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RECHT

Höhere Verkehrsstrafen

ÖAMTC begrüßt bundeseinheitliche Maßnahmen gegen Raser und Alkolenker

Seit 1.9.2009 ist die 12. Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) und eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. ÖAMTC-Chefjurist Dr. Haupfleisch begrüßt grundsätzlich diese Gesetzesreform - bundeseinheitliche Strafen für Übertretungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Österreichs Autobahnen und schärfere Sanktionen für alkoholisierte Lenker:

Strafen für Temposünder auf Autobahnen

Geschwindigkeitsüberschreitung
auf Autobahnen
Organ-mandat Anonym-verfügung
Tempo 131 bis 140 km/h
(nach Abzug der Messgerätetoleranz)
20 Euro 30 Euro
Tempo 141 und 150 km/h 35 Euro 45 Euro
Tempo 151 bis 160 km/h 50 Euro 60 Euro

Längerer Führerschein-Entzug

Delikt Alkohol am Steuer
Entziehung der Lenkberechtigung
  1. Übertretung 2. Übertretung
(in 5 Jahren)
1,2 bis 1,59 Promille mind. vier Monate
(bisher drei Monate)
mind. sechs Monate
1,6 oder mehr Promille mind. sechs Monate
(bisher vier Monate)
mind. 12 Monate


Besonders bemerkenswert ist die Bestimmung, dass derjenige, der beim ersten Mal mit 1,6 oder mehr Promille Alkohol erwischt wurde, bei einer eventuellen zweiten Alkoholisierung innerhalb von fünf Jahren auch schon bei einer Alkoholisierung ab 0,8 Promille den Führerschein für mind. 12 Monate verliert.

Die Neuregelung kann einerseits dazu beitragen, bereits ertappte Alkosünder von neuerlichen Alkofahrten abzuhalten. Andererseits wird der Wildwuchs bei den österreichischen Führerscheinbehörden neu geordnet. "Bisher hatte praktisch jede Behörde ihre eigene 'Geheimtabelle', nach der sie die Entziehungszeiten festlegte, jetzt gibt es zumindest einheitliche Mindestzeiten für Unverbesserliche, von denen nur dann abgegangen werden darf, wenn besondere Gründe dafür vorliegen", kommentiert der ÖAMTC-Jurist.

Höhere Strafen für Alkolenker

  • 0,5 bis 0,79 Promille:
    300 bis 3.700 Euro

  • 0,8 bis 1,19 Promille
    800 bis 3.700 Euro

  • 1,2 bis 1,59 Promille
    1.200 bis 4.400 Euro

  • über 1,6 Promille:
    1.600 bis 5.900 Euro

Entziehungszeiten durch Verhaltenskurse verkürzen

Allerdings weist der Club neuerlich darauf hin, dass die vorgeschlagene Verlängerung der Dauer der Entziehung des Führerscheins bei vielen Promillefahrern nicht notwendigerweise eine charakterliche Besserung bewirken wird.

Daher sollte bei längeren Entziehungszeiten, etwa von sechs Monaten aufwärts, alkoholauffälligen Fahrern durch den freiwilligen Besuch von Aufbaukursen die Möglichkeit zur Verkürzung der Entziehungszeit geboten werden.