Seit 1.9.2009 ist die 12. Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) und eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. ÖAMTC-Chefjurist Dr. Haupfleisch begrüßt grundsätzlich diese Gesetzesreform - bundeseinheitliche Strafen für Übertretungen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Österreichs Autobahnen und schärfere Sanktionen für alkoholisierte Lenker:
Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen |
Organ-mandat | Anonym-verfügung |
|---|---|---|
| Tempo 131 bis 140 km/h (nach Abzug der Messgerätetoleranz) |
20 Euro | 30 Euro |
| Tempo 141 und 150 km/h | 35 Euro | 45 Euro |
| Tempo 151 bis 160 km/h | 50 Euro | 60 Euro |
Delikt Alkohol am Steuer
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Entziehung der Lenkberechtigung |
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|---|---|---|
| 1. Übertretung | 2. Übertretung (in 5 Jahren) |
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| 1,2 bis 1,59 Promille | mind. vier Monate (bisher drei Monate) |
mind. sechs Monate |
| 1,6 oder mehr Promille | mind. sechs Monate (bisher vier Monate) |
mind. 12 Monate |
Besonders bemerkenswert ist die Bestimmung, dass derjenige, der beim ersten Mal mit 1,6 oder mehr Promille Alkohol erwischt
wurde, bei einer eventuellen zweiten Alkoholisierung innerhalb von fünf Jahren auch schon bei einer Alkoholisierung
ab 0,8 Promille den Führerschein für mind. 12 Monate verliert.
Die Neuregelung kann einerseits dazu beitragen, bereits ertappte Alkosünder von neuerlichen Alkofahrten abzuhalten. Andererseits wird der Wildwuchs bei den österreichischen Führerscheinbehörden neu geordnet. "Bisher hatte praktisch jede Behörde ihre eigene 'Geheimtabelle', nach der sie die Entziehungszeiten festlegte, jetzt gibt es zumindest einheitliche Mindestzeiten für Unverbesserliche, von denen nur dann abgegangen werden darf, wenn besondere Gründe dafür vorliegen", kommentiert der ÖAMTC-Jurist.
Allerdings weist der Club neuerlich darauf hin, dass die vorgeschlagene Verlängerung der Dauer der Entziehung des Führerscheins bei vielen Promillefahrern nicht notwendigerweise eine charakterliche Besserung bewirken wird.
Daher sollte bei längeren Entziehungszeiten, etwa von sechs Monaten aufwärts, alkoholauffälligen Fahrern durch den freiwilligen Besuch von Aufbaukursen die Möglichkeit zur Verkürzung der Entziehungszeit geboten werden.