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Gelbe Linien am Straßenrand

Gelbe Bodenmarkierungen - Halten und Parken verboten. Was hat es mit den gelben Linien am Straßenrand auf sich?

Gelbe Bodenmarkierungen - Halten und Parken verboten ÖAMTC
Gelbe Bodenmarkierungen - Halten und Parken verboten © ÖAMTC

Seit 2011 wieder in Kraft

Im Jahr 1994 (mit Übergangsfrist bis 2003) wurden die gelben Bodenmarkierungen weitest gehend abgeschafft. Seit dem Inkrafttreten der 23. StVO-Novelle gibt es sie wieder: Zur Abholzung des Schilderwaldes sind sie ein geeignetes Mittel, bei den Autofahrern aber sind sie völlig unbekannt. Vor allem in Linz wurden schon viele Lenker gestraft.

So sehen die Markierungen aus

  • Durchgehende gelbe Linien bedeuten, dass das Halten und das Parken verboten ist. Bei unterbrochenen Linien darf man halten oder eine Ladetätigkeit ausführen, nicht aber parken.
  • Die Linien befinden sich am Fahrbahnrand oder auf dem Randstein, nahe dem Fahrbahnrand.
  • Wenn sie mit Schnee bedeckt sind, gelten sie nicht. Hat es nach dem Abstellen des Fahrzeugs getaut, kommt man leicht in Beweisnotstand. Im Falle des Falles sollte man daher die ÖAMTC-Rechtsberatung fragen!

ÖAMTC Forderungen

Um Irrtümer auszuschließen, schlägt der ÖAMTC vor, mit gelber Farbe ein Logo anzubringen, das entweder dem Verkehrszeichen für Parkverbot oder jenem des Halte- und Parkverbots entspricht. Außerdem sollten die Linien eher nur dort gemalt werden, wo man schon aufgrund der Verkehrsplanung mit einem Abstellverbot rechnen muss, wie etwa auf markierten Abbiegespuren. 

IMG_7861.JPG ÖAMTC

Thema Vorschriften & Strafen

Neben Parksünden zählen akoholisiertes und zu schnelles Fahren, das Missachten von Vorrangregeln und Telefonieren am Steuer zu den häufigsten Verkehrsübertretungen. Die Clubjuristen informieren über Delikte, Vorschriften und ihre Rechtsfolgen in Österreich und im Ausland.

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