2505_Mitverschulden_ohne_Helm_Unfall_Ebike Mit dem E Bike kann man durchaus Geschwindigkeiten von über 30 Kilometer pro Stunde erreichen. Daher ist es sehr sinnvoll, sich vor Stürzen mit entsprechender Kleidung und einem Helm zu schützen. In Österreich ist das Tragen eines Helms freiwillig und eine aktuelle Erhebung des ÖAMTC zeigt, dass dies rund 40% der Österreicher innen tun. Ein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs könnte jetzt aber dazu führen, dass die Helmtragequote steigt. Mehr darüber weiß mein heutiger Gast Martin Hoffer, ÖAMTC Leiter der Rechtsdienste Hallo Martin, vielen Dank fürs Kommen, Servus, was wurde denn erst kürzlich vom Obersten Gerichtshof veröffentlicht, das jetzt e Biker betrifft? Der Oberste Gerichtshof hat ein letztinstanzliches Urteil gefällt. Das heißt, es gilt jetzt unbekämpfbar und für ganz Österreich und sagt, Wer als E Bike Fahrer in einen Unfall verwickelt ist und auch selber gar nicht schuld ist an diesem Unfall muss sich eine Schmerzensgeldminderung gefallen lassen, wenn er keinen Helm getragen hat. Das wurde begründet damit, dass eben Erhebungen gezeigt haben, dass der verantwortungsbewusste E Bike Fahrer bereits jetzt überwiegend Helm trägt. Also es kommt keine gesetzliche Helmpflicht, aber Konsequenzen fürs Nichttragen sind möglich. Was rät denn der Mobilitätsklub? Ja, wir raten auf jeden Fall bei E Bikes jetzt auf Basis dieses Urteils, aber auch bei Rennfahrrädern gab es schon ein entsprechendes Urteil Helm zu tragen, aber auch grundsätzlich beim Radfahren, aber auch beim E Scooter oder Scooter fahren, denn es kann immer etwas passieren, unabhängig davon, wie die Antriebsart des Fahrzeuges ist. Gibt es jetzt einen Durchschnittswert beim Schmerzensgeld? Wie kann man sich denn ungefähr ausrechnen, wieviel Geld man verliert, wenn man keinen Helm trägt und in einen Unfall verwickelt ist? Ja, das ist schwer zu sagen, weil das Schmerzensgeld wird berechnet nach individuellen Messkriterien, aber was man aus dem Urteil ableiten kann, dass die Minderung 20% beträgt, also man verliert von dem Schmerzensgeldanspruch, der einem zusteht, ein Fünftel, und welche Schutzmaßnahmen gelten denn jetzt schon, die, wenn man sie nicht einhält, auf Verwaltungsstrafen? Nach sich ziehen. Ja, das Rad muss bei in Verkehr bringern, sprich beim Kauf, aber dann auch bei der Benützung, den wesentlichen Regeln der Fahrradverordnung entsprechen. Das heißt, es müssen dauernd Reflektoren angebracht sein, es müssen die Bremsen entsprechend auch funktionieren und bei Dämmerung und schlechter Sicht, aber natürlich auch bei Dunkelheit muss eine Beleuchtung sein, vorne weißes Licht dauernd leuchtend und hinten rotes Licht, das darf auch blinken. Wie gesagt, auch Reflektoren sind ganz wichtig, damit man auch außerhalb des Bereiches, wo die Beleuchtung sichtbar ist, entsprechend erkannt werden kann. Und wie hoch wären dann zum Beispiel die Strafen, wenn ich keine Reflektoren habe? Ja, da ist eine Neuerung vor wenigen Jahren in Kraft getreten. Früher war es so, da hat dann die Behörde ausgesprochen, du hast einen Reflektor und noch einen Reflektor und noch einen Reflektor und noch einen Reflektor nicht gehabt und eine vordere Lampe nicht gehabt und eine hintere Lampe nicht gehabt, macht 6 Delikte, jetzt hat man das zusammengefasst. Es gibt nur ein Delikt, aber die Strafdrohung sind 726€, das heißt, wenn mehrere Verstöße zusammenkommen, wird natürlich die Strafbemessung entsprechend höher ausfallen, also ganz einfach am Ende des Tages wird. Lieber für entsprechende Ausstattung sorgen, zum Beispiel auch beim Wegfahren. Ist die Batterie oder der Akku von der Leuchte noch in Ordnung oder wie geht's mit der Verkabelung vom Dynamo? Ganz allgemein sollte man natürlich jetzt im Frühjahr mal schauen, ist das Fahrrad in einem guten Zustand, dass ich die nächste Sommersaison gut damit verbringen kann. Danke Martin fürs Gespräch, danke für die Einladung, alle Details zum Nachlesen gibt's auf unserer Website.