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Slowenien

Fakten & Zahlen

Hauptstadt Ljubljana
Fläche 20.273 km²
Einwohner ca. 2,1 Mio.
Kfz-Kennzeichen SLO
Stromspannung kein Reisestecker erforderlich
Zeit Ganzjährig kein Zeitunterschied zu Österreich
Maße & Gewichte Metrisches System wie in Österreich
Telefonvorwahl +386
Sprache Slowenisch
Währung Euro
EU-Land Slowenien ist Mitglied der Europäischen Union
Nachbarländer

Vor der Reise

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Reisedokumente

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen Reisepass oder gültigen Personalausweis.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Gut zu wissen: Der nationale Führerschein ist kein gültiges Reisedokument.

Mehr Infos zur Ausstellung von Reisepässen

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Bitte beachten: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahre abgelaufen sein kann, führt dies häufig zu Problemen. Es sollte nur ein gültiger Reisepass verwendet werden. Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein. 

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder, die ohne oder nur mit einer obsorgeberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für österreichische Staatsbürger.

Wichtig

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Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Vor einer Reise wird es empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort beim österreichischen Außenministerium zu informieren. Das Bürgerservice des Außenministeriums ist rund um die Uhr erreichbar:

Tipp: Mit Hilfe der "Reiseregistrierung" kann Sie das Außenministerium im Krisenfall leicht erreichen und unterstützen, nähere Informationen finden Sie beim Auslandsservice.

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

Denken Sie daran, für Ihre Reise die passende Reiseapotheke zusammenzustellen.
Mehr Infos zur Grundausstattung einer Reiseapotheke.

ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch für die Reise finden Sie hier. Weitere Tipps gibt es im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

Impfungen

Informationen zu empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Impfungen finden Sie beim Centrum für Reisemedizin sowie weitere Gesundheitshinweise unter www.reisemed.at.

Reiseapotheke

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ÖAMTC Tipp

Eine Vorlage für die Medikamentenmitnahme im Handgepäck, wie auch ein Allergie-Wörterbuch für die Reise finden Sie hier. Weitere Tipps gibt es im Info-PDF "Krankheit und Unfall im Ausland".

ÖAMTC Tipp

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Klima Ljubljana, Slowenien

JÄN FEB MÄR APR MAI JUN JUL AUG SEP OKT NOV DEZ
Temperatur -3.1° -1.23° 2.53° 9.2° 14.45° 17.45° 19.7° 17.9° 13.2° 8.6° 3.93° -2.9°
max. Temperatur -1.6° 1.17° 4.33° 10° 15.7° 18.7° 21.3° 18.4° 14.87° 9.53° 6.03° -1.9°
min. Temperatur -3.8° -2° 0.9° 8.4° 13.2° 16.2° 18.1° 17.4° 11.53° 7.67° 1.83° -3.9°
Sonnenstunden 1.5 3.02 4.11 5.39 6.76 7.36 8.4 7.41 5.45 3.73 1.87 1.18
Regentage 9 8 8 10 12 11 10 9 8 10 11 10
Temperatur max. Temperatur min. Temperatur Sonnenstunden Regentage
JÄN -3.1° -1.6° -3.8° 1.5 9
FEB -1.23° 1.17° -2° 3.02 8
MÄR 2.53° 4.33° 0.9° 4.11 8
APR 9.2° 10° 8.4° 5.39 10
MAI 14.45° 15.7° 13.2° 6.76 12
JUN 17.45° 18.7° 16.2° 7.36 11
JUL 19.7° 21.3° 18.1° 8.4 10
AUG 17.9° 18.4° 17.4° 7.41 9
SEP 13.2° 14.87° 11.53° 5.45 8
OKT 8.6° 9.53° 7.67° 3.73 10
NOV 3.93° 6.03° 1.83° 1.87 11
DEZ -2.9° -1.9° -3.9° 1.18 10
ÖAMTC

ÖAMTC Reise-Checkliste

  • Ihre persönliche Packliste, die sich dem Urlaub anpasst und mitdenkt
  • inkl. Packvorlagen für viele Urlaubsarten wie Badeurlaub oder Wanderausflug
  • Jetzt auch mit Freunden & Familie teilen und wissen, wer was mitnimmt

Einfach packen!

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Anmietbedingungen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Autovermietung über die Anmietbedingungen wie Mindest- oder Maximalalter, Führerschein, Kreditkarte als Kaution, Versicherungsschutz, usw.

Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

Zur Anmietung eines Fahrzeuges ist in den meisten Fällen eine Kreditkarte erforderlich. Rechtzeitig daran denken und bei Bedarf die praktische Clubkarte mit Kreditkarten-Funktion beantragen.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte.

Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

Anmietbedingungen

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Kostenfallen vermeiden

Was bei der Mietwagenbuchung und bei der Übernahme des Fahrzeuges zu beachten ist, finden Sie in zwei übersichtlichen Checklisten zusammengefasst:

Kreditkarte

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Kreditkarte

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Vergünstigte Mietwagen für ÖAMTC Mitglieder

Clubmitglieder sparen bei Mietwagenangeboten von renommierten Autovermietern wie u.a. Avis, Europcar, Hertz, Sixt bis zu 5 Prozent auf der Buchungsplattform ÖAMTC Mietwagen.

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Reise-Vollkasko

Der Abschluss einer Reise-Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert. Sie sichern Ihr Fahrzeug finanziell ab - bei Unfällen, Wildschäden, Diebstahl und vielen anderen Fällen, die Ihre Kfz-Haftpflicht nicht übernimmt.
Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
Mehr Infos zur e-card im Ausland

Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
Mehr Infos zum Schutzbrief

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
Mehr Infos zum Gepäck- und Stornoschutz* und auch online abschließbar

*Versicherungsagent:
ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217
Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Reise-Vollkasko

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Nur für Mitglieder gibt es die ÖAMTC Reise-Vollkasko* für Motorräder oder mehrspurige Fahrzeuge.
Prämie online berechnen
* Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl: 23409217; Versicherer: Generali Versicherung AG

Reise-Versicherungen

Die e-card gewährleistet eine Behandlung im europäischen Ausland nach den Regeln des jeweiligen Landes. Lassen Sie sich zur Rückerstattung der Kosten eine detaillierte Originalrechnung inkl. medizinischer Berichte ausstellen.
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Der Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes wird dringend empfohlen. Umfassende Hilfeleistungen in ganz Europa - im Krankheitsfall, bei Kranken- und Fahrzeugrückholung und vieles mehr - bietet der Schutzbrief.
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Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
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*Versicherungsagent:
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Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG

Gepäck- und Stornoschutz istock

Gepäck- und Stornoschutz*

Der ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz* ersetzt die Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können oder vorzeitig abbrechen müssen und wenn Ihr Gepäck beschädigt oder gestohlen wird. Eine Reiseprivathaftpflicht ist ebenfalls inkludiert. 
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Anreise

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

ÖAMTC Tipp für Camper

Clubmitglieder erhalten beim Österreichischen Camping Club (ÖCC) 13 % Rabatt auf den Jahresbeitrag. Damit sichern Sie sich unter anderem die Camping Card International (CCI), 6 x im Jahr das Fachmagazin "Camping Revue" und können mit der ÖCC Clubkarte bei über 200 Partnerbetrieben (z.B. Campingplätze, Fachhändler, Vermieter) sparen.
Mehr Infos zum Österreichischen Camping Club oder unter der Telefonnummer +43 1 713 61 51.

Vor Ort

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw: Warndreieck (2 für Gespanne), Verbandszeug (für in Slowenien registrierte Fahrzeuge), Warnweste
  • Motorrad: Verbandszeug (für in Slowenien registrierte Fahrzeuge)

Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Diese Regelung betrifft Motorradfahrer nicht.

Parken

  • Weiße Zonen: Die max. Parkdauer beträgt in den Innenstädten 2 Stunden. In der Regel muss zwischen 7 - 17/19 Uhr ein Parkticket erworben werden.
  • Blaue Zonen: Kurzparkzonen, in denen zeitlich befristet mit Parkscheibe/-ticket geparkt werden darf.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,0 Promille für Personen, die den Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, und Personen unter 21 Jahren

Rettungsgasse

Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren.

Winterausrüstung

Winterreifen: Von 15. November bis 15. März sowie darüber hinaus bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung oder Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm). Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) gefahren werden, wenn Schneeketten mitgeführt und ggf. auf den Antriebsrädern montiert werden.
Schneeketten: Die Verwendung ist auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Ampeln: Bei Gelb muss angehalten werden. Eine Zusatztafel mit einem grünen, nach rechts zeigenden Pfeil erlaubt es Autofahrern auch bei roter Ampel rechts abzubiegen (Querverkehr beachten!).
  • Rückwärtsfahrende Fahrzeuge müssen die Warnblinklichter eingeschaltet haben.
  • Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Meter verwendet werden.
  • Panne bei Nacht: Wenn die Warnblinklichter bei einer Panne in der Nacht nicht eingeschaltet werden können, muss das Fahrzeug zusätzlich zum Warndreieck durch gleichwertige Maßnahmen (gelbes Blinklicht/-leuchten) kenntlich gemacht werden.
  • Ladungen: Ladungen dürfen die Fahrzeuglänge an der Vorderseite bis zu 1 Meter an der Rückseite bis zu 1,5 Meter überragen. Wenn eine Ladung die Fahrzeuglänge um mehr als 1 Meter überragt, muss eine Warntafel (beim ÖAMTC erhältlich) oder ein Warnfähnchen angebracht werden.
  • Privates Abschleppen ist gestattet, es muss jedoch an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.
  • An Schul- oder Kinderbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Überholen: Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden. Beim Überholen von langsam fahrenden Verkehrsteilnehmern (z. B. Rad- oder Rollerfahrern) muss ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden.
  • Autobusse haben beim Verlassen der Haltestelle immer Vorrang, sobald sie die Absicht signalisieren, die Haltestelle zu verlassen.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Gut zu wissen

Die Verwendung von Tagfahrleuchten ist als Alternative zum Abblendlicht zulässig, sofern die Licht- und Sichtverhältnisse ausreichend gut sind. Bei schlechtem Wetter bzw. bei Dämmerung sollte auch im Ausland das Abblendlicht verwendet werden.

Mitführpflichten

  • Pkw: Warndreieck (2 für Gespanne), Verbandszeug (für in Slowenien registrierte Fahrzeuge), Warnweste
  • Motorrad: Verbandszeug (für in Slowenien registrierte Fahrzeuge)

Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Diese Regelung betrifft Motorradfahrer nicht.

Parken

  • Weiße Zonen: Die max. Parkdauer beträgt in den Innenstädten 2 Stunden. In der Regel muss zwischen 7 - 17/19 Uhr ein Parkticket erworben werden.
  • Blaue Zonen: Kurzparkzonen, in denen zeitlich befristet mit Parkscheibe/-ticket geparkt werden darf.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,0 Promille für Personen, die den Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, und Personen unter 21 Jahren

Rettungsgasse

Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren.

Winterausrüstung

Winterreifen: Von 15. November bis 15. März sowie darüber hinaus bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung oder Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm). Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) gefahren werden, wenn Schneeketten mitgeführt und ggf. auf den Antriebsrädern montiert werden.
Schneeketten: Die Verwendung ist auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Ampeln: Bei Gelb muss angehalten werden. Eine Zusatztafel mit einem grünen, nach rechts zeigenden Pfeil erlaubt es Autofahrern auch bei roter Ampel rechts abzubiegen (Querverkehr beachten!).
  • Rückwärtsfahrende Fahrzeuge müssen die Warnblinklichter eingeschaltet haben.
  • Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Meter verwendet werden.
  • Panne bei Nacht: Wenn die Warnblinklichter bei einer Panne in der Nacht nicht eingeschaltet werden können, muss das Fahrzeug zusätzlich zum Warndreieck durch gleichwertige Maßnahmen (gelbes Blinklicht/-leuchten) kenntlich gemacht werden.
  • Ladungen: Ladungen dürfen die Fahrzeuglänge an der Vorderseite bis zu 1 Meter an der Rückseite bis zu 1,5 Meter überragen. Wenn eine Ladung die Fahrzeuglänge um mehr als 1 Meter überragt, muss eine Warntafel (beim ÖAMTC erhältlich) oder ein Warnfähnchen angebracht werden.
  • Privates Abschleppen ist gestattet, es muss jedoch an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.
  • An Schul- oder Kinderbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Überholen: Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden. Beim Überholen von langsam fahrenden Verkehrsteilnehmern (z. B. Rad- oder Rollerfahrern) muss ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden.
  • Autobusse haben beim Verlassen der Haltestelle immer Vorrang, sobald sie die Absicht signalisieren, die Haltestelle zu verlassen.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

Mitführpflichten

  • Pkw: Warndreieck (2 für Gespanne), Verbandszeug (für in Slowenien registrierte Fahrzeuge), Warnweste
  • Motorrad: Verbandszeug (für in Slowenien registrierte Fahrzeuge)

Gut zu wissen: Alle Personen, die das Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Diese Regelung betrifft Motorradfahrer nicht.

Parken

  • Weiße Zonen: Die max. Parkdauer beträgt in den Innenstädten 2 Stunden. In der Regel muss zwischen 7 - 17/19 Uhr ein Parkticket erworben werden.
  • Blaue Zonen: Kurzparkzonen, in denen zeitlich befristet mit Parkscheibe/-ticket geparkt werden darf.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
Mehr Infos über Parkregelungen für mobilitätseingeschränkte Reisende

Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,0 Promille für Personen, die den Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, und Personen unter 21 Jahren

Rettungsgasse

Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren.

Winterausrüstung

Winterreifen: Von 15. November bis 15. März sowie darüber hinaus bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung oder Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm). Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) gefahren werden, wenn Schneeketten mitgeführt und ggf. auf den Antriebsrädern montiert werden.
Schneeketten: Die Verwendung ist auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Ampeln: Bei Gelb muss angehalten werden. Eine Zusatztafel mit einem grünen, nach rechts zeigenden Pfeil erlaubt es Autofahrern auch bei roter Ampel rechts abzubiegen (Querverkehr beachten!).
  • Rückwärtsfahrende Fahrzeuge müssen die Warnblinklichter eingeschaltet haben.
  • Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Meter verwendet werden.
  • Panne bei Nacht: Wenn die Warnblinklichter bei einer Panne in der Nacht nicht eingeschaltet werden können, muss das Fahrzeug zusätzlich zum Warndreieck durch gleichwertige Maßnahmen (gelbes Blinklicht/-leuchten) kenntlich gemacht werden.
  • Ladungen: Ladungen dürfen die Fahrzeuglänge an der Vorderseite bis zu 1 Meter an der Rückseite bis zu 1,5 Meter überragen. Wenn eine Ladung die Fahrzeuglänge um mehr als 1 Meter überragt, muss eine Warntafel (beim ÖAMTC erhältlich) oder ein Warnfähnchen angebracht werden.
  • Privates Abschleppen ist gestattet, es muss jedoch an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.
  • An Schul- oder Kinderbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Überholen: Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden. Beim Überholen von langsam fahrenden Verkehrsteilnehmern (z. B. Rad- oder Rollerfahrern) muss ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden.
  • Autobusse haben beim Verlassen der Haltestelle immer Vorrang, sobald sie die Absicht signalisieren, die Haltestelle zu verlassen.

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Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

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  • Weiße Zonen: Die max. Parkdauer beträgt in den Innenstädten 2 Stunden. In der Regel muss zwischen 7 - 17/19 Uhr ein Parkticket erworben werden.
  • Blaue Zonen: Kurzparkzonen, in denen zeitlich befristet mit Parkscheibe/-ticket geparkt werden darf.

Mobilitätseingeschränkte Reisende
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Promillegrenze

  • 0,5 Promille
  • 0,0 Promille für Personen, die den Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, und Personen unter 21 Jahren

Rettungsgasse

Auf mehrspurigen Straßen muss bei Staubildung oder stockendem Verkehr, wie in Österreich (die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Rand, die Fahrzeuge aller übrigen Spuren nach rechts), eine Rettungsgasse zwischen den Fahrbahnen gebildet werden.

Radfahrer

Es besteht Helmpflicht für Radfahrer unter 18 Jahren.

Winterausrüstung

Winterreifen: Von 15. November bis 15. März sowie darüber hinaus bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt Winterreifenpflicht (M+S Kennzeichnung oder Ganzjahresreifen, Mindestprofiltiefe 3 mm). Alternativ darf auch mit Sommerreifen (Mindestprofiltiefe 3 mm) gefahren werden, wenn Schneeketten mitgeführt und ggf. auf den Antriebsrädern montiert werden.
Schneeketten: Die Verwendung ist auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt. Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.

Zusätzliche Infos

  • Ampeln: Bei Gelb muss angehalten werden. Eine Zusatztafel mit einem grünen, nach rechts zeigenden Pfeil erlaubt es Autofahrern auch bei roter Ampel rechts abzubiegen (Querverkehr beachten!).
  • Rückwärtsfahrende Fahrzeuge müssen die Warnblinklichter eingeschaltet haben.
  • Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Meter verwendet werden.
  • Panne bei Nacht: Wenn die Warnblinklichter bei einer Panne in der Nacht nicht eingeschaltet werden können, muss das Fahrzeug zusätzlich zum Warndreieck durch gleichwertige Maßnahmen (gelbes Blinklicht/-leuchten) kenntlich gemacht werden.
  • Ladungen: Ladungen dürfen die Fahrzeuglänge an der Vorderseite bis zu 1 Meter an der Rückseite bis zu 1,5 Meter überragen. Wenn eine Ladung die Fahrzeuglänge um mehr als 1 Meter überragt, muss eine Warntafel (beim ÖAMTC erhältlich) oder ein Warnfähnchen angebracht werden.
  • Privates Abschleppen ist gestattet, es muss jedoch an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.
  • An Schul- oder Kinderbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.
  • Fahrrad-Heckträger: Wird ein Heckträger verwendet, der das Kennzeichen verdeckt, kann entweder das "normale" hintere Kennzeichen umgesteckt oder eine rote Kennzeichentafel mit int. Unterscheidungskennzeichen verwendet werden. Mehr Infos zu Fahrradträgern fürs Auto
  • Überholen: Während des gesamten Überholvorgangs muss geblinkt werden. Beim Überholen von langsam fahrenden Verkehrsteilnehmern (z. B. Rad- oder Rollerfahrern) muss ein Abstand von mind. 1,50 m eingehalten werden.
  • Autobusse haben beim Verlassen der Haltestelle immer Vorrang, sobald sie die Absicht signalisieren, die Haltestelle zu verlassen.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Rechts-Tipp bei Strafen

Wenn möglich, sollten Strafen gleich vor Ort bezahlt werden – sonst wird es oft teurer. Ausländische Strafzettel per Post sollten nicht ignoriert werden. Mitgliedern steht bei Fragen die ÖAMTC Rechtsberatung kostenlos zur Verfügung.

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
Mehr Infos zur ÖAMTC Kreditkarte

ÖAMTC Tipp

Auf Wunsch kann die ÖAMTC Clubkarte um die Kreditkarten-Funktion erweitert werden.
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Kraftstoffpreise

Informationen zu den durchschnittlichen Kraftstoffpreisen finden Sie im wöchentlich aktualisierten "Weekly Oil Bulletin" der EU-Kommission.

E-Mobilität

Detaillierte Informationen zu Ladestationen, Infrastruktur, Steckertypen u.v.m. finden Sie im Artikel Urlaub mit dem E-Auto.

ÖAMTC Reise-Infoset: Exklusiv und gratis für Mitglieder

Das Reise-Infoset ist exklusiv und gratis für ÖAMTC Mitglieder an allen Stützpunkten erhältlich. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch gerne Ihre persönliche Routenplanung mit dem ÖAMTC Routenplaner innerhalb Europas.

Am ÖAMTC Stützpunkt erhalten Sie neben dem Reise-Infoset noch viele weitere Services für Ihre Reise. Nützen Sie den Besuch am Stützpunkt und besorgen Sie sich Vignetten für Nachbarländer, Mitführartikel für Ihr Fahrzeug, Reisezubehör oder schließen Sie eine Reise-Versicherung ab.

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