Am 26.03.2009 ist die 22. StVO-Novelle in Kraft getreten. Sie schafft die gesetzlichen Grundlagen für verschiedene Formen der elektronischen Verkehrsüberwachung: Section Control, videogestützte Verkehrskontroll-Systeme, Radarfotos von vorne, Videos aus Zivilstreifen, Rotlichtkameras bei Ampeln und Sicherheitskameras in Tunnels.
Hugo Haupfleisch, Chefjurist des ÖAMTC zeigt sich zufrieden, dass eine wichtige Clubforderung in der Novelle berücksichtigt wurde: "Der Gesetzgeber sieht restriktive Datenverwendungs- und eindeutige Löschungsbestimmungen im Sinne des Datenschutzes vor."
Etwas zu schwammig sind dem Rechtsexperten allerdings die Passagen zum Einsatz der Section Control-Anlagen, mit denen über längere Strecken die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen wird. "Ja zu sinnvollen Überwachungsmaßnahmen, Nein zum Abkassieren", stellt Haupfleisch klar. "Section Control darf nur auf besonderen Gefahrenstrecken wie Tunnels, Baustellen oder Unfallhäufungsstellen zum Einsatz kommen."
Der Club konnte erreichen, dass die Regierung innerhalb von zwei Jahren dem Nationalrat einen entsprechenden Bericht vorlegen muss, wann und wo Section Control eingesetzt wurde. "Diese Evaluierung stellt sicher, dass kein 'digitaler Überwachungswildwuchs' durch diese immerhin 1,2 Millionen teuren Anlagen entsteht", so der ÖAMTC-Chefjurist.
Ungelöst bleibt weiterhin die Streitfrage, ob auch die Aufzeichnung und Speicherung von Verkehrsbeobachtungen durch Private erlaubt ist. Der Club fordert eine klare Regelung für diese Grauzone: Es muss für Privatpersonen ausdrücklich verboten sein, Kameras zur Verkehrsüberwachung aufzustellen bzw. an Privatfahrzeugen anzubringen. "Verkehrsüberwachung muss im Sinne der Rechtssicherheit Sache der Polizei bleiben", stellt der ÖAMTC-Chefjurist klar.
Mit In-Kraft-Treten der Novelle am 26.03.2009 sind auch die videogestützten Abstandsmessungen wieder erlaubt, die der Verfassungsgerichtshof wegen fehlender gesetzlicher Deckung für unzulässig erklärt hatte.