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Wann ein kostenloses Reisestorno möglich ist

Höhere Gewalt als Stornogrund vor Antritt einer Pauschalreise, sofern zeitliche und räumliche Nähe gegeben - bei Individualreisen kein generelles Stornorecht.

Israel kirill4mula
Israel © kirill4mula

Der Angriff auf Israel bedeutet auch ein hohes Sicherheitsrisiko für Reisen in das Gebiet. Auch der Zentralraum inklusive Tel Aviv und Jerusalem sind betroffen. Das Außenministerium hat eine Reisewarnung der Stufe 4 ausgesprochen.

Wer kurz vor seiner Reise in eines der betroffenen Gebiete steht, sollte wissen:

"Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Anreise zum Urlaubsort erheblich beeinträchtigt wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies ist bei Kriegshandlungen der Fall, kann aber auch bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden oder Überschwemmungen, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", erklärt die Expertin. Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.

Auslandsregistrierung

Die ÖAMTC-Expertin empfiehlt außerdem jedem Reisenden, sich vor dem Start in den Urlaub beim Außenministerium zu registrieren - so kann im Notfall schnell ein Kontakt mit den Urlaubern in der Krisenregion und den Angehörigen hergestellt werden. Infos dazu findet man online unter www.auslandsregistrierung.at

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ÖAMTC-Mitglieder können sich mit Fragen rund um Reisestornierungen an den Mobilitätsclub wenden: Die Jurist:innen des Mobilitätsclubs beraten kompetent und kostenlos - und sind für Notfälle auch rund um die Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen unter Nothilfenummer +43 1 25 120 00 erreichbar.

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