Ein Blick auf Österreichs Autobahnen zeigt: Das Rechtsfahrgebot scheint viele Lenker nicht zu interessieren. Um herauszufinden, warum der mittlere Fahrstreifen wie ein Magnet wirkt, führten Redakteure des ÖAMTC-Clubmagazins auto touring, ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger und das Landespolizeikommando Niederösterreich eine Erhebung durch.
Mittelspurfahrer wurden aufgehalten und - statt bestraft - nach ihren Motiven befragt und informiert. "Die Erklärungen der Autofahrer sind sehr verschieden. Viele Lenker fühlen sich in der Mitte subjektiv sicherer. Da kann man ja jederzeit nach rechts oder links ausweichen", nennt die ÖAMTC-Verkehrspsychologin den am häufigsten angegebenen Grund.
Das Rechtsfahrgebot ist der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Laut Paragraph 7, Absatz 1 der StVO muss man auf Freilandstraßen und Autobahnen - so weit dies zumutbar ist - prinzipiell den rechten Fahrstreifen benützen, auch wenn durch langsamere Fahrzeuge auf dem ersten Fahrstreifen bald wieder ein Fahrstreifenwechsel vorgenommen werden muss. Das gilt auch für Stadtautobahnen.
Die Umfrageergebnisse und Infos zum Rechtsfahrgebot auf Freilandstraßen und Autobahnen im Detail finden Sie im auto touring-Bericht (siehe Linkbox.)