Seit 1. September gelten neue Regeln rund um den Führerschein. Welche Neuerungen und Verbesserungen die 23ste Führerscheingesetznovelle bringt, das erklärt mir jetzt ÖAMTC Juristin Ursula Zelenka. Hallo, Ursula. Vielen Dank für deinen Besuch. Gerne. Was ändert sich denn jetzt bei der Wiederholung einer nicht bestandenen Führerscheinprüfung? Es gibt einen Vorteil gegenüber früher, das heißt, bisher ist im Gesetz gestanden, ich darf erst nach zwei Wochen wieder antreten und nun darf man schon nach 12 Tagen wieder antreten. Das klingt jetzt nicht viel, hat aber den Hintergrund, dass es immer fixe Prüfungstermine gibt, die die Behörden den Fahrschulen zuteilen. Und wenn der Prüfungstag zufällig auf einen Feiertag fällt, dann muss man vielleicht eine ganze weitere Woche warten, bis man einen neuen Termin kriegt. Und wenn es heißt 12 Tage, dann kann man das ein bisschen flexibler gestalten und man gewinnt ein paar Tage mehr. Auch beim Schummeln wurde ein bisschen nachgeschärft. Was gilt da jetzt? Ja, auch da wird es jetzt happiger. Das heißt, bisher war man für 9 Monate gesperrt und durfte nicht wieder antreten, wenn man beim Schummeln bei der Theorieprüfung erwischt wurde. Das wurde jetzt verdoppelt auf 18 Monate, also eineinhalb Jahre lang kann man nicht versuchen, einen Führerschein zu bekommen. Und auch für die Anbieter dieser Dienstleistung sind jetzt Neustraftatbestände eingeführt worden. Eine wichtige Änderung gibt es auch für ältere Lenker und Lenkerinnen mit Lkw oder Busführerschein. Welche Neuerungen gibt es da und wie wirkt sich das aus, wenn man schon einen Führerschein hat, der auf 2 Jahre befristet ist? Ja, also wie du richtig sagst, bisher wurde der normalerweise 5 Jahre gültige Führerschein für Lkw und Bus ab dem 60. Lebensjahr auf 2 Jahre befristet. Jetzt hat man festgestellt, dass das eigentlich nicht erforderlich ist. Außerdem stehen die Leute ja noch voll im Berufsleben und darum wird ab jetzt diese Beschränkung aufgehoben und es sind immer 5 Jahre auch über dem 60sten Lebensjahr. Wer jetzt noch aktuell eine zwei-jährige Befristung im Führerschein hat, für den ändert sich nichts, die muss er ablaufen lassen. Aber die nächste Verlängerung wird dann auch 5 Jahre sein. Und was ändert sich beim internationalen Führerschein? Beim internationalen Führerschein gibt es eine große Erneuerung, also in Deutschland gab es das schon, in Österreich ist das neu. Und zwar der Führerschein, der Internationale Führerschein nach dem Wiener Abkommen muss man dazu sagen, gilt in Zukunft für 3 Jahre statt bisher nur ein Jahr. Man muss jetzt unterscheiden, es gibt 3 verschiedene Arten von internationalen Führerscheinen. Und nur für einen gilt diese Verlängerung, nämlich dem nach dem Wiener Übereinkommen. Das ist das neueste Abkommen und dass das die meisten Staaten der Welt unterzeichnet haben. Aber es gibt auch ältere Abkommen, wo es bei einem Jahr bleibt, und die sind aber nach wie vor relevant für Reiseländer, wie zum Beispiel die USA, Kanada, Australien und Japan, wo man sich auch oft ein Fahrzeug ausborgt, da ändert sich nichts, da bleibt es bei einem Jahr. Danke, Ursula für diese Informationen. Gerne. Alle Details zum Nachlesen gibt es auf unserer Website.