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Fahrerflucht ohne Absicht

ÖAMTC-Rechtsberatung: Aus der Praxis - Es kann passieren, dass man beim Einparken das Nachbarfahrzeug berührt und leicht beschädigt. Was tun, wenn der andere Lenker nicht an Ort und Stelle ist?

Parkschaden Zettel Fahrerflucht auto touring / Helmut Eckler
Parkschaden Zettel Fahrerflucht © auto touring / Helmut Eckler

Anfängerfehler.

Herr L. machte es wie viele: Er steckte einen Zettel mit seinen Daten hinter die Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges. Drei Tage später erhielt er einen Anruf der Polizei; eine Verwaltungsstrafe von 150 Euro war die Folge - durchaus zu Recht! Das Delikt: Nichtmelden eines Unfalls mit Sachschaden, vulgo „Fahrerflucht“. Das Gesetz ist äußerst streng und kennt nur zwei Möglichkeiten: Entweder Datenaustausch unter Anwesenden oder unverzügliche Anzeige. Mithilfe der Clubjuristin konnte die Strafe in eine Ermahnung umgewandelt werden, denn immerhin war ja Herr L. ehrlich zu seinem Missgeschick gestanden. 

Volksglaube.

Falsch ist die immer wieder kolportierte "24-Stunden-Frist“, die angeblich für eine Anzeige zur Verfügung steht. Das Gesetz sagt "ohne unnötigen Aufschub“ - und meint das auch so! Zuvor Kinder nach Hause bringen oder einen Arzttermin wahrnehmen und dann erst zur Polizei, wäre schon zu spät. Der VwGH bestätigte eine Verurteilung sogar in einem Fall, wo dem Lenker beim Unfall ein peinliches „Verdauungs-Malheur“ passierte und er selbiges vor der Anzeigeerstattung zu Hause beseitigen wollte. 

Pechvogel.

Drastisches erlebte auch Herr W.: Er fuhr in der Früh ins Büro, als unmittelbar vor ihm ein Auto ausparkte; ein Zusammenstoß ließ sich nicht vermeiden. Doch der andere Lenker raste einfach davon. Zum Glück merkte sich Herr W. das Kennzeichen. Nach dem Büro ging er zur Polizei, um den Lenker anzuzeigen. Womit er nicht gerechnet hatte: Er geriet an einen unnachgiebigen Polizisten, der ihm eine Anzeige wegen Fahrerflucht bescherte. Hart, aber rechtlich gedeckt! Das Gesetz unterscheidet nämlich nicht zwischen schuldig und unschuldig. Jeder, der an einem Verkehrsunfall ursächlich beteiligt ist, ist zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet. 

Rat:

Wenn kein Datenaustausch erfolgt, immer Meldung erstatten! 

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