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Oman

Reisepass

Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Erteilung des Visums und bei der Einreise mind. 6 Monate gültigen Reisepass.

Visum

Für einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen wird ein Visum benötigt.

Das Visum kann entweder bei der Botschaft des Sultanats Omans in Wien (siehe "Wichtige Kontakte"), online als E-Visa bei Royal Oman Police oder direkt bei der Einreise in den Oman beantragt werden. Die aktuellen Visabestimmungen können unter Royal Oman Police abgerufen werden.

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.

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Reisende, auch Minderjährige, benötigen einen bei der Erteilung des Visums und bei der Einreise mind. 6 Monate gültigen Reisepass.

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Das Visum kann entweder bei der Botschaft des Sultanats Omans in Wien (siehe "Wichtige Kontakte"), online als E-Visa bei Royal Oman Police oder direkt bei der Einreise in den Oman beantragt werden. Die aktuellen Visabestimmungen können unter Royal Oman Police abgerufen werden.

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

Informationen zu Einreise und Passbestimmungen gelten nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft.

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Für einen Aufenthalt von mehr als 14 Tagen wird ein Visum benötigt.

Das Visum kann entweder bei der Botschaft des Sultanats Omans in Wien (siehe "Wichtige Kontakte"), online als E-Visa bei Royal Oman Police oder direkt bei der Einreise in den Oman beantragt werden. Die aktuellen Visabestimmungen können unter Royal Oman Police abgerufen werden.

Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

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Sonderdokumente

Für Inhaber von Sonderdokumenten (z.B. Dienst- oder Diplomatenpässe etc.) können abweichende Bestimmungen gelten. Bitte daher bei der zuständigen Vertretungsbehörde informieren.

Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

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Vollmacht für alleinreisende Kinder

Minderjährige Kinder (bis 18 Jahre), die ohne oder nur mit einer erziehungsberechtigten Person verreisen, sollten eine Einverständniserklärung mitführen. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei verschiedenen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Eine Vorlage finden Sie nachstehend zum Download.

Wichtig

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