FT Insides - Dezember 2022

Verschärfungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer (mVSt) für Erstzulassungen 2023 Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2023 erstmalig zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2022. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts. Wie hoch die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann unter www.oeamtc.at/mvst ausgerechnet werden. Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2023 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 132 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an. Verbesserungen für E-Firmenauto-Nutzer:innen Erhalten Arbeitnehmer:innen für das Laden eines E-Firmenautos (aber auch Firmen-E-Bikes etc.) einen Kostenersatz vom Arbeitgeber, dann soll dieser künftig lohnsteuer- und abgabenfrei sein. Ab 2023 sollen Arbeitgeber:innen zudem die Kosten der Errichtung einer Lademöglichkeit (Wallbox u. ä.) bei Arbeitnehmer:innen zu Hause von bis zu 2.000 Euro lohnsteuer- und abgabenfrei übernehmen können. Förderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen Im kommenden Jahr wird es wieder eine E-Mobilitätsförderung für Privatpersonen geben. Insgesamt stellt das Klimaschutzministerium für die „E-Mobilitätsoffensive 2023“ 95 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge dazu können ab Jänner 2023 gestellt werden. Die Förderungen privat angeschaffter E-Autos und Ladeinfrastruktur bleibt im kommenden Jahr weitgehend gleich. So wird der Kauf eines E-Autos weiterhin mit in Summe 5.000 Euro finanziell unterstützt. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls weiterhin mit bis zu 600 Euro für Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel und mit bis zu 1.800 Euro für kommunikationsfähige Wallboxen mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage gefördert. Für den Kauf eines einspurigen Elektrofahrzeuges (E-Moped bzw. E-Motorrad) gibt es auch im kommenden Jahr, abhängig von der Fahrzeugklasse und der Motorleistung, bis zu 1.900 Euro von BMK und den Importeuren. Infos zur eQuote Schon heute können die Nachweise für die Verwendung von erneuerbarem Strom für das Laden eines E-Autos und die damit verbundene CO2-Einsparung verkauft werden. Diese "eQuote", die man z. B. als Konsument:in beim Laden des E-Autos zu Hause erzielt, "gehört" derzeit noch dem Stromanbieter, mit dem ein Liefervertrag besteht. Mit einer geplanten Änderung der Kraftstoffverordnung soll die eQuote ab 2023 den Zulassungsbesitzer:innen zustehen. Grob gesagt: E-Autobesitzer:innen können mit dem Laden ihres Fahrzeuges im kommenden Jahr unmittelbar Geld verdienen. Ab August diebstahlrelevante Kfz-Bauteile für alle Werkstätten zugänglich Im August 2023 soll SERMI online gehen. SERMI (Security related Repair and Maintenance Information) soll freien Werkstätten einen standardisierten Zugang zur Reparatur von diebstalrelevanten Bauteilen (Schlüssel, Schlösser, Wegfahrsperre) ermöglichen. Dies ist ein Meilenstein in der Aufrechterhaltung der freien Werkstattwahl, da Zugangs- Beschränkungen zur Fahrzeugelektronik die Arbeit von freien Werkstätten zusehends erschweren. 34. StVO-Novelle – Fahrzeugbeschlagnahme für extreme Raserei geplant Im kommenden Jahr könnte mit der 34. StVO-Novelle die schon in Medien kolportierte Fahrzeugbeschlagnahme und die Versteigerung bei extremer Raserei kommen. Diese Novelle wirft aber sehr viele Fragen auf, sowohl verfassungsrechtliche als auch zum Umgang mit Umgehungen, und dürfte noch etwas auf sich warten lassen. Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen-2023 News

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