Pauschalreisen bieten euch den bestmšglichen Schutz. Dennoch gilt es auch hier einiges zu beachten. Mein Name ist Niki Authried, …AMTC Jurist und worauf es dabei ankommt, erklŠre ich euch jetzt. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn zumindest zwei von vier relevanten Reiseleistungen Teil eines Reisevertrags sind. Befšrderung, Unterkunft, Autovermietung, andere touristische Leistung. Also klassischerweise Flug und ein Hotel. Der Veranstalter oder das ReisebŸro, mŸssen umfangreich Ÿber die wesentlichen Reiseeigenschaften wie Dauer, Ort, Transport, Pass und Visum Erfordernisse, das bestehende RŸcktrittsrecht etc. Informieren und eine Abschrift des Vertrags mit den Kontaktdaten des Reiseveranstalters oder eines anderen Ansprechpartners vor Ort zur VerfŸgung stellen. Vor Antritt einer Reise kannst du deinen Pauschalreisevertrag auf jemanden anderen Ÿbertragen oder sogar ohne Angabe von GrŸnden vom Vertrag zurŸcktreten, wofŸr allerdings angemessene Kosten verlangt werden kšnnen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Reiseveranstalter nachtrŠglich VertragsŠnderungen vornehmen. Bei wesentlichen €nderungen hast du aber die Mšglichkeit vom Vertrag zurŸckzutreten Achtung! Widersprichst du nicht innerhalb einer angemessenen Frist, gilt es als Zustimmung. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer NŠhe unvermeidbare und au§ergewšhnliche UmstŠnde auf, die, die Reise oder die Befšrderung an den Zielort erheblich beeintrŠchtigen, zum Beispiel ein Vulkanausbruch, hast du ein kostenloses RŸcktrittsrecht. Alle geleisteten Zahlungen sind dann vom Veranstalter rŸckzuerstatten. Der Reiseveranstalter ist fŸr die Erbringung aller vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich. Treten MŠngel auf, zum Beispiel das Hotel ist verdreckt, sind diese so rasch wie mšglich dem Veranstalter mitzuteilen. Der Veranstalter hat diese MŠngel zu beheben, sofern das mšglich und lediglich mit verhŠltnismЧigen Kosten verbunden ist. Tut er das nicht bzw. nicht in einer gesetzten angemessenen Frist, kannst Du selbst Abhilfe schaffen und ihm Kosten dafŸr in Rechnung stellen. Tipp! Rechnungen aufheben und MŠngel dokumentieren bzw. protokollieren. Also Fotos machen, Namen von Zeugen notieren und Tagebuch fŸhren. Sollte keine Behebung stattfinden und die Reise durch die MŠngel erheblich beeintrŠchtigt sein, darfst du die Reise abbrechen. Wenn es bei der RŸckreise zu Problemen kommt, muss dich der Veranstalter unterstŸtzen, zum Beispiel durch eine notwendig gewordene Unterbringung in einem Hotel. Sollten unvermeidbare und au§ergewšhnliche UmstŠnde Grund dafŸr sein, muss der Veranstalter in der Regel nur die Kosten fŸr bis zu drei †bernachtungen Ÿbernehmen. Unter UmstŠnden kann bei ReisemŠngeln Anspruch auf Schadenersatz und bei erheblichen MŠngeln sogar auf Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude bestehen. Bei Rechtsfragen vor oder wŠhrend der Reise stehen euch die Juristinnen und Juristen der …AMTC Rechtsberatung zur VerfŸgung, kostenlos und exklusiv fŸr Mitglieder.