skiträger, Reklame- und Fahrzieltafeln, Kennlampen für Taxis und dergleichen dürfen, besonders in der Fahrtrichtung, keine Spitzen, Schneiden oder scharfen Kanten aufweisen.
- Sicherungsseil bei Anhängern: In der Schweiz müssen alle Anhänger, sowohl mit als auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Das Gesetz enthält keine konkreten Bestimmungen, wie die Sicherheitsverbindung zu befestigen ist, dennoch sollte unbedingt das Sicherungsseil an einer schon vorhandenen Öse oder aber an einer speziellen Befestigungsöffnung (Bügel, Schelle) an der Anhängerkupplung fest angebracht werden, um einer Strafe zu entgehen. Nicht ausreichend ist das einfache Überlegen der Sicherheitsleine über den Kugelhals. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu 500 Schweizer Franken (ca. 463 Euro).
- Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen
Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.