Die größten Handgepäck-Irrtümer

Wer in den Urlaub fliegt, sollte die Regeln fürs Handgepäck genau beachten. ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek räumt mit den größten Mythen auf.


 1. "Mehrere Plastikbeutel für Flüssigkeiten sind erlaubt" – falsch

Flüssigkeiten müssen in Behältern à maximal 100 ml transportiert werden und alle zusammen in einen einzigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Plastikbeutel passen. Ausnahmen: Babynahrung für den Zeitraum der Reise für Kinder unter drei Jahren. Yvette Polasek fügt hinzu: "Auch für Medikamente gilt keine Mengenbeschränkung. Sicherheitshalber empfehlen wir aber, dass man sich für die mitgeführte Menge, die für den Urlaubszeitraum benötigt wird, ein ärztliches Attest ausstellen lässt." Reisende finden online auf der Website des ÖAMTC eine entsprechende Vorlage zum Download.


 2. "E-Zigaretten und Batterien können ins Aufgabegepäck" – falsch

E-Zigaretten und Lithium-Batterien gehören ins Handgepäck – niemals ins Aufgabegepäck. Prüfen Sie vorab die Airline-Bestimmungen zur Kapazitätsgrenze. Achtung: In manchen Ländern wie Australien, Thailand und Vietnam sind E-Zigaretten verboten!


 3. "Die Größe des Handgepäcks ist egal, solange es Platz findet" – falsch

Vor allem Billigfluglinien kontrollieren Maße und Gewicht oft sehr genau. Vorab sollten die zulässigen Vorgaben der Airline geprüft werden, um Zusatzkosten zu vermeiden.


 4. "Feuerzeuge können überall mitgeführt werden" – falsch

Benzinfeuerzeuge sind im Flieger verboten. Gasfeuerzeuge oder Streichhölzer müssen direkt am Körper getragen werden und sind weder im Aufgabe- noch im Handgepäck erlaubt.


 5. "Der Akku von Elektrogeräten muss nicht geladen sein" – falsch

Bei Reisen in die USA kann im Rahmen von Kontrollen verlangt werden, Geräte einzuschalten. "Die Geräte müssen sich bei der Überprüfung vor Ort ein- und ausschalten lassen, daher empfiehlt der ÖAMTC, Smartphones und Laptops in diesem Fall tatsächlich nur mit geladenem Akku mit an Bord zu nehmen", erläutert Yvette Polasek.


 6. "Marmelade zählt nicht als Flüssigkeit" – falsch

Auch Lebensmittel wie Marmelade oder Gelees unterliegen der 100-ml-Regel und gehören in den Plastikbeutel.


 7. "Kindersitze sind in der Kabine verboten" – falsch

Viele Airlines erlauben die Nutzung von Auto-Kindersitzen an Bord, wenn sie den Bordvorschriften entsprechen. Details dazu gilt es bei der jeweiligen Airline zu erfragen.


 8. "Kleine Haustiere dürfen immer mit ins Flugzeug" – falsch

Ob ein Haustier in der Kabine erlaubt ist, hängt von Gewicht, Größe, Fluglinie und Reiseziel ab. Yvette Polasek konkretisiert: "Es muss jedenfalls frühzeitig angemeldet werden und in einer geeigneten sowie auslaufsicheren Transportbox untergebracht sein. Dafür ist der:die Tierhalter:in zuständig." Nagetiere, Kaninchen oder Vögel sind in der Kabine meist nicht erlaubt."

Um böse Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, die Vorgaben der jeweiligen Fluglinie und die gesetzliche Lage im Zielland vorab zu kontrollieren. Weitere hilfreiche Infos rund um die Planung von Flugreisen gibt es auf oeamtc.at.