Griechenland: Strengere Regeln für Wildcamper
Neue gesetzliche Regelungen für das Abstellen von Wohnmobilen sorgen in Griechenland für Verwirrung und Unverständnis unter Campern.
In Griechenland ist das Campen in der Natur, häufig als Wildcampen bekannt, seit vielen Jahren untersagt. Seit Beginn des Jahres sind die Vorschriften für Personen, die in Wohnmobilen außerhalb offizieller Campingplätze übernachten oder ein Zelt aufschlagen möchten, erheblich strenger geworden. Es herrscht unter den Campern sogar eine gewisse Unsicherheit darüber, an welchen Orten sie ihr Campingfahrzeug noch rechtmäßig parken können. Denn zusätzlich zu verschärften Kontrollen wurden nun auch Strafen von bis zu 300 Euro für jede Person und jedes Fahrzeug eingeführt. Der ÖAMTC hat recherchiert, was Griechenlandreisende jetzt wissen sollten.
Wie ist die aktuelle Rechtslage?
Im Jänner 2025 hat die griechische Regierung das Gesetz 5170/2025 verabschiedet, das erhebliche Einschränkungen für das Parken und Abstellen von Wohnmobilen enthält. Die Bestimmungen sind Teil eines umfassenderen Gesetzes zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen, betreffen aber insbesondere auch Camper und ihre Bewegungsfreiheit.
Dem Gesetz zufolge ist das Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwägen sowie das Aufstellen von Zelten an folgenden Orten generell untersagt:
- Archäologische Stätten
- Küstenstreifen
- Strände
- Waldränder und Wälder
- Allgemein öffentliche Bereiche (z. B. Plätze, Parks)
Einschränkungen gibt es darüber hinaus auch für Eigentümer:innen von Privatgrundstücken, die auf ihrem Grundstück Camper gegen Entrichtung einer kleinen Gebühr beherbergt haben. Das neue Gesetz besagt, dass nur noch ein Wohnmobil oder ein Wohnwagengespann auf dem Grundstück abgestellt werden darf.
Auf Autobahnrastplätzen ist das Parken weiterhin erlaubt.
Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von 300 Euro pro Person und pro Fahrzeug. Will man sich gegen die Strafe zur Wehr setzen oder ergreift man gar die Flucht, drohen bis zu 3000 Euro Geldstrafe oder bis zu 3 Monate Haftstrafe.
Es gibt allerdings kein Gesetz, das das Verweilen im Campingfahrzeug (auch nachts) verbietet.
Reaktionen und mögliche Folgen
Heftige Proteste gegen das neue Gesetz kommen von der griechischen Wohnmobilvereinigung. Diese sieht in den Maßnahmen einen massiven Eingriff in die persönliche Freiheit und befürchtet negative Folgen für den griechischen Tourismus. Campingplätze sind in den Sommermonaten zwar häufig ausgebucht. Aber besonders abgelegene Regionen mit fehlender Campinginfrastruktur, die bisher vom Besuch von Tavernen, Tankstellen oder kleinen Geschäften durch Wohnmobiltouristen profitierten, würden unter den neuen Bestimmungen leiden. Eine Nutzung von Campingfahrzeugen wäre in diesen Regionen durch das neue Gesetz praktisch nicht mehr möglich.
Das griechische Ministerium für Tourismus betont die Wichtigkeit der Maßnahmen, um den Schutz öffentlicher Güter wie Natur und historische Stätten zu gewährleisten. Das Gesetz habe zum Ziel, die Sauberkeit und Sicherheit für Reisende zu verbessern und gleichzeitig der unsachgemäßen Nutzung des öffentlichen Raums durch Wohnmobile entgegenzuwirken. Dennoch stellt das Ministerium nach Gesprächen mit der griechischen Wohnmobilvereinigung Anfang Mai Lockerungen des Gesetzes in Aussicht. Insbesondere das vorübergehende Parken von Wohnmobilen überall dort, wo es nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, soll außer Strafe gestellt werden.
Was gilt für das vorübergehende Parken und Halten?
Für Wohnmobile der Kategorie M ohne Anhänger gilt:
- Parken und Halten auf öffentlichen Flächen ist erlaubt, sofern keine Verkehrsregeln gemäß Straßenverkehrsordnung verletzt werden (wie normale Pkw).
- In Wohngebieten gibt es keine generelle zeitliche Beschränkung für das Parken, sofern keine anderen lokalen Regelungen gelten.
- Das Parken auf Autobahnrastplätzen bleibt erlaubt.
Für Wohnwagengespanne, Wohnmobile mit Anhänger und Bootsanhänger gilt:
- In Wohngebieten ist das vorübergehende Parken für max. 24 Stunden erlaubt.
- Längeres Abstellen ist nur in dafür vorgesehenen, abgezäunten Bereichen, die durch die Gemeinden festgelegt werden, erlaubt.
- Das Parken auf Autobahnrastplätzen bleibt erlaubt.
Wie geht es weiter?
Nach Auskunft der Präsidentin der griechischen Wohnmobilvereinigung soll es demnächst zu Änderungen der geltenden Gesetzgebung kommen. Bis dahin bleibt die Verunsicherung unter den Campern groß, da befürchtet wird, dass von den Kontrollorganen willkürlich Strafen ausgestellt werden könnten, wenn auf einem öffentlichen Grund mehr als zwei Wohnmobile einfach nur parken. Bislang sind aus der Praxis aber noch keine konkreten Fälle bekannt, dass das Gesetz derart weit ausgelegt wird.
Quellen: ADAC, AußenwirtschaftsCenter Athen
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