ÖAMTC Radgeber

Fahrrad gestohlen? Wichtige Schritte nach dem Diebstahl 1. Meldung bei der Polizei Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sobald Fahr- räder gefunden werden, werden diese mit den aufgenommenen Diebstahlanzeigen verglichen. 2. Meldung bei der Versicherung Falls Ihr Fahrrad im Rahmen einer Haushalts- versicherung geschützt ist oder Sie eine Zusatz- versicherung, wie zum Beispiel die ÖAMTC Fahr- rad-Diebstahl-Versicherung, abgeschlossen haben, müssen Sie den Diebstahl der Versicherung melden. Taucht Ihr Fahrrad innerhalb einer be- stimmten Frist nicht auf, kann die Versicherung die Kosten übernehmen. 3. Suche im Umkreis Viele Fahrräder werden spontan gestohlen. Oft- mals wird ein Diebstahl als Scherz oder als Chan- ce gesehen, schneller von A nach B zu gelangen. In diesen Fällen werden die Räder oft schon nach einigen Metern wieder abgestellt. 4. Datenbankabfrage für registrierte Fahrräder Ist Ihr Fahrrad registriert? Bei Datenbanken wie fase24.eu können Fahrräder mit der Rahmen- nummer und anderen wichtigen Details regist- riert werden. Wird Ihr Rad gestohlen, können Sie eigenständig die Datenbank nach gefundenen Rädern durchsuchen. 5. Abfrage Fundamt Erkundigen Sie sich in regelmäßigen Abständen auf dem Fundamt, ob Ihr Rad gefunden wurde. 6. eBay und Kleinanzeigen Diebinnen und Diebe bieten gestohlene Ware kurze Zeit später oftmals auf eBay oder anderen Online-Flohmärkten an. 7. GPS-Ortung Versteckte Peilsender für Fahrräder erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Gestohlene Fahr- räder lassen sich so ganz praktisch über das Smartphone orten. Fahrrad-Kaufvertrag Sie wollen ein Fahrrad von einem Privaten kaufen oder an einen Privaten verkaufen? Der ÖAMTC bietet dazu einen standardisierten Fahrrad-Kaufvertrag zum Download. Plus wichtige Tipps für Käufer und Verkäufer von den ÖAMTC Juristinnen und Juristen. Einfach runterladen unter www.oeamtc.at/fahrrad Stichwortsuche „Fahrrad Kaufvertrag“ ÖAMTC Fahrrad- Diebstahl-Versicherung  Für Fahrräder und Elektrofahrräder (E-Bikes) Ihre Vorteile i Ersetzt den Neuwert für bis zu 5 Jahre alte Fahrräder bzw. E-Bikes (danach 50 % des Neuwerts) i Fahrrad-Neuwert von € 160,— bis max. € 7.500,— i E-Bike-Neuwert von € 500,— bis max. € 7.500,— i 10  % Prämienersparnis nach durchgeführter Fahrrad- Registrierung – um nur € 7,– (System „fase24“). Registrierung und Versicherung bei jedem ÖAMTC Stützpunkt! Prämie Die Jahresprämie ist abhängig vom Neuwert Ihres Fahrrads. Die Min- destprämie beträgt für Fahrräder € 30,— und für E-Bikes € 60,—. Ersatz bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahr- rads bzw. E-Bikes (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Ein- bruchdiebstahl und Raub, für den Kauf eines Ersatzrads bzw. Reparatur Geltungsbereich Europa im geografischen Sinn bzw. alle Mittelmeer-Anrainerstaaten Vertragsdauer 5 Jahre – jährlich kündbar Weitere Infos und Online-Abschluss: www.oeamtc.at/fahrraddiebstahl Dieses ÖAMTC Versicherungsprodukt wird wie folgt vermittelt: Versicherungsagent: ÖAMTC Betriebe Ges.m.b.H., GISA-Zahl 23409217 Versicherer: Generali Versicherung AG Stand: 03/2022. Änderungen vorbehalten 23

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