Der ÖAMTC warnt aktuell vor zwei Kindersitzmodellen, aufgrund gravierender Sicherheitsmängel. Der Chipolino Olympus und der Reecle 360 haben dermaßen schlecht in unserem Test abgeschnitten, dass wir uns entschieden haben, eine Vorabwarnung herauszugeben, weil sie im Crashtest völlig versagt haben. Naja, wir führen vier verschiedene Crashtests durch, mit allen Kindersitzen. Es kommt immer wieder etwas vor und es schaffen auch immer Sitze, ein “Nicht Genügend” zu bekommen, weil irgendein Gurt lose wird oder etwas reißt. Nur in dem Fall fliegen die Sitze komplett davon. Das heißt die fliegen aus der Verankerung am Sitz selbst. Das heißt, die Isofix-Rastarme halten, aber an den Stellen, wo sie drehbar mit der Basis verbunden sind, reißen die Sitze komplett ab und es findet eigentlich überhaupt keine Verzögerung statt. Das würde also für die Kinder lebensgefährliche Verletzungen bedeuten und aus dem Grund absolut die Warnung, diese Produkte nicht zu kaufen oder zu schauen, dass man sie nicht weiterverwendet, wenn man sie schon hat. Beide Modelle sind offiziell für Kinder zwischen 40 und 150 Zentimetern Körpergröße zugelassen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der UN Regelung 129. Doch genau hier liegt das Problem. Vielleicht einmal zur UN Richtlinie 129, das ist eine Kindersitzrichtlinie. Das heißt, alle Hersteller von Produkten, die Autokindersitze in Europa verkaufen wollen, müssen zu einem Labor gehen und den Sitz nach diesen Richtlinien durchprüfen lassen. Wir nehmen das auch zur Basis. Allerdings ist in unserem Kindersitztest ein anderes Setting. Wir orientieren uns am Euro NCAP Auto-Crashtest, suchen uns ein Auto aus und bilden dann auf einem Crashschlitten diese Verzögerungskurve des Autos nach. Das heißt, unser Test hatte viel mehr Realitätsbezug, weil wir wirklich von einem bestimmten Auto eine Unfallsituation simulieren mit den Kindersitzen. Das heißt, es ist sichergestellt, wenn der Kindersitz das übersteht, ist zumindest in diesem Auto alles okay. Nachdem die Autos sich alle ähnlich verhalten, kann man davon ausgehen, dass diese Sitze die bei uns die Note “Gut” oder “Befriedigend” erhalten, auch wirklich in allen Fahrzeugen, die in Europa verkauft werden, vernünftige Ergebnisse bringen werden. Zwar dürfen beide Sitze legal verkauft werden, ein Anspruch auf Rückgabe besteht daraus aber nicht automatisch. Also wenn man eines dieser beiden Produkte gekauft hat, muss ich leider sagen, ein Umtauschrecht gibt es nicht aufgrund unserer Testergebnisse. Es ist allerdings schon so, dass der Hersteller hier eigentlich aufgefordert ist zu gewissen Sorgfaltspflichten. Es gibt in Europa die Gepflogenheit von sogenannten Rückrufaktionen, das heißt der Hersteller, wenn er selbst zu der Erkenntnis kommt oder durch Andere, also in dem Fall durch uns, zur Kenntnis gebracht wird, dass das Produkt nichts taugt oder gefährlich ist, ist er eigentlich verpflichtet, das zurückzurufen. Ich habe den Eindruck, dass bei der Marke “Chipolino” das Produkt zumindest nicht mehr zu bekommen ist. Das heißt, hier dürfte schon irgendeine Erkenntnis gereift sein. Fehlt eigentlich nur noch, dass der Hersteller die Sorgfalt walten lässt, dass er auch die Kunden anschreibt, die sich dieses Produkt vielleicht schon gekauft haben. Weitere Infos finden Sie auf oeamtc.at