Seit 1. September 2009 gilt mit der 12. Führerscheingesetz-Novelle das neue Verkehrsicherheitspaket. Die wesentlichen Neuerungen: Härtere Strafen für Alkolenker und vereinheitlichte Strafen für Tempoüberschreitungen auf Autobahnen.
Neben den Strafverschärfungen treten auch die verpflichtende Ausbildung für Mopedfahrer und neue Kindersicherungskurse im Rahmen des Vormerksystems in Kraft.
Wird man nach einem Schlechtpunkt im Vormerksystem wegen Verstoßes gegen die Kindersicherung bei irgendeinem weiteren Vormerkdelikt erwischt, muss man zu einem speziellen, halbtägigen Kindersicherungskurs.
Seit 1. September gelten einheitliche Regeln für den Erwerb des Mopedausweises für Moped, Microcar, Quad oder ein Invalidenkraftfahrzeug. Die Praxisausbildung wird um zwei zusätzliche Unterrichtseinheiten ausgedehnt.
Am 19.8.2009 ist zusätzlich die 30. Novelle zum Kraftfahrgesetz (KFG) in Kraft getreten: Wunschkennzeichen werden u.a. teurer, bei importierten Fahrzeugen gilt eine neue Höchstgrenze für die Aufwandsabgeltung und der Scheckkarten-Zulassungsschein bleibt vorerst in der Warteschleife.
Details zu den Neuerungen findet man in den weiterführenden Artikeln und der ÖAMTC-Broschüre "Informationen zum Führerschein-Vormerksystem und andere Rechtsfolgen schwerer Verkehrsübertretungen" zum Download (siehe Linkbox).