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Wenn nach einem Unfall die Schadensmeldung fehlt

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Wenn nach einem Verkehrsunfall der Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung nicht meldet, kann diese die Auszahlung verweigern.

Panne und Unfall ÖAMTC
Panne und Unfall © ÖAMTC

Ihr Recht von Dr. Martin Stichlberger, ÖAMTC-Jurist

Ohne Schadensmeldung kein Geld

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Unfall, der Gegner gibt alles zu, aber Sie kriegen trotzdem kein Geld! Weil der Gegner den Schaden einfach nicht seiner Versicherung meldet. "Ohne Schadensmeldung keine Auszahlung", sagt der Referent trocken. Solche Anrufe gehen fast täglich in der Rechtsabteilung ein, die Geschädigten sind wirklich verzweifelt: "Ich hab’ weder Auto noch Geld, seit Wochen steht alles!" Was tut man da?

Dürfen's denn das?

"Kann die Versicherung einfach die Zahlung verweigern?" Antwort: ja. Zur Auszahlung oder Reparaturfreigabe braucht die Versicherung eine Schadensmeldung oder zumindest einen eindeutigen, vom Gegner unterschriebenen internationalen Unfallbericht.

Versicherungssache?

"Die beiden Versicherungen können doch gemeinsam das Verschulden klären?!" Ein weitverbreiteter Irrtum! Die beiden Haftpflichtversicherungen kommunizieren gar nicht miteinander, jede ist nur für die Ansprüche des jeweiligen Gegners zuständig. Theoretisch könnten beide ablehnen oder beide auszahlen. 

Reparaturauftrag?

"Wenn ich die Reparatur selbst in Auftrag gebe, verzichte ich ja auf meine Ansprüche", ist eine häufige Befürchtung. Nein, keine Ansprüche gehen verloren. Ist das Fahrzeug durch die Versicherung besichtigt (das macht sie auch ohne Schadensmeldung), kann man reparieren lassen, muss aber die Kosten vorstrecken. 

Drei Versuche.

Doch nicht jeder hat dieses Geld flüssig, was dann? Üblicherweise fordert die Versicherung ihren Kunden schriftlich zur Meldung auf. Reagiert er nicht, ist es Usus, dass spätestens nach dem dritten Mal auch ohne Meldung ausbezahlt wird. 

Druck per Anwalt.

Bevor wochenlang zugewartet wird, empfiehlt es sich, bald Druck zu machen. Wenn vorhanden, mithilfe einer Rechtsschutzversicherung. Für ÖAMTC-Mitglieder, auch für nicht rechtsschutzversicherte, gibt es ein kostenloses Service: Gegner und gegnerische Versicherung werden via Anwaltskanzlei angeschrieben. Oft hilft schon die Drohung, dass sämtliche Mehrkosten, etwa die einer nötigen Kreditaufnahme, verrechnet würden.

Auszahlungsverbot.

Verbietet allerdings der Unfallgegner seiner Versicherung die Auszahlung, bleibt wirklich nur die Klage. Von der Erteilung eines Auszahlungsverbotes ist allerdings dringend abzuraten: Geht der Prozess nämlich verloren, holt sich die Versicherung sämtliche Prozesskosten vom eigenen Versicherungsnehmer zurück.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite.Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

Infos und Tipps, wie man sich nach einem Autounfall richtig verhält, finden Sie unter Panne & Unfall.

1371_23 Bild_Rechtsberatung_1440x506px.jpg ÖAMTC

Thema Rechtsberatung

Der Unfallgegner streitet jede Schuld ab. Sie wollen sich gegen eine ungerechte Polizeistrafe wehren.  Der Gebrauchtwagenkauf wird zur großen Enttäuschung.  Der ersehnte Urlaub beginnt mit einer bösen Überraschung. Nur ein paar Beispiele, bei denen im Notfall guter Rat teuer ist. Teuer? Nicht für Sie als ÖAMTC Mitglied.

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