Schlechte Sichtverhältnisse, Nebel und frühe Dämmerung – gerade in der dunklen Jahreszeit steigt das Unfallrisiko. Für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer:innen ist es essenziell, im Straßenverkehr zu sehen und gesehen zu werden. Das gilt auch im Urlaub, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug, einem Mietwagen oder Motorrad im Ausland unterwegs ist. Die Regeln rund um das Fahren mit Licht am Tag sowie die Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten sind in Europa nicht einheitlich. Licht ins Dunkel bringt Reiseexpertin Yvette Polasek. Generell gilt in Europa seit Februar 2011, dass neue typengenehmigte Pkw mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein müssen. Diese können bei guten Lichtverhältnissen statt dem Abblendlicht verwendet werden. Bei schlechten Sichtverhältnissen wie Dämmerung, Regen oder Nebel sollte jedoch immer mit Abblendlicht gefahren werden. Da die Regelungen zur Lichtpflicht in Europa uneinheitlich sind, empfiehlt es sich, sich vor einer Auslandsfahrt rechtzeitig über die jeweils geltenden Vorschriften zu informieren. Es gibt Nachbarländer, in denen eine ganzjährige Lichtpflicht tagsüber vorgeschrieben ist, etwa Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien und die Schweiz. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Italien, gilt die Lichtpflicht außerhalb von Ortschaften. Wieder andere Länder schreiben die Lichtpflicht nur für bestimmte Zeiträume vor, etwa Kroatien, wo das Licht tagsüber vom 1. November bis 31. März eingeschaltet sein muss. Wichtig ist dabei, dass diese Regelungen für Pkw gelten. Wer mit dem Motorrad unterwegs ist, sollte sich gesondert informieren, da hier andere Bestimmungen gelten. Auch bei Warnwesten gibt es Unterschiede zwischen Mitführ- und Tragepflicht. In Österreich besteht eine Mitführpflicht, ebenso wie für Verbandskasten und Warndreieck. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Utensilien unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In Slowenien sind beispielsweise für ein Gespann zwei Warndreiecke vorgeschrieben, in anderen Ländern gelten wiederum andere Regeln. Die Tragepflicht besagt, dass beim Verlassen des Fahrzeugs – etwa bei einem Unfall oder einer Panne – eine Warnweste getragen werden muss, um besser gesehen zu werden und die Sicherheit zu erhöhen. Auch hier variieren die Vorschriften, weshalb empfohlen wird, sich vor jeder Auslandsreise genau zu informieren, welche Mitführ- und Tragepflichten im jeweiligen Land gelten. Unabhängig von den konkreten Vorschriften empfiehlt der ÖAMTC, Warnwesten immer mitzuführen – und zwar nicht nur für den Fahrer, sondern für alle Insassen. Im Falle eines Unfalls oder einer Panne ist es sinnvoll, wenn alle Personen eine Warnweste anziehen können, da dies die Sichtbarkeit verbessert und die Sicherheit erhöht. Da die Regelungen von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, vor der Reise einen Blick in die ÖAMTC-Länderinfo zu werfen. Diese ist auf der Website frei zugänglich und zeigt übersichtlich, was für Pkw und Motorräder in den jeweiligen Ländern gilt und was mitzuführen ist. ÖAMTC-Mitglieder können zusätzlich die Reise-App nutzen und haben die Informationen jederzeit griffbereit. Ein weiteres Thema ist das Ersatzlampen-Set, das vor allem aus Slowenien und Kroatien bekannt ist. Früher war es notwendig, dieses mitzuführen, wenn das Fahrzeug nicht mit LED-, Neon- oder Xenonleuchten ausgestattet war. Inzwischen gilt: Ist das Fahrzeug vollständig mit LED-Leuchten ausgestattet, wird kein Ersatzlampen-Set mehr benötigt. Wer sich unsicher ist, sollte im Handbuch nachsehen oder sich an einem ÖAMTC-Stützpunkt beraten lassen. Generell wird dennoch empfohlen, ein Ersatzlampen-Set mitzuführen, insbesondere wenn im Fahrzeug unterschiedliche Leuchtentypen verbaut sind. Fällt eine Leuchte aus, hat man so zumindest die passenden Leuchtmittel dabei und kann sie in einer Werkstätte rasch wechseln lassen. Weitere Informationen zum Thema Lichtpflicht- und Warnwestenregelungen finden Sie wie immer auf der Homepage. Formularbeginn Formularende