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Donnerstag, 11.April 2024

Italien: Eintrittsgebühr für Venedig kommt

Nachdem die Einführung der Entrittsgebühren für Venedig bereits mehrmals verschoben worden ist, kommt nun 2024 eine 29-tägige Testphase für diese Gebühr. Eine dauerhafte Einführung ist dann ab dem kommenden Jahr 2025 geplant. 

Venedig zählt zu den beliebtesten Reisezielen in Europa. Jedes Jahr besuchen rund 14 Millionen Touristinnen und Touristen die Lagunenstadt. Um die Urlauberströme besser lenken zu können, müssen Tagesbesucher künftig ihren Ausflug in die Altstadt vorab reservieren und eine Eintrittsgebühr bezahlen. Formell beschlossen wurde dies am 12. September 2023 im Stadtrat.

Das ist geplant

Um eine reibungslose Einführung der Tagestickets sicherzustellen, testet die Stadtverwaltung vorab die Eintrittsgebühr an 29 Tagen im Jahr 2024. Konkret wird diese Tagesgebühr vom 25. April bis zum 5. Mai 2024 zu bezahlen sein sowie an den nachfolgenden Wochenenden (Samstag und Sonntag) bis zum 13./14. Juli 2024 (mit Ausnahme des Wochenendes zum Tag der Republik am 1./2. Juni 2024).

Konkret betrifft es folgende Tage im Jahr 2024:

25. April bis 5. Mai, 11./12. Mai, 18./19. Mai, 25./26. Mai, 8./9. Juni, 15./16. Juni, 22./23. Juni, 29./30. Juni, 6./7. Juli und 13./14. Juli

Die generelle Einführung der Tagestickets ist dann für das darauffolgende Jahr 2025 vorgesehen. Ursprünglich sollte die Eintrittsgebühr bereits in der Sommersaison 2022 bzw. zum 16. Jänner 2023 eingeführt werden, sie wurde jedoch mehrfach verschoben, da die abschließende Zustimmung des Kommunalrats fehlte.

Die Eintrittsgebühr wird nur Tagesbesucher betreffen, obligatorisch von 8.30 bis 16 Uhr zu bezahlen sein und pro Person fünf Euro kosten. Die Gebühr ist von Personen über 14 Jahre zu bezahlen. Die Gebühr gilt nur für den antiken Stadtteil. Vom Zugangsbeitrag ausgenommen sind das gesamte Festland, die kleineren Inseln, Tronchetto und die Hafenanlegestelle. Darüber hinaus sind die Bereiche Piazzale Roma, Fondamenta Santa Chiara, Fondamenta Santa Lucia und San Giobbe ausgenommen.

Die Registrierung und Bezahlung erfolgt online über die mehrsprachige Website https://cda.ve.it. Der dort erzeugte QR-Code wird bei einer eventuellen Kontrolle vorzuweisen sein. Wer ohne Ticket unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld zwischen 50 und 300 Euro (zzgl. 10 Euro Zugangsgebühr). Die QR-Codes werden stichprobenartig überprüft werden.

Wer ist von der Eintrittsgebühr befreit?

Ausgenommen sind den Beschlüssen zufolge Reisende, die mindestens eine gebuchte Übernachtung in der Lagunenstadt nachweisen können, Einwohner der Region Venetien, Kinder bis 14 Jahre, Pflegebedürftige, etc. Wer genaue von der Eintrittsgebühr befreit ist, erfahren Sie hier.

Um in den Genuss des Befreiungsanspruchs zu kommen, ist eine Registrierung und der Erwerb des entsprechenden Befreiungsscheins erforderlich. Für in der Gemeinde Venedig ansässige und in der Gemeinde Venedig geborene Personen, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, ist es nicht erforderlich, eine Freistellungsbescheinigung zu erwerben, da sie ihren Anspruch durch Vorlage eines entsprechenden Dokuments nachweisen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren, die von der Zahlung ausgeschlossen sind, kann der Anspruch, wenn er nicht offensichtlich ist, durch Vorlage eines Dokuments nachgewiesen werden. Inhaber des Europäischen Behindertenausweises (Disability Card) und ihre Betreuer können die Freistellung durch Vorlage dieses Ausweises in Anspruch nehmen, ohne sich auf dem Portal anmelden zu müssen.