2505_Besitzstoerung_Talk Jeder hat dieses Szenario sicher schon einmal erlebt. Man hat es eilig und findet einfach keinen Parkplatz. Dann entdeckt man endlich eine Parklücke und obwohl es nicht so aussieht, als dürfte man hier parken, lässt man sein Auto stehen. Diese Fahrlässigkeit kann aber ganz schön teuer werden, wenn das Falschparken eine Besitzstörungsklage zur Folge hat. Dass man diese genau überprüfen soll und nicht sofort bezahlen, bespreche ich jetzt mit meinem heutigen Gast Martin Hoffer, ÖAMTC Leiter der Rechtsdienste, denn es handelt sich immer öfter um eine systematische und überzogene Abkassiererei. Hallo Martin! Danke fürs Kommen. Grüß dich! Es gibt einen enormen Anstieg an Besitzstörungsklagen bei Parkvergehen, was steckt denn da genau dahinter? Einerseits Besitzschutz, wenn ich einen privaten Grund habe, dann soll der möglichst auch von Störern freigehalten werden. Es gibt schon seit dem 19 Jahrhundert diese Regelungen, aber in den letzten Jahren, Jahrzehnten sind Firmen aus dem Boden geschossen, die das zum Geschäft machen und die ganz bewusst auch Flächen anmieten oder kaufen, die eigentlich niemand wirklich braucht und sich dort eigentlich nur systematisch stören lassen wollen. Und diese Störungen dann zu Geld machen, indem sie die Hand aufhalten und sagen: "Zahle 400€ oder wir klagen". Und das ist fast eine Landplage geworden und inzwischen spielen auch Anwälte massiv mit. Also wir sind in der Rechtsberatung des ÖAMTC massiv mit dem Problem belastet, nicht nur in Wien, sondern auch in den Bundesländern geht es wirklich drunter und drüber mit diesem Thema. Ja, das klingt nach einem sehr fragwürdigen Geschäftsmodell, was hat denn der ÖAMTC der Mobilitätsklub bis jetzt dagegen unternommen? Wir haben einige Gerichtsverfahren geführt, naturgemäß nicht alle gewonnen. Aber in letzter Zeit sind wir doch recht zuversichtlich. Wir gewinnen maßgebliche Prozesse bzw. wir unterstützen unsere Mitglieder beim Gewinnen. Wir schaffen es auch, dass Klagen zurückgezogen werden. Aber es bleibt das Kernproblem übrig, dass immer wieder wegen Kleinigkeiten, die man auch nicht vorwerfen kann, da jetzt die Klage erhoben oder angedroht wird. Und genau deshalb haben wir uns auch an den Gesetzgeber gewendet. In der neuen Regierungserklärung ist drinnen, dass sich die Koalition vorgenommen hat, diese Abzockmaßnahmen entsprechend einzudämmen oder abzustellen. Und auch die Frau Justizministerin hat schon angekündigt, sich mit diesem Thema mit ihren Experten auseinandersetzen zu wollen. Was zählt denn eigentlich zu klassischem Besitzschutz, wie ist denn das geregelt? Im Prinzip geht der Besitzschutz von einem Art Provisorialverfahren aus, das heißt, es wird nicht die Frage geklärt, ob man wirklich ein Recht zum Besitz hat, sondern unabhängig von Verschulden und sonstigen rechtlichen Hintergründen. Wenn ich Besitzer, und da genügt auch Mieter eines Grundstückes oder einer Fläche bin, dann habe ich ein Recht, dass kurzfristig auch das Gericht mir hilft, diese Störung abzustellen. Das ist prinzipiell in Ordnung, weil ich ja sonst kaum eine Möglichkeit hätte, dagegen vorzugehen. Aber wenn es dann zum Geschäft wird, wenn man quasi wirklich systematisch versucht, Flächen zu organisieren und sie auch nicht so deutlich zu kennzeichnen wie hier auf diesem Bild. Sondern irgendwo ist ein Randstein oder ein angedeuteter Begrenzungsbereich, aber das ist nicht deutlich. Dann kommt sofort eine Kamera dazu, die natürlich auch entsprechende Übertretungen sofort registriert. Und das Schlimme ist, dass auch Störungen, die nur wenige Sekunden dauern, von diesem System quasi erfasst werden und dann auch damit wirklich Kleinigkeiten zu Geld gemacht werden, im wahrsten Sinne des Wortes. Das heißt, ich muss nicht mal aussteigen, wenn ich dort einfach nur umdrehe, gilt das auch schon als Besitzstörung? Genau, wir haben solche Fälle, wo jemand in einen stillgelegten Parkplatz hineinfährt, dort nur wendet, weil auf der Straße zu wenig Platz ist. Und Zack, geht es schon los. Also eine Forderung 400€ oder mehr, möglichst sogar doppelt. Also das ist wirklich eine Schikane, die es auch letztlich abzustellen gilt, indem man die Gerichte motiviert, sich nicht zum Werkzeug zu machen für solche Abkassierereien. Das ganze System funktioniert ja nur deswegen, weil es mehrere Gerichtssprengel gibt, wo die Rechtsprechung recht streng ist und jede Kleinigkeit entsprechend auch als Besitzstörung wertet. Wenn hier die Rechtsprechung sich mehr oder weniger auch an den Gerichten orientieren würde, die etwas liberaler sind, dann wäre das Geschäftsmodell auch schon wesentlich weniger effektiv. Was kann ich jetzt selbst tun, wenn mir eine Besitzstörungsklage bei einem Parkvergehen bevorsteht, was hast du da für Ratschläge? Der wesentliche Ratschlag ist, sich beraten zu lassen, und zwar sofort, wenn ein entsprechendes Schreiben kommt. Das heißt, sich wirklich an die ÖAMTC Rechtsberatung wenden. Warum an uns? Weil die Beratung für Mitglieder kostenfrei ist. Rechtsschutzversicherungen im Wesentlichen weder Beratung noch Risikodeckung bei Besitzstörungsklagen übernehmen. Und wenn man sich an einen Anwalt wendet, natürlich sinnvoll, aber dort muss man auch mit Kosten wieder rechnen. Also nicht vorschnell bezahlen, sondern beraten lassen. Vielen Dank Martin fürs Gespräch und die Informationen! Ja, danke für die Einladung. Also wir bleiben da auf jeden Fall dran, dass sich auch die Rechtslage so ändert, dass diese Schikane irgendwann doch der Vergangenheit angehört. Alles weitere dazu finden Sie auf unserer Homepage.