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Gepäckverlust - wenn der Koffer nicht mitkommt

Die Haftung bei Gepäckverlust oder Gepäckbeschädigung ist begrenzt. Das sind Ihre Rechte, wenn der Koffer beschädigt wird oder verloren geht.

Gepäck Flughafen Flughafen Wien AG / R. Boensch
Gepäck Flughafen © Flughafen Wien AG / R. Boensch

Eine Flugreise verläuft nicht immer nach Plan: Das Gepäck kann verloren gehen, beschädigt werden oder kommt verspätet an. Die Clubjuristen informieren, was betroffene Passagiere unternehmen müssen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Nur wer rechtzeitig Anzeige erstattet, kommt zu seinem Geld

Zuerst muss man den Vorfall melden, indem man noch am Flughafen das PIR–Formular (Property Irregularity Report) ausfüllt. Erhältlich ist es meist am Schalter des Gepäckdienstes. Eine Kopie sollte aufbewahrt werden. Die anschließende Anzeige bei der Fluglinie erfolgt am besten schriftlich und so schnell wie möglich.

Denn nur bei Einhaltung gewisser Fristen bestehen Ansprüche auf Ersatzleistungen. Verspätetes Gepäck muss innerhalb von 21 Tagen ab Übergabe gemeldet werden, bei einer Beschädigung hat man bis zu sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Zeit.

Für einen verlorenen, beschädigten oder verspätet gelieferten Koffer haften Fluglinien derzeit mit knapp 1.600 Euro. Bei Verlust von Gepäck besteht ein Anspruch auf Schadenersatz nur auf den jeweiligen Zeitwert der Gegenstände, nicht auf den Wert bei Neuanschaffung.

"Overnight-Kit" oder teilweiser Ersatz

Wenn das Gepäck verspätet ankommt, geben die Fluglinien entweder ein sogenanntes "Overnight-Kit" aus oder bieten teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge wie Toilettenartikel und Kleidung. Beim Einkauf darf man aber nicht über die Stränge schlagen. Das heißt: Wer nur mit ein paar Strandkleidern reist, kann sich bei Kofferverspätung kein teures Designerkleid um 1.000 Euro kaufen. Tipp: Wertvolle und dringend benötigte Gegenstände besser im Handgepäck mitnehmen.

Internationale Abkommen räumen dem Fluggast Folgendes ein:

  • Verspätetes Gepäck:
    Das Luftfahrtunternehmen haftet grundsätzlich für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck. Kann die Airline aber beweisen, dass sie alles Zumutbare getan hat, um den Schaden zu vermeiden oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war, geht der Passagier möglicherweise leer aus. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist mit rund 1.600 Euro begrenzt.
     
  • Zerstörung, Beschädigung, Verlust:
    Manchmal taucht das Gepäck gar nicht mehr auf oder es kommt stark beschädigt vom Förderband. Das Luftfahrtunternehmen haftet auch dann bis zu einer Höhe von derzeit bis etwa 1.600 Euro. Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht übrigens eine verschuldensunabhängige Haftung. Beim Handgepäck muss der Fluggast das Verschulden nachweisen.

Wertvolle Gegenstände: Versicherung bzw. Deklaration sinnvoll

Wer Luxusartikel oder teure Kleidungsstücke transportiert, hat zwei Möglichkeiten, die Haftungshöchstgrenzen zu umgehen: Entweder schließt man eine zusätzliche Reisegepäckversicherung für den Zeitraum der Reise ab oder man deklariert den wertvollen Inhalt im Vorfeld der Reise gegenüber der Airline - meist wird dabei ein Aufpreis fällig.

So hilft Ihr Club

Bei Problemen mit dem Reisegepäck stehen die Clubjuristen beratend zur Seite. Für ÖAMTC-Mitglieder ist dieser Service kostenlos. Terminvereinbarung und nähere Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

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