25_Tipps_Reise_Mitfuerpflichten Der beste Sommerurlaub beginnt mit der optimalen Planung. Das gilt bereits für die Anreise zum Urlaubsort. Neben meiner Packliste für den Koffer sollte ich bei Autoreisen auch eine Packliste für mein Fahrzeug erstellen. Denn wenn ich Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug bei einer Verkehrskontrolle im Auto nicht vorweisen kann, dann kann ich gestraft werden. Zusätzliche Kosten möchten wir im Urlaub natürlich vermeiden, deswegen spreche ich jetzt mit unserer Reiseexpertin Yvette Polasek, die sich bestens auskennt mit den Mitführpflichten, die in Europa gelten. Hallo Yvette! Schön, dass du da bist. Hallo! Danke für die Einladung. Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug muss ich immer mithaben in Europa. Bei der Warnweste ist es aber so, dass es eine Mitführ- oder eine Tragepflicht gibt, was ist denn da der Unterschied? Eine Mitführpflicht bedeutet, dass du eine Warnweste im Auto mitführen musst. Eine Tragepflicht bedeutet, dass Fahrer und Insassen im Falle eines Unfalls oder einer Panne die Warnweste anlegen müssen, bevor sie das Fahrzeug verlassen. Nicht immer gilt gleichzeitig eine Mitführpflicht und eine Tragepflicht. Deshalb empfiehlt der ÖAMTC auch, wenn nur die Tragepflicht gilt, dennoch für alle Fahrinsassen eine Warnweste mitzuführen, damit man im Falle des Falles wirklich für jeden Insassen eine Warnweste mit hat und diese aus Sicherheitsgründen anziehen kann, bevor man das Fahrzeug verlässt. Bei einem Unfall muss man ein Warndreieck aufbauen, in manchen Ländern aber sogar zwei. Wo gilt denn das? Das Warndreieck ist ein schönes Beispiel, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtutensilien sich wirklich von Land zu Land unterscheiden. Zwei Warndreiecke brauche ich zum Beispiel in Slowenien oder in Kroatien, wenn ich mit einem Gespann unterwegs bin. In Spanien sind zwei Warndreiecke vorgeschrieben für Autos, die vor Ort registriert sind. Das heißt, wenn du mit dem eigenen Auto in Spanien fährst, reicht ein Warndreieck. Bei Mietautos sollte man diese Mitführpflicht kennen und kontrollieren, ob wirklich das Auto mit zwei Warndreiecken ausgestattet ist. Am besten informiert man sich zeitgerecht vorab in der Länderinfo, welche Mitführpflicht in jedem Land vorgeschrieben ist. Und hier ist es wichtig, nicht auf die Transitländer zu vergessen. Ja, da lohnt sich es reinzuschauen. Wie sieht es dann eigentlich mit dem Ersatzlampen-Set oder auch dem Feuerlöscher aus? In welchen europäischen Ländern muss ich die mitführen? Auch hier sind die also Vorschriften sehr unterschiedlich. Zum Beispiel einen Feuerlöscher benötigst du in Fahrzeugen die in Griechenland oder in der Türkei registriert sind, das ist eben auch für alle Urlauber wichtig, die dort vor Ort ein Mietauto nehmen. Das Ersatzlampen-Set ist zum Beispiel vorgeschrieben für Slowenien oder in Kroatien. Hier gibt es aber Ausnahmen, wenn das Fahrzeug mit LED, Neon oder Xenon Leuchten ausgestattet ist, dann muss man es nicht mithaben. Als ÖAMTC empfehlen wir aber dieses Ersatzlampen-Set auf jeden Fall, wenn man in ein Land fährt, wo Licht am Tag Vorschrift ist. Jetzt hast du schon das Mietauto angesprochen, wenn ich mit dem jetzt unterwegs bin, wäre es da eigentlich verantwortlich, dass die Dinge im Auto drin sind, die mitgeführt werden müssen? Mitführpflichten gelten sowohl für den eigenen PKW als auch für das Mietauto und ich als Fahrer bin verpflichtet, dass das Auto korrekt ausgestattet ist. Deshalb ist es wichtig, die Mitführpflichten für jedes Land zu kennen. Also im Vorfeld wirklich informieren und bei der Mietwagenübernahme vorab kontrollieren und wenn das Auto nicht ausgestattet ist mit all diesen Gegenständen vor der Übernahme auch wirklich einfordern. Ja, danke Yvette fürs Gespräch und fürs Zusammenfassen der Vorschriften für die Mitführpflichten. Sehr gerne und allen eine gute Fahrt im Ausland. Weitere Informationen zum Thema Mitführpflichten in Europa finden Sie wie immer auf unserer Homepage.