FT Insides - Mai 24

Neues ÖAMTC-Programm "Fahr-Fitness-Check" für Senior:innen Unfälle mit Senior:innen, aber auch mit Wenigfahrer:innen und Wiedereinsteiger:innen lassen vermehrt Rufe nach verpflichtenden Überprüfungen laut werden. Der ÖAMTC plädiert neben Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Eigenverantwortung und Freiwilligkeit. Dazu braucht es gute Angebote. Der ÖAMTC hat daher zusätzlich zu seinen bereits bestehenden Angeboten wie "Mobil sein, mobil bleiben" ein weiteres ergänzendes Programm entwickelt: den "ÖAMTC Fahr- Fitness-Check". Das neue Programm wird in Kooperation mit Fahrschulen angeboten, es ist praxisbezogen und die Teilnehmenden fahren dabei gemeinsam mit erfahrenen Fahrlehrer:innen meist im eigenen Auto und gewohnter Umgebung. Danach erhalten sie ein Profi-Feedback. Die Teilnahme ist freiwillig, das Ergebnis kennen nur der:die Teilnehmer:in und der:die Fahrlehrer:in. Der "Fahr-Fitness-Check" wird in Kooperation mit ausgesuchten Fahrschulen angeboten – und zwar nur von diesen. Eine stets aktuelle Liste findet man auf der ÖAMTC-Homepage unter www.oeamtc.at/fahr-fitness-check. Für die Schulung der erfahrenen Fahrlehrer:innen in Form eines dreistündigen Qualifizierungsseminars und die Vorstellung des Kooperationsprogramms ist ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger seit Herbst 2023 gemeinsam mit juristischen Kolleg:innen bei interessierten Fahrschulen in ganz Österreich unterwegs. Derzeit wird das Programm in Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Kärnten und Wien angeboten, weitere Fahrschulen sind bereits für die Qualifizierungsseminare angemeldet. Der ÖAMTC Fahr-Fitness-Check dauert ca. 90 Minuten und kostet 179 Euro (ÖAMTC- Mitglieder 149 Euro). Seit März 2024 ist die Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei möglich Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden. Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: Einerseits gibt es keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden. Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessor:innen attestieren dem Gesetz grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen. Näheres unter www.oeamtc.at/news/ab-maerz-2024-beschlagnahme-von-fahrzeugen-nach-raserei-moeglich-67456806. News Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann seit 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Hat der:die Fahrer:in eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich. Gehört das Auto nicht dem:der Raser:in, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und © Canva/iStock

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