Oman
Personaldokumente
Reisepass
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Erteilung des Visums und bei der Einreise mind. 6 Monate gültigen Reisepass.
Visum
Für einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen wird ein Visum benötigt.
Das Visum kann entweder bei der Botschaft des Sultanats Omans in Wien (siehe "Wichtige Kontakte"), online als E-Visa bei Royal Oman Police oder direkt bei der Einreise in den Oman beantragt werden. Die aktuellen Visabestimmungen können unter Royal Oman Police abgerufen werden.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Reisepass
Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Erteilung des Visums und bei der Einreise mind. 6 Monate gültigen Reisepass.
Visum
Für einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen wird ein Visum benötigt.
Das Visum kann entweder bei der Botschaft des Sultanats Omans in Wien (siehe "Wichtige Kontakte"), online als E-Visa bei Royal Oman Police oder direkt bei der Einreise in den Oman beantragt werden. Die aktuellen Visabestimmungen können unter Royal Oman Police abgerufen werden.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Visum
Für einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen wird ein Visum benötigt.
Das Visum kann entweder bei der Botschaft des Sultanats Omans in Wien (siehe "Wichtige Kontakte"), online als E-Visa bei Royal Oman Police oder direkt bei der Einreise in den Oman beantragt werden. Die aktuellen Visabestimmungen können unter Royal Oman Police abgerufen werden.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Sonderdokumente
Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Vollmacht für alleinreisende Kinder
Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
Wichtig
Da sich die Bestimmungen betreffend einer Beglaubigung jederzeit ändern können, wird empfohlen, sich vor der Abreise beim Außenministerium über die aktuell gültigen Regelungen zu informieren.
Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.
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