Volkswagen T5, Renault Trafic (Details)
Beim VW T5 ist die Fahrgastzelle am stärksten im Fußraumbereich deformiert. Weder Schweller und der Dachholm noch die Versteifung in den vorderen Türen können höheren Kräften widerstehen. Beim Renault Trafic sind auch deutliche Deformationen an der Fahrgastzelle erkennbar, jedoch scheint der massive Träger in der Fahrertür noch höhere Belastungen aufnehmen zu können.
Der Fahrer des VW T5 hat etwas höhere Kopf- und Nackenbelastungen, da das Lenkrad weiter in die Fahrgastzelle eindringt, als es beim Renault Trafic der Fall ist. Auch die Unterschenkel und die Füße sind durch die größeren Intrusionen im Fußraum und der damit verbundenen stärkeren Eindringung der Pedale mehr gefährdet. Deshalb kann der T5 bei diesem Test nur einen ausreichenden Fahrerschutz bieten.
Der Renault Trafic schneidet auf Grund seiner stabileren Fahrgastzelle mit befriedigendem Ergebnis für den Fahrer ab. Die Rückhaltesysteme arbeiten bei beiden Fahrzeugen einwandfrei und können einen Kontakt von Kopf und Brust mit dem Lenkrad verhindern. Da der Fahrer die Verantwortung für die Sicherheit aller Insassen trägt, wären grundsätzlich Gurtwarner für alle Sitzplätze wünschenswert. Beim Beifahrer des Renault Trafic sind die Brustbelastungen höher als beim T5, weil kein Airbag serienmäßig verbaut wird. Für die Beifahrer beider Fahrzeuge besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko im Kniebereich, da sich hier scharfkantige Bauteile befinden. Insgesamt konnte der Beifahrer des VW diesen Test mit guten Ergebnissen abschließen und der im Renault mit „befriedigend“.
Kindersicherheit (Beifahrerseite): Renault erlaubt nur einen rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem äußeren Sitzplatz. VW gibt keine Einschränkungen auf den vorderen Plätzen. Wichtig! Bei rückwärtsgerichteten Sitzplätzen muss immer der Beifahrerairbag desaktiviert sein.
Auf der zweiten Sitzreihe kann die Sicherheit für den erwachsenen Insassen in beiden Fahrzeugen mit „gut“ bewertet werden, was nicht zuletzt der großen Beinfreiheit auf dieser Sitzreihe zu verdanken ist. Kindersicherheit: Im Renault ist die Brustbelastung beim dreijährigen Insassen leicht erhöht. Da es laut Bedienungsanleitung im Renault nicht vorgesehen ist, Kinder auf der letzten Sitzreihe zu befestigen, wurde der 1 ½ jährige Insasse ebenfalls auf der zweiten Sitzreihe fixiert. Es kam bei diesem Dummy zu etwas erhöhten Nackenbelastungen. Der dreijährige Insasse im VW blieb hingegen völlig unversehrt.
Diese Sitzreihe ist für den erwachsenen Fahrzeuginsassen sowohl im VW T5 als auch im Renault Trafic das Sorgenkind. Obwohl in beiden Fahrzeugen ausreichend Platz vorhanden ist, wird es im Ernstfall kritisch. Bei beiden Fahrzeugen schlägt der erwachsene Insasse mit den Knien so hart gegen einen Stahlträger in der vorderen Sitzbank, dass mit schweren Beinverletzungen gerechnet werden muss.
Kindersicherheit: Im VW wurde der P1 ½ in der Babyschale VW Bobsy Plus gesichert und überstand den Aufprall mit etwas erhöhten Nackenbelastungen. Im Renault wurde der wurde der P1 ½ Dummy auf der zweiten Sitzreihe befestigt. Unangebracht ist nach Meinung des ÖAMTC-Cheftechnikers die Empfehlung von Renault, auf der dritten Sitzreihe keine Kindersitze zu verwenden. Damit ist der Einsatz dieses Fahrzeuges extrem eingeschränkt. Probleme ergeben sich dadurch insbesondere bei der Verwendung als Schul- oder Kindergartenbus. Diese Einschränkung ist nur missverständlich in der Fahrzeugbedienungsanleitung enthalten, aber ohne Kennzeichnung im Fahrzeug.