13 von 25 getesteten Warnwesten für Kinder sind also nichts zu gebrauchen und lebensgefährlich. Das hat auch uns ziemlich sprachlos gemacht. Deshalb möchte ich dieses Thema gleich eingehender besprechen mit unserem Juristen Matthias Wolf. Hallo Matthias, herzlich willkommen bei uns im Studio. Servus! Danke für die Einladung. Sehr gerne. Du, Matthias. Nehmen wir gleich den Fall. Ich habe für meine Kinder eine Warnweste bestellt im Internet. Die ist gekommen und jetzt komme ich drauf: Die nutzt eigentlich gar nichts. Im Gegenteil, die ist lebensgefährlich. Kann ich die eigentlich zurückschicken und ein neues Produkt fordern? Eines, das funktioniert? Wofür hat man denn eine Warnweste? Wofür bestellt man eine? Naja, dass sie andere Verkehrsteilnehmer warnt, also dass sie reflektiert. Und wenn sie das nicht tut, dann muss man diese Warnweste auch wieder zurückschicken oder zurückgeben. Da gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn man sie online bestellt hat, kann man sie innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, ohne Angabe von Gründen. Und ansonsten kann man Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn man sie im stationären Handel gekauft hat. Das heißt aber, wenn ich eine im Internet bestellt habe und die Beanstandeten sind ja alle im Internet bestellt worden, habe ich dann auch eine Möglichkeit, dass ich sage okay, Produkt zurück, ich will mein Geld wieder haben, ich gehe in den stationären Handel und kaufe dort eine, wo ich auch weiß, dass die funktioniert. Also innerhalb von 14 Tagen kann man die Warnweste ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Das heißt, ich muss mich da gar nicht rechtfertigen. Wenn man Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte, kann man das innerhalb von zwei Jahren machen. Da gibt es vier Behelfe. Der einzige, der in Frage kommt, ist natürlich Geld zurück gegen Ware. Weil man wird eine nicht reflektierende Warnweste nicht verbessern können. Ein Austausch nützt mir auch nix, weil die übrigen Warnwesten von dem Händler werden wahrscheinlich auch nicht nutzvoll sein. Bleiben wir noch bei den Kindern. Wie ist es denn bei den Kindern geregelt, wo die Warnwesten tragen müssen? Gibt es da gesetzliche Vorgaben oder gibt es da nur Empfehlungen? Es gibt eine gesetzliche Vorgabe dem Lenker gegenüber von einem Kraftfahrzeug. Der muss auf Autobahnen und Autostraßen, wenn er ein Pannendreieck aufstellt, die Warnweste tragen. Für Kinder gibt es zwar keine dezidierte Pflicht, aber natürlich ist es zu empfehlen, wenn ein Kind das Fahrzeug verlässt, auf einer Fahrbahn eine Warnweste zu tragen. Und wir haben ja die Studien auch jetzt in der dunklen Jahreszeit. Also wenn es früher dunkel wird, ist man ja sehr schnell nicht mehr sichtbar auf der Straße. Das ist richtig und deswegen müssen Warnwesten auch reflektieren. Da gibt es zwei Normen, eine EN-Normund eine ISO Norm, die sie erfüllen müssen. Der weiße Streifen, den man hier sieht, der muss reflektieren. Nur dann ist sie auch als solche akzeptiert. Wenn ich jetzt eine Warnweste anhabe, die ich gekauft habe, im guten Glauben, die einsetze, die funktioniert nicht und dann passiert ein Unfall. Wer haftet in diesem Fall eigentlich? Als Lenker bin ich verpflichtet, eine Warnweste, die eben der ISO Norm oder der EN-Norm entspricht, mitzuführen. Und im Falle wenn ich ein Pannendreieck aufstelle, auch zu tragen. Wenn ich das nicht tue, dann wird man mir das natürlich in einem etwaigen Schadenersatzprozess auch vorwerfen, weil ich dann eben sorgfaltswidrig gehandelt habe. Das heißt, im Endeffekt bin ich als Lenkerin, als Lenker verantwortlich, dass ich eine Warnweste anhabe, die auch wirklich reflektiert. Das ist richtig. Ich muss darauf achten, dass die Warnweste entweder dieser EN-Norm oder der ISO-Norm entspricht. Dann ist sie als solche akzeptiert. Ich kann sie mitführen und ich kann sie im Bedarfsfall dann auch tragen. Sie erfüllt ihren Zweck und alles ist in Ordnung. Spannende Informationen. Danke Matthias. Und ich weiß, ich bin gefordert, dass ich wirklich aufpasse, dass ich auch eine Warnweste habe, die wirklich reflektiert und funktioniert. Danke für diese Informationen und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie wie immer auf unserer Webseite.