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Gebrauchtwagenkauf - Schrott ohne Gewähr

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Vorsicht bei Gebrauchtwagenhändler, die beim Verkauf drängen, die Gewährleistung ausschließen oder einen Ankaufstest verweigern!

Gebrauchtwagen.jpg ÖAMTC
Gebrauchtwagen © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Schnäppchen oder Schrottauto?

"Ich weiß, ich habe einen Blödsinn gemacht; ist noch was zu retten?" Kommt jemand mit diesem Satz in die ÖAMTC Rechtsabteilung, hat er sich einen Gebrauchtwagen andrehen lassen.

Herr Alfred W. benötigte dringend ein Auto und erstand ein solches bei einem Gebrauchtwagenhändler um 4.500 Euro. Dieser drängte ihn zur schnellen Unterschrift, „da schon andere Kunden dieses Schnäppchen wollen“. Nach einigen Tagen hörte Herr W. Geräusche und ließ einen Ankaufstest machen. Der Prüfer übersetzte das Ergebnis anschaulich: „Das Auto is a Leich’!“

Mieser Vertrag.

Herr W. genierte sich, als er in der Rechtsabteilung den Kaufvertrag vorlegte. Darin hieß es: Bastlerfahrzeug. Wie besichtigt und probegefahren ohne jede Garantie und Gewährleistung. An sich eine Sauerei, aber leider häufig!

Zur Erleichterung von Herrn W. hatte der Jurist dennoch positive Nachrichten:
a) Händler können die Gewährleistung nicht gültig ausschließen.
b) Ein Auto um 4.500 Euro wird nicht als Bastlerfahrzeug durchgehen.
c) Ist das Fahrzeug nicht verkehrs- und betriebssicher, steht (in der Regel) die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums offen.

Maßgeblicher Zeitpunkt.

Gewährleistung und Irrtumsanfechtung beziehen sich immer nur auf jene Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind. Lässt sich nachweisen, dass das Fahrzeug genau dann nicht verkehrs- und betriebssicher war (also schwere Mängel aufwies), hat man eine Chance - egal, was im Kaufvertrag steht. Leider reklamieren Käufer oft erst nach Wochen oder gar Monaten. Je später, desto schlechter: Denn der Zustand zum Übergabezeitpunkt wird kaum mehr feststellbar sein. Später als sechs Monate danach ist es wegen der Beweislastregeln nahezu aussichtslos.

Graue Theorie.

Herr W. hatte Glück. Die Rechtsabteilung konnte den Händler zur Rücknahme der Schrottkiste bewegen. Dies gelingt nicht immer. Schaltet der Händler auf stur, ist alles Theorie: Dann bleibt nur, die Klage einzubringen. Das enorme Kostenrisiko sollte man aber nur mit Rechtsschutzversicherung eingehen. 

Finger weg!

Trauen Sie nie einem Händler, der Sie drängt, der die Gewährleistung ausschließt oder einen Ankaufstest verweigert!

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