ÖAMTC Kinderbuch - Mitmachspaß für unterwegs

Mit der richtigen Vorbereitung und genügend Training werden Kinder mit ca. 8 bis 10 Jahren zu Fußgängern und mit ca. 12 bis 14 Jahren zu Radfahrern (ab 10 Jahren bzw. ab 9 Jahren und Besuch der 4. Schulstufe mit Radfahrausweis), die mit den täglichen Anforderungen des Straßenverkehrs einigermaßen sicher umgehen können; dennoch bedarf es großer Rücksicht ihnen gegenüber. Viel Spaß und Sicherheit auf allen Wegen – das wünscht der ÖAMTC. Das ist im Straßenverkehr erlaubt Fahrrad Tretroller Skateboard, Einrad, Tretauto & Co. Inline-Skates, Rollschuhe Alter A Unter 12 nur mit Begleitperson (mindestens 16) oder A Ab 10 bzw. ab 9, wenn die 4. Schulstufe besucht wird, mit Radfahrausweis A Ab 8, wenn das Gerät ausschließlich durch Muskelkraft betrie- ben wird A Ab 8, wenn das Gerät ausschließlich durch Muskelkraft betrie- ben wird A Unter 12 nur mit Begleitperson (mindestens 16) oder A Ab 10 bzw. ab 9, wenn die 4. Schulstufe besucht wird, mit Radfahrausweis Wo? Auf Radfahranlagen bzw. auf der Fahrbahn, wenn keine Radfahr- anlage vorhanden bzw. deren Benutzung nicht zumutbar ist Wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder be- hindert werden: auf Gehsteigen, in Fußgän- gerzonen, in Wohn- und Spielstraßen; darüber hinaus auf gemischten Geh- und Radwegen Wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder be- hindert werden: auf Gehsteigen, in Fußgän- gerzonen, in Wohn- und Spielstraßen; darüber hinaus auf gemischten Geh- und Radwegen Auf Gehsteigen, Radfahranlagen (Radfahrstreifen nur im Ortsgebiet), Wohn- und Spielstraßen, Begegnungszonen, auf kombinierten Geh- und Radwegen und auf Fahrbahnen, wo dies per Verordnung zuge- lassen worden ist Wo nicht? Auf Gehsteigen, Gehwegen und in Fuß- gängerzonen * ; auf der allgemeinen Fahrbahn, wenn eine Radfahran- lage vorhanden ist Auf der Fahrbahn, auf Radwegen und Rad- fahrstreifen Auf der Fahrbahn, auf Radwegen und Rad- fahrstreifen Auf der Fahrbahn * Außer, wenn das Befahren ausnahmsweise gestattet ist (Zusatztafel) 9 Kinderbuch

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