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Regress nach Unfall: Gestörter Familienfriede

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - ÖAMTC-Mitglieder haben den großen Vorteil, dass ihnen der Club bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch seine Unfallberatung und -abwicklung zur Seite steht.

Auffahrunfall iStockphoto/RobertCrum
Auffahrunfall © iStockphoto/RobertCrum

Ihr Recht von Mag. Gabriele Pfeiffer, ÖAMTC-Juristin

Die Stimmung im Haus war auch schon mal besser

Mario D. hatte den fast neuen Pkw seines Vaters zerstört. Leicht alkoholisiert hatte er eine rote Ampel überfahren, auslenken müssen und das Fahrzeug an einer Hausmauer „geparkt“. Nach dem ersten Schock ein kleines Zwischenhoch: Die Kaskoversicherung ersetzte dem Vater problemlos den Schaden. Zu früh gefreut. Mario D. als Lenker erhielt einen Regressbrief wegen grober Fahrlässigkeit: Die 10.000 Euro, die der Vater erhalten hatte, wollte die Versicherung nun vom Sohn zurück! 

Familienprivileg.

An der groben Fahrlässigkeit konnte auch die ÖAMTC-Juristin nichts ändern, doch die Beratung sollte sich dennoch bezahlt machen. Die Juristin fragte Herrn D. detailliert aus. Demnach wohnt Mario noch bei den Eltern, hat als Student kein eigenes Einkommen und lebt von den Zuwendungen seiner Eltern. Genau diese Konstellation hat der Gesetzgeber in einer Sonderregel bedacht: Gegenüber Familienangehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, ist ein Regress unzulässig. Damit soll vermieden werden, dass der Versicherungsnehmer den Schaden am Ende erst recht aus eigener Tasche zahlen muss und der Familienfrieden gestört wird. Der Besuch beim ÖAMTC konnte Mario D. letztlich vor dem Regress bewahren.

Firma oder Ehefrau?

Zu den „Familienangehörigen“ zählen neben Eheleuten auch Lebensgefährten, Geschwister und Kinder. Aber oft ist gar nicht leicht zu beurteilen, wer als „Familienangehöriger“ gilt. So entschied der OGH in folgendem Fall gegen die Anwendung des Familienprivilegs. Ein Lenker war mit weit überhöhter Geschwindigkeit bei nasser Fahrbahn gegen einen Strommast geschleudert. Auch hier sah das Gericht grobe Fahrlässigkeit. Der Lenker fuhr einen Pkw, der der Firma seiner mit ihm im selben Haushalt lebenden Gattin gehörte. Der OGH begründete ausführlich, dass die Firma, auch wenn die Gattin Alleininhaberin ist, ein eigenes Rechtssubjekt darstellt. Damit sei das Vermögen der Firma vom Vermögen der Gattin wirtschaftlich zu unterscheiden. Der Mann musste zahlen.

Kostenlose Rechtsberatung an den ÖAMTC-Stützpunkten

ÖAMTC-Mitglieder haben den großen Vorteil, dass ihnen der Club bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch seine Unfallberatung und -abwicklung hilft.Die Club-Juristen stehen mit Rat und Tat zur Seite.Termine unter Tel. 01 711 99-21530. Mehr Infos unter  ÖAMTC-Rechtsberatung.

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