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B-Führerschein - Der Weg zum Führerschein

Der ÖAMTC hilft Ihnen auf Ihrem Weg zum B-Führerschein. Von der theoretischen Prüfung, über die erste Übungsfahrt bis hin zu allen wichtigen Formularen.

Gesetzliche Voraussetzungen

Ein Auto lenken darf, wer einen Führerschein der Klasse B hat.

Mindestalter:

Berechtigungsumfang

  • Kraftwagen mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg zur Beförderung von bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker
  • Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und mehr als 15 kW Leistung (ab 21; nur in Österreich)
  • Leichtmotorräder bis 125ccm, nach entsprechender Ausbildung und mit Code 111 im Führerschein 
  • Leichte (ungebremste) Anhänger bis 750 kg
  • Schwere Anhänger, wenn die höchst zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
  • Schwere Anhänger, wenn die höchst zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4,25 Tonnen nicht übersteigt. Voraussetzung ist eine siebenstündige Ausbildung (3 Stunden Theorie, 4 Stunden Praxis) und die Eintragung des Code 96 im Führerschein.
  • Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, sollte gleich mit geringem Mehraufwand den BE-Führerschein machen. Mit dieser Lenkberechtigung dürfen mit einem herkömmlichen PKW schwere Anhänger, z.B. Wohnwagen, Bootsanhänger usw., bis 3,5 Tonnen höchstzulässige Gesamtmasse, gezogen werden. Bei schweren, auflaufgebremsten Anhängern ist zu beachten, dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers (= Eigengewicht + Zuladung) das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (bzw. das 1,5-fache bei Geländefahrzeugen) nicht übersteigt.

Lesen Sie hier weitere Informationen über die Voraussetzungen zum Ziehen von Anhängern.

1. Ausbildungsphase

Theorie:
20 Unterrichtseinheiten Basisunterricht (allgemeiner Teil) und
12 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch (in der Fahrschule).

Wenn gleichzeitig der Führerschein A gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.

Praxis:
mindestens 18 Fahrstunden sowie
zusätzliche Übungsstunden je nach Fähigkeiten/Können (mit einem Fahrlehrer der Fahrschule)

Erste Hilfe Kurs:
6 Stunden

Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. 

Prüfungsablauf

Die Theorie-Prüfung findet an einem PC statt, die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren (also mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten. Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle Antworten richtig sein. Eine Frage gilt als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten auch als solche markiert wurden.

Die Praxis-Prüfung dauert mind. 25 Minuten. Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.

Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen und Sie erhalten unmittelbar anschließend einen vorläufigen Führerschein (4 Wochen gültig und nur in Österreich!) und ein Kostenblatt. Der Scheckkartenführerschein wird nach Bezahlung der Gebühren mit der Post zugeschickt.

ÖAMTC Tipp: Testen Sie Ihr Prüfungswissen online! Der Online Führerscheintest ist auch als kostenlose APP verfügbar.

Probezeit

  • Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren (unabhängig vom Lebensalter). 
  • In der Probezeit gilt Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
  • Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

2. Ausbildungsphase

Diese Ausbildungsphase gilt altersunabhängig für jene Personen, die erstmalig die Führerscheinklasse B oder eine der Motorradklassen (A1,A2 oder A) erwerben. Auch wenn Sie schon einen "Führerschein A" haben, ist trotzdem die für die Klasse B vorgesehene Ausbildung zu absolvieren. Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B sind beide jeweils dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen.

Ablauf und Reihenfolge:

  • Eine Perfektionsfahrt
    (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 2-4 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
  • Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining
    (etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.
  • Eine weitere Perfektionsfahrt
    (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 6-12 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung.

    Zwischen den beiden Perfektionsfahrten muss ein Zeitraum von mind. 3 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrten können nur in den Fahrschulen absolviert werden.
  • Das Mehrphasentraining kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC absolviert werden.
  • Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen.

Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so drohen nach Setzung einer Nachfrist:

  • Verlängerung der Probezeit
  • und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung bis zur vollständigen Absolvierung der Ausbildung

ÖAMTC Tipps

An den ÖAMTC-Stützpunkten und auch als Blätterbroschüre gibt es die Gratis-Broschüre "Ich will den Schein!"- eine umfassende Information über Moped-, Motorrad- und Autoführerschein.

Weitere Tipps der Club-Juristen finden Sie zu den Rechten und Pflichten von Fahrschülern.
Alle Führerschein-Infos online gibt es unter www.oeamtc.at/fuehrerschein.

Als Starthilfe für FahrschülerInnen (beim erstmaligen Führerschein-Erwerb), Grundwehr- und Zivildiener bietet der ÖAMTC eine Schnupper-Mitgliedschaft an - im Beitrittsjahr gratis! Die Clubleistungen reichen von Pannenhilfe, Rechtsberatung und Reise-Service bis zu den Sparvorteilen bei mehr als 160.000 ÖAMTC Vorteilspartnern weltweit.

Führerschein istockphoto.com/Georgijevic

Thema Führerschein

Ob für Auto, Moped, Motorrad, Quad oder Lastwagen mit Anhänger: auf die Führerscheinprüfung muss man sich optimal vorbereiten. Der Club informiert über die Voraussetzungen, Dauer und Fristen, kompetent und unabhängig. Mit gratis Online-Führerschein-Test.

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